Kita-Betretungsverbot endet am 8. Juni

Wie bereits bekanntgegeben wurde, werden ab nächster Woche Donnerstag, dem 28. Mai 2020, diejenigen Kinder, die diesen Sommer eingeschult werden, wieder die Kitas besuchen dürfen.

Heute wurde mitgeteilt, dass ab Montag, dem 8. Juni 2020 das Betretungsverbot für die Kitas in NRW aufgehoben wird und dann alle Kinder wieder zur Kita dürfen – allerdings mit zeitlicher Einschränkung. Das Ministerium erklärt:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

Ausführlicher dazu die Pressemitteilung des Ministeriums.

In seinem heutigen Pressebriefing führte der Minister die Gründe aus, die zu dieser Entscheidung geführt haben:

Der Umfang dieses Schritts, so habe ich das hier vor knapp zwei Wochen betont, hängt vom weiteren Infektionsgeschehen, von den Personalempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und auch von weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen und Empfehlungen ab, die sich mit dem Ansteckungsrisiko von Kindern beschäftigen. Dazu ist festzustellen:

1. Trotz einiger lokaler Hotspots gehen die Kennzahlen der Pandemie deutlich zurück. Kein Grund zur Entwarnung, aber es gibt einen deutlichen Rückgang. Der sogenannte R-Faktor liegt bereits seit vielen Wochen unter eins.

2. Das Robert-Koch-Institut hat kürzlich seine Einschätzung zu den Risikogruppen überarbeitet. Es gilt nicht mehr der pauschale Ausschluss von Gruppen wie den Über-60-Jährigen, sondern die Individualbetrachtung jedes Einzelnen.

3. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit untersucht fortlaufend die dortigen Infektionscluster. Keine Kita und keine Schule waren bisher ein Cluster. Und was für uns sehr wichtig gewesen ist bei allen Betrachtungen ist eben auch dann der empirische Befund. Und hier teilen uns Dänemark und Norwegen übereinstimmend mit, dass es seit Öffnung der Kitas vor über drei Wochen keine Auffälligkeiten bei den Infektionszahlen gegeben hat.

Gleichzeitig aber steigen die Warnungen von Kinderärzten, die für Kinder ohne Kita oder ohne Kindertagespflege erhebliche entwicklungspsychologische Störungen prognostizieren. Wir wissen nicht, wie hoch die Dunkelziffer ernsthafter Kindeswohlgefährdungen liegt, aber auch hier liegen uns Warnungen von Experten vor. Was wir aber definitiv wissen, ist, dass jeder Tag ohne frühkindliche Bildung unseren Kindern Chancen nimmt und die Schere der Bildungsbenachteiligung weiter öffnet.

Für viele Familien, deren Überstundenkonten leer und wo die Urlaubstage aufgebraucht sind, die auch nicht dauerhaft Homeoffice und Kinderbetreung kombinieren können, droht auch eine berufliche Existenzkrise. Ich möchte an der Stelle auch betonen, wir beobachten vermehrt, dass insbesondere Frauen zum Opfer dieser Krise werden.

Angesichts dieser Befunde halten wir es nicht nur für verantwortbar, sondern auch für notwendig, dass wir mit dem nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder übergehen.

NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp, 20.5.2020

Die Entscheidung des NRW Familienministeriums, allen Kindern ab dem 8. Juni 2020 einen Zugang zum eingeschränkten Regelbetrieb zu ermöglichen, begrüßt der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) ausdrücklich und bedankt sich bei den Mitarbeitern des Ministeriums sowie allen beteiligten Akteuren für diesen konsequenten Schritt.

Die einheitliche Reduzierung des Betreuungsumfanges um 10 Stunden gegenüber der vertraglichen Buchungszeit stellt sicher, dass alle Familien entlastet werden und alle Kinder aus der sozialen Isolation geholt werden. Der LEB hatte bereits im März in einer Stellungnahme auf potenzielle Kindeswohlgefährdungen aufmerksam gemacht und ist heute beruhigt, dass die Kinderbetreuung nun wieder als Schutzmechanismus herangezogen wird.

Das angekündigte Monitoring des Infektionsgeschehens in einer Modellkommune bewertet der LEB als außerordentlich hilfreich. Wissenschaftlich belegbare Aussagen werden dabei helfen, die Öffnung der Kinderbetreuung in einer sinnvollen Geschwindigkeit voranzutreiben – und hoffentlich auch die „Stigmatisierung“ der Jüngsten als „Superverbreiter“ des Corona-Virus beenden. Der LEB hatte in der Vergangenheit bereits betont, dass wissenschaftliche Studien zwingend erforderlich sind, um die Infektionsgefahr in den Betreuungseinrichtungen umfänglich beurteilen zu können.

Vor allem aber hatte der LEB in den vergangenen Wochen immer wieder gefordert, dass allen Kindern ihr Recht auf Bildung und Förderung wieder zugänglich gemacht werden müsse. In Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und dem Familienministerium wurde zumindest eine tage- oder stundenweise Betreuung aller Kinder gefordert, um die Stressbelastungen der Kinder und Familien zu reduzieren. Die heutige Ankündigung wertet der LEB daher auch als Reaktion auf die Diskussionen mit den Elternvertretern. Der Dialog muss nun weitergeführt werden, um zukünftige Herausforderungen vorab zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Insbesondere die anstehende Sommerschließzeit bewertet der LEB auch weiter als Engpass. So fordern die Elternvertreter bereits seit dem Erlass des Betretungsverbotes eine flexible Handhabung in diesem Jahr. Auch die Abfrage des familiären Betreuungsbedarfes erachtet der LEB weiterhin als notwendig. Nur so können die reduzierten Stundenkontingente des eingeschränkten Regelbetriebs passgenau verwirklicht werden. Starre Betreuungszeiten, vorbei an realen Arbeitszeiten, können so vermieden werden.

Schlussendlich appelliert der LEB ebenfalls an die Solidarität aller beteiligten Akteure, um in den kommenden Wochen tatsächlich jedem Kind den Betreuungszugang zu ermöglichen. Ein verantwortungsvoller Umgang der Familien mit der Betreuung wird zudem helfen, dass die Öffnung der Einrichtungen nicht wieder revidiert werden muss.

Stellungnahme LEB: Daniela Heimann / LEB
Transkription Ministerrede: Darius Dunker / LEB

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