Zum Referentenentwurf für die KiBiz-Reform haben wir schriftlich Stellung bezogen.
Problematisch sehen wir die geplanten Änderungen bei den Überbelegungsmöglichkeiten, hier geht das Ansinnen in die falsche Richtung.
Zu knapp bemessen ist auch der Umfang der geplanten Kernzeiten, dieser muss deutlich nach oben korrigiert werden.
Zudem müssen räumliche Empfehlungen und Regelungen zu Schließtagen und zur Mittagsverpflegung verbessert werden.
Die Elternmitwirkung muss gestärkt werden und Konsequenzen bei deren Missachtung müssen eingeführt werden.
Positiv bewerten wir die angedachten Regelungen zur Bedarfsermittlung und zu passgenaueren Buchungsumfängen.
Die Elternvertretung in der Kindertagespflege wird stärker verankert und der LEB soll künftig mehr Budget für seine Aufgaben erhalten.
Die Verdeutlichung der Zweckbindung erhöhter Kindpauschalen für pädagogische Mehrbedarfe bei der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne (drohende) Behinderung trägt zur Erhöhung von Teilhabechancen bei.
Gleichwohl muss diese gemeinsame Förderung einen deutlicheren Schwerpunkt erfahren. Das Land NRW muss hier frühzeitig ein klares politisches Signal für eine inklusive Gesellschaft aussenden.
Unsere komplette Stellungnahme findet ihr hier:
Themenabend „gesetzliche Grundlagen der Kindertagesbetreuung in NRW“
Liebe Landesdelegierte der JAEB in NRW,
Liebe JAEB-Mitglieder,
als Landeselternbeirat NRW ist es uns ein großes Anliegen, euch als Elternvertretung zu stärken, den Austausch unter den JAEB in NRW zu fördern und Wissen zu ausgewählten Themen weiterzugeben. Dafür bieten wir mehrmals im Jahr digitale Themenabende an, welche für alle interessierten JAEB-Mitglieder offen sind.
Der Themenabend rund um die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung in NRW, findet statt am Donnerstag, den 29. Januar 2026 um 20 Uhr via Microsoft Teams.
Wir bitten euch um eine verbindliche Anmeldung unter:
https://events.teams.microsoft.com/event/985c51f0-f8d6-44fe-b7e2-f3149c2e3f89@127b39a7-e619-4b70-a615-cfa65e20dc4e
Wenn ihr konkrete Fragen habt, könnt ihr diese gerne im Vorfeld per Mail an veranstaltung@lebnrw.de senden. Wir werden diese dann nach Möglichkeit in die Veranstaltung einfließen lassen.
Wir freuen uns auf den weiteren Austausch mit euch!
Schriftliche Stellungnahme des LEB zum Antrag „NRW muss funktionieren – Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS“
Anerkennung und Wertschätzung definieren sich nicht allein über monetäre Anreize. Es beginnt mit Arbeitsbedigungen, welche die Ausübung des Berufes unterstützen und erleichtern sowie die Gesundheit erhalten und stärken. Ergonomie und Lärmschutz gehören ebenso dazu wie verbesserte Raumstandards und kleinere Gruppen.
Eine stärke Förderung der Ausbildung und Praxisanleitung kann zukünftiges Personal binden und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Für den Offenen Ganztag braucht es perspektivisch ein Ausführungsgesetz, der bisherige Erlass kann die Erwartungshaltungen nicht erfüllen. Auch ist eine enge Verzahnung zwischen Schule und Ganztag wichtig, damit Kindern eine bestmögliche Förderung zuteilwird.
Dies alles hat auch mittelbaren Einfluss auf das Wohlbefinden der Kinder.
Unsere gesamte Stellungnahme gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-3279.pdf
Der neue LEB 2025/2026
Dies ist das designierte Gremium für den neuen LEB 25/26 (vorbehaltlich aller Wahlannahmen):
Die konstituierende Sitzung findet am 17. Januar 2026 statt und in dieser übergibt das bisherige Gremium offiziell an das neue und die verschiedenen Posten werden neu gewählt.
Wir wünschen euch auf diesem Wege allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
LEB-Wahl 25/26
Liebe JAEBs,
es ist wieder so weit, die Jugendamtselternbeiräte wurden bis zum heutigen 10. November gewählt!
Jeder Jugendamtselternbeirat bestimmt im Anschluss eine*n Landesdelegierte*n, inklusive einer Vertretung und meldet diese beiden Personen an sein Jugendamt. Diese Kontaktdaten der Landesdelegierten werden an die Landesjugendämter, das Ministerium und den LEB weitergeleitet. Für einen reibungslosen Ablauf der LEB-Wahlen ist es wichtig, dass die Meldung durch die Jugendämter bis spätestens 12. November erfolgt. Eine erneute Meldung ist auch dann notwendig, wenn ihr im letzten Jahr für 2 Jahre gewählt habt.
