Zu den Kitaschließungen im Kreis Gütersloh

Nur 10 Tage nach Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes wurden im Kreis Gütersloh die Kinderbetreuungsangebote bereits wieder geschlossen. Nachdem bei einem Fleischverarbeiter über 650 neue Corona-Infektionen festgestellt wurden, gehen Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zu den Sommerferien erneut in die Notbetreuung.

Der Landeselternbeirat NRW (LEB) kritisiert diese Maßnahmen im Kreis Gütersloh scharf. Diese sind sachlich unbegründet und gehen klar zu Lasten der Familien und insbesondere zu Lasten der Kinder. Mehrfach hatte der LEB in der Vergangenheit in seinen Stellungnahmen den geringschätzenden Umgang der Politik mit Kindern und ihren Eltern in der Corona-Krise kritisiert.1 Kindertageseinrichtungen (Kleinkinder) werden pauschal unter Generalverdacht gestellt.

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Elternbefragung zur aktuellen Betreuungssituation

Der Landeselternbeirat NRW führt bis zum 4. Juni 2020 eine Elternbefragung durch. Zum besseren Verständnis der aktuellen Belastungssituation während der Corona-Krise möchten wir beispielsweise erfahren, wie es den Familien aktuell ergeht, wie gut ihr euch informiert fühlt, welche Auswirkungen spürbar sind oder welcher Betreuungsumfang notwendig ist.

Gern möchten wir euch ermuntern, selbst an der Umfrage teilzunehmen – diese aber auch gern weiter in NRW zu teilen.

Kita-Betretungsverbot endet am 8. Juni

Wie bereits bekanntgegeben wurde, werden ab nächster Woche Donnerstag, dem 28. Mai 2020, diejenigen Kinder, die diesen Sommer eingeschult werden, wieder die Kitas besuchen dürfen.

Heute wurde mitgeteilt, dass ab Montag, dem 8. Juni 2020 das Betretungsverbot für die Kitas in NRW aufgehoben wird und dann alle Kinder wieder zur Kita dürfen – allerdings mit zeitlicher Einschränkung. Das Ministerium erklärt:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
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Offener Brief an Ministerpräsident Laschet

10. Mai 2020

Offener Brief der Eltern und Elternvertreter an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

da ist es nun also, das langersehnte Konzept für NRW, an dem seit dem 16. März 2020, also seit über 7 Wochen, so fieberhaft gearbeitet wurde: „Mindestens 50% der Kinder in NRW werden ihre Kita oder Tagespflege vor den Schulferien im Sommer maximal ein bis zweimal von innen sehen, ab September (oder zwischendurch) sehen wir dann weiter.“ Gratulation zu diesem Konzept!

„50 %“ bedeuten in Zahlen ca. 350.000 Kinder, deren Eltern teilweise nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Kinder gut zu versorgen – in den Familien, die dem Jugendamt nicht sowieso schon gemeldet wurden, bleiben Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung weiterhin unbemerkt. Etliche Eltern müssen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen oder im Homeoffice arbeiten, haben sämtliche Urlaubstage aufgebraucht oder sogar ihren Job verloren. 350.000 Kinder, die seit fast 2 Monaten von liebevollen Laien bei Laune gehalten wurden, sollen auch bis September keine Fachkraft sehen, die sie fördert, bildet und professionell betreut.

Vorweg: Niemand fordert, dass in den Einrichtungen sämtliche Kinder im vertraglich vereinbarten Umfang betreut werden. Aber wir Eltern fordern die Betreuung von jedem Kind und zwar in dem Umfang, wie es die Familie tatsächlich braucht. Herr Minister Stamp weiß nicht, wie viele Eltern das Angebot der nochmals erweiterten Notbetreuung nutzen werden? Wie wäre es, wenn man die Eltern einmal fragt – dann könnte man ja auch ein Konzept entwickeln, oder nicht?

