Stellungnahme des Landeselternbeirats NRW zur Corona-Krise und dem Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen, welche bisher durch die Landesregierung und nachgelagerte Stellen verabschiedet wurden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die heutige Entscheidung, im Monat April keine Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und den offenen Ganztag zu erheben, begrüßt der LEB. Eltern, die nicht in kritischer Infrastruktur tätig sind, sahen sich bisher mit der Situation konfrontiert, dass Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen geleistet werden mussten, obwohl keine Betreuung stattfindet. „In dieser schwierigen Situation ist es für die Eltern ein wichtiges Signal, dass sie mit der zusätzlichen Belastung nicht allein gelassen werden. Aus Elternsicht war es unverzichtbar, einen Ausgleich zu schaffen. Nun müssen auch die Verpflegungspauschalen flächendeckend in NRW ausgesetzt und für die Zeit seit dem Erlass des Betretungsverbots zurückerstattet werden“, so Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.
Allerdings sind für die Elternvertreter auch weitere Punkte relevant, welche mit dem Betretungsverbot einhergehen und dringend Beachtung finden müssen.
Flickenteppich bei Lösungsansätzen
In den letzten Tagen wurde deutlich wahrgenommen, dass es unterschiedliche Herangehensweisen der zuständigen Jugendämter bei der Aussetzung und Erstattung von Beiträgen und Kostenpauschalen gibt. „Einige Kommunen verzichteten bereits komplett oder in Teilen auf Beiträge und Gebühren, während andere weiterhin an der Erhebung in voller Höhe festhielten. Die Entwicklung solcher potenziellen Flickenteppiche ist nicht vermittelbar und muss künftig unterbunden werden“, so der LEB-Vorstand.
Ausgleich der ungeplanten Schließzeit
Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter, die in der momentanen Situation auf familiäre Unterstützung bei der Kinderbetreuung angewiesen wären, können ihrer regulären Erwerbstätigkeit nicht nachgehen. Die zusätzliche, zeitlich nicht kalkulierbare Schließung der Kindertageseinrichtungen kann von vielen Eltern nicht über Jahresurlaub, Überstundenkontingente oder Gleitzeitkonten ausgeglichen werden. Die oft genannte Lösung der Arbeitsleistung aus dem Home Office ist nur für einen Teil der Berufe geeignet und bei gleichzeitiger Kinderbetreuung oft nicht realisierbar.
Daher muss die ungeplante Schließzeit der Kinderbetreuung während des Betretungsverbots in diesem Jahr ausgeglichen werden, beispielsweise über verkürzte Schließzeiten in den Sommerferien. „Nur so kann in dieser außergewöhnlichen Situation ein Maß an Kontinuität in der Betreuung gewährleistet werden“, stellt Andreas Krämer (LEB Vorstandsmitglied) fest. Kinder werden sonst im Sommer zum wiederholten Mal für einen längeren Zeitraum aus den gewohnten Betreuungsstrukturen herausgenommen. Voraussichtlich könnten dann nicht einmal die Eltern die Betreuung übernehmen, da der Jahresurlaub oder andere Ausgleichskontingente erschöpft sein werden.
Gefährdung des Kindeswohls
Diskussionen über den potenziellen Anstieg häuslicher Gewalt in der jetzigen Situation finden bereits statt. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann. Kinder sind die schwächsten Opfer häuslicher Gewalt und müssen unbedingt geschützt werden. „Der tägliche außerfamiliäre Kontakt und das damit verbundene Sicherheitsnetz, insbesondere mit dem Fachpersonal in den Kitas und der Tagespflege, fällt nun weg. Hier müssen zügig Vorgaben vom Land erarbeitet werden, um gemeinsam mit den örtlichen Jugendämtern potenziell gefährdete Kinder geregelt zu betreuen und dadurch zu schützen“, sagt Irina Prüm (Beiratsmitglied im LEB).
Bedenklich gestaltet sich ebenfalls die Situation bei Kindern mit Behinderung und bei Kindern mit Förderbedarf. Aufgrund der fehlenden Betreuung – insbesondere in heilpädagogischen Einrichtungen haben die Kinder keinen Zugang mehr zu regelmäßigen Therapieangeboten. Vor dem Hintergrund der nicht kalkulierbaren Entwicklung der Corona-Krise und der zeitlichen Ausdehnung des Betretungsverbotes ist es bereits jetzt an der Zeit, hier Lösungen zu verabschieden und zügig auf den Weg zu bringen. „Die Kontinuität der Therapieleistung muss sichergestellt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder mit Behinderung und der Kinder mit Förderbedarf nicht zu gefährden“, so Meike Kessel, Vorstand im LEB.
Schlussendlich werden auch die kleinsten Mitglieder unserer Gesellschaft aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und haben keinen Kontakt zu den gewohnten Bezugspersonen in Kita, Freundeskreis und Familie. Gerade für die Kinder, welche im ersten Betreuungsjahr sind und die Eingewöhnungszeit erfolgreich hinter sich gebracht haben, kann die momentane Phase der Trennung einen erheblichen Rückschritt bedeuten. „Hier sind beispielsweise virtuelle Morgenkreise oder Video-Botschaften der Erzieher und Erzieherinnen an die Kinder hilfreich“, empfiehlt Farah Hafhaf (Mitglied im LEB).
Elternmitwirkung als Bindeglied
Festzustellen ist, dass die Elternvertretungen in NRW derzeit ein wichtiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Landesregierung sowie örtlichen Jugendämtern darstellen. Viele Informationen werden maßgeblich von den gewählten Vertretern kommuniziert und zeitnah gestreut. „Die Wichtigkeit dieser Vernetzung darf auch künftig nicht vergessen werden und bedarf einer adäquaten Berücksichtigung mit entsprechenden Informations- und Mitbestimmungsrechten. Diese hat der LEB bereits in seiner Stellungnahme zur KiBiz-Reform gefordert und hält ausdrücklich daran fest“, so Jürgen Zimmermann vom Vorstand des LEB.
Bedarfserhebung durch Befragungen des MKFFI
Die Erfassung der momentane Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen in NRW begrüßt der LEB ausdrücklich. Nur mit einer soliden Datenbasis können Problemstellungen adäquat bewertet und passgenaue Lösungen erarbeitet werden. Jedoch wünscht der LEB Hintergrundinformationen zur Erhebung, Speicherung und Verwendung der Daten. Deshalb fordert die Elternvertretung, dass die in der jetzigen Situation notwendigen Daten schnell erhoben, ausgewertet und den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Transparenz verhindert Unsicherheiten.
Daniela Heimann, Meike Kessel, Andreas Krämer, Jürgen Zimmermann
– Vorstand des LEB NRW –