Nur die Landesdelegierten erhalten im Anschluss einen Stimmzettel für die LEB-Wahl, welche bis zum 30. November durchgeführt wird. Ebenso können nur die Landesdelegierten selbst als LEB-Mitglied kandidieren.
Anbei findet ihr die Kandidaturenvorlagen für die Wahl in den LEB. Diese könnt ihr uns ab sofort jederzeit zukommen lassen (an wahl2025@lebnrw.de). Wir werden ab dem 16.November die schon eingegangen Kandidaturen kontinuierlich hochladen.
Wartet bitte mit der Rücksendung der Wahlunterlagen so lange wie möglich, damit ihr so viele Kandidaturen wie möglich sichten könnt.
Kandidaturen-Vorlage LEB-Wahl 25/26
Kandidaturen-Vorlage LEB-Wahl 25/26 (word)
Informationsveranstaltung „JAEB – was nun?“ am 15.11.2025
Liebe Delegierte, Liebe JAEB,
Auch in diesem Jahr bietet der LEB seine digitale Info-Veranstaltung „Wir sind JAEB – was nun? Tipps zur Ausgestaltung der Arbeit eines Jugendamtselternbeirates (JAEB)“ an. Diese findet am 15. November 2025 als Online-Termin (ca. 10:00 bis 15:00 Uhr) statt.
Die Infos sollen euch dabei helfen, euer Amt sinnvoll ausfüllen zu können und bietet die Möglichkeit, Fragen zu platzieren und Infos zu Aufgaben und Pflichten des JAEB zu bekommen.
Zur Anmeldung: https://events.teams.microsoft.com/event/408714a5-1ea7-4e22-992f-1d97844fec03@127b39a7-e619-4b70-a615-cfa65e20dc4e
Pressemitteilung zum Eckpunktepapier für eine Reform des KiBiz
Der Landeselternbeirat NRW (LEB) nimmt Stellung zum Eckpunktepapier zur anstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Pressemitteilung des LEB NRW zum Eckpunktepapier für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes vom 30.09.25
Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme „Stärkung der Jugendämter in NRW – Maßnahmen gegen Überlastung und für besseren Kinderschutz!“
Der LEB war aufgerufen, eine Stellungnahme zum Antrag „Stärkung der Jugendämter in NRW – Maßnahmen gegen Überlastung und für besseren Kinderschutz!“ einzureichen.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinderschutzes in
NRW wird keine kurzfristige Aufgabe sein. Es braucht weitere Bewusstseinsschärfung für Kinderschutz und den politischen Willen für Investitionen in die soziale Infrastruktur. Gesicherte finanzielle Mittel und gemeinsame Anstrengungen sind nötig, um Kinder und
Jugendliche als wesentliche Bevölkerungsgruppe systematisch zu stärken.
Die gesamte Stellungnahme zum Nachlesen gibt es hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-2733.pdf
Muster-Geschäftsordnung für Elternbeiräte
Mit dem Start des neuen Kita-Jahres stehen auch kurzfristig die jährlichen Elternversammlungen inkl. Elternbeiratswahl an.
Dazu erreichen den LEB in jedem Jahr die unterschiedlichsten Fragen zu verschiedenen Themen (wie viele Mitglieder hat der Elternbeirat, was passiert bei einem Rücktritt, wie kann gewählt werden, etc.).
Diese Fragen werden bestenfalls über eine Geschäftsordnung für die Elternversammlung geklärt.
Sollte in eurer Kita noch keine Geschäftsordnung vorliegen oder die vorhandene Ordnung Defizite aufweisen, ist die kommende Elternversammlung der richtige Termin, Änderungen zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund stellt der LEB eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Hier findet ihr Muster-Geschäftsordnung und ein Begleitschreiben mit Erläuterungen.
Die Muster-Geschäftsordnung darf von den Elternbeiräten in NRW genutzt und ggf. angepasst/ergänzt werden, um diese einrichtungsspezifisch in der Elternversammlung zu besprechen und zu beschließen.
Bitte beachtet dabei unbedingt, dass ein Beschluss durch die Elternversammlung erfolgen muss. (Ein Beschluss durch den Elternbeirat allein ist nicht rechtmäßig.)
Positionierung zur geplanten Überführung der Basisleistung II in das KiBiz
Die Projektgruppe Inklusion des LEB hat ein Positionspapier zur geplanten Überführung der „Basisleistung II“ (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) in das Kinderbildungsgesetz erarbeitet.
Wir bitten euch um weiteres Teilen über eure Kanäle !
Zudem bedanken wir uns recht herzlich bei allen JAEB-Mitgliedern, die an der Erstellung des Papiers beteiligt waren und Idee, Impulse, Textvorschläge, Inhalte und ähnliches beigetragen haben.
Besonders hervorheben möchten wir den Beitrag von Carmen Bernhöft (JAEB Bielefeld), Julia Romberg (JAEB Stadt Düren), Viktoria Eisler (JAEB Hamm), Christof von Prondzinski (JAEB Stadt Unna), Nadine Dickhof (JAEB Kreis Viersen)