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Landeselternbeirat NRW lehnt Vorschlag des Städtetags ab

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) bewertet den Vorschlag des NRW-Städtetages, die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung weiter zu verzögern, als unzumutbar für die Kinder und ihre Eltern. Kinder und Eltern erwarteten endlich Konzepte von der Landesregierung, inklusive einer groben Zeitschiene für die Umsetzung.

Lediglich 10% der Kinder sollen aktuell vom Betretungsverbot der Kinderbetreuungsangebote, welches seit dem 16. März gilt, ausgenommen werden. In einem Gespräch mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schlug der Städtetag NRW als frühesten Termin für die Aufnahme weiterer Kinder den 18. Mai vor. Landesweite Regelungen sollten den behutsamen Einstieg ermöglichen, der idealerweise mit den Vorschulkindern beginne1.

Dieser Vorschlag ist für den LEB inakzeptabel, wies er doch schon in seinen Stellungnahmen vom 26. März und 6. April darauf hin, welche Probleme die ersatzlose Streichung der Kindertagesbetreuung für Kinder und ihre Eltern mit sich bringt2,3.

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Stellungnahme zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die Bestrebungen, das Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stufenweise zu lockern und die derzeitige Notbetreuung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen auszuweiten. Nach der angekündigten Ausweitung der Notbetreuung auf etwa 10% der Kinder müssen weitere Stufen definiert werden, zu denen die maßgeblichen Kriterien bereits heute diskutiert werden können. Der LEB fordert hierbei ausdrücklich die Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse. So weisen isländische Datenanalysen darauf hin, dass Kinder weniger vom Coronavirus betroffen sind und die WHO geht davon aus, dass Kinder kein bedeutsamer Treiber für Übertragungen seien.1

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Kinder mit Behinderung können nicht ohne Therapie bleiben

Landeselternbeirat NRW fordert schnelle Hilfe für betroffene Familien

Das Betretungsverbot für Tagespflege oder Kita hat seit drei Wochen für viele Familien in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Folgen für Alltag und Zusammenleben. Im Blickfeld der öffentlichen Diskussion vermisst Meike Kessel, Vorstandsmitglied im Landeselternbeirat (LEB) NRW, bislang Familien von Kindern mit Behinderung oder erhöhtem Förderbedarf.

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Kindeswohlgefährdung infolge der Corona-Krise

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW (LEB) begrüßt die Ankündigung von NRW Familienminister Joachim Stamp, zeitnah die Notbetreuung in Tagespflege oder Kita auch für Kinder zu öffnen, deren Wohl zu Hause gefährdet sein könnte. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen beispielweise dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann. Gleichwohl können andere häusliche Aspekte das Kindeswohl gefährden (z.B. Vernachlässigung oder Essensentzug). Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und müssen unbedingt geschützt werden.

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Stellungnahme des Landeselternbeirats NRW zur Corona-Krise und dem Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen, welche bisher durch die Landesregierung und nachgelagerte Stellen verabschiedet wurden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die heutige Entscheidung, im Monat April keine Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und den offenen Ganztag zu erheben, begrüßt der LEB. Eltern, die nicht in kritischer Infrastruktur tätig sind, sahen sich bisher mit der Situation konfrontiert, dass Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen geleistet werden mussten, obwohl keine Betreuung stattfindet. „In dieser schwierigen Situation ist es für die Eltern ein wichtiges Signal, dass sie mit der zusätzlichen Belastung nicht allein gelassen werden. Aus Elternsicht war es unverzichtbar, einen Ausgleich zu schaffen. Nun müssen auch die Verpflegungspauschalen flächendeckend in NRW ausgesetzt und für die Zeit seit dem Erlass des Betretungsverbots zurückerstattet werden“, so Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.

Allerdings sind für die Elternvertreter auch weitere Punkte relevant, welche mit dem Betretungsverbot einhergehen und dringend Beachtung finden müssen.

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Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende

Das Familienministerium hat wichtige Änderungen für die Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende beschlossen.

Ab Montag (dem 23.03.2020) gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruchauf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Weitere Informationen HIER (PDF)

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