Ab Montag Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertages-einrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verant-wortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”

Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.

Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden geregelt.

Kitas in NRW ab Montag geschlossen!

Liebe Eltern,

soeben wurde bekanntgegeben, dass die Kinder in Nordrhein-Westfalen ab Montag keine Kintertageseinrichtungen u.ä. mehr betreten dürfen. Die Anordnung gilt vorerst bis 19. April 2020.

Auch wenn es für viele Eltern schwierig wird, berufliche Verpflichtungen, die nicht einfach so abgesagt wurden, und die Betreuung der Kinder zu vereinbaren, nimmt der LEB an, dass diese Entscheidung so richtig und notwendig ist.

Kinder sind nach heutigem Kenntnisstand erfreulicher Weise selbst nur in äußerst seltenen Fällen von einem schweren Verlauf dieser neuartigen Krankheit betroffen. Oft wird eine Corona-Infektion bei ihnen gar nicht als besondere Erkrankung erkannt. Gerade deshalb besteht die Gefahr, dass sich das Virus über unsere Kinder verbreitet und dann ältere Personen angesteckt werden, für die das Virus viel gefährlicher ist. Der Ministerpräsident hat deshalb daran appelliert, dass jetzt nicht die Großeltern zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden sollen.

Falls euch unüberbrückbare Situationen entstehen, wendet Euch bitte an Eure Kita oder das zuständige Jugendamt. Weitere Informationen findet ihr vielerorts im Internet. Wir haben euch einige Adressen in einem Beitrag auf www.lebnrw.de zusammengestellt.

Euer Landeselternbeirat

Für Kinder von Eltern besonderer Berufsgruppen gelten offenbar teilweise Ausnahmeregelungen bis 20.3. Weitere Infos folgen.

Vollversammlung der Elternbeiräte NRW abgesagt

Wegen des Corona-Virus COVID-19 hat der Landeselternbeirats nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, die Vollversammlung der Jugendamtselternbeiräte, die am 14. März 2020 hätte stattfinden sollen, vorerst abzusagen. Über eine spätere Durchführung wird zu einem anderen Zeitpunkt zu entscheiden sein. Wir bitten um Versändnis.

Infos zur Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

Ab 1. März 2020 gilt bundesweit an Kitas eine Impfpflicht gegen Masern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut die wichtigsten Informationen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte darüber zusammengestellt. Dort gibt es auch zwei Merkblätter als PDF-Dateien, die sich als Aushang eignen:

Landeselternbeirat 2020 konstitutiert sich und wählt neuen Vorstand

Der neue Landeselternbeirat (nicht im Bild: Melanie Busch)

Der im Dezember gewählte neue Landeselternbeirat, die gesetzliche Vertretung für die Interessen von über 600.000 Kita-Kindern und ihren Eltern in Nordrhein-Westfalen, hat sich am 1. Februar 2020 im Familienministerium in Düsseldorf zu seiner ersten Sitzung getroffen.

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Minister Stamp gratuliert zur Wahl des Landeselternbeirats für Kitas

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Der neue Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2019/2020 ist gewählt. Die 15 neuen Mitglieder aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens werden im Januar ihre Arbeit aufnehmen. „Der Landeselternbeirat verleiht den Eltern und ihren Kindern eine wichtige Stimme auf Landesebene, wenn es darum geht, die Interessen der Familien bei allen Themen der frühkindlichen Bildung engagiert zu vertreten. In diesem Jahr hat sich der Landeselternbeirat intensiv an der Reform des Kinderbildungsgesetzes beteiligt. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, den Pakt für Kinder und Familien zu schließen und zu vereinbaren, dass mit Landes-, kommunalen und Bundesmitteln massiv in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert wird. Wir sorgen für bessere Bildungschancen unserer Kinder, unabhängig ihrer Herkunft“, sagte Familienminister Joachim Stamp.

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Ergebnis der Wahl zum LEB 2019/2020

Gewählt wurden folgende Personen:

Name JAEB Platz
Kessel, Meike Bochum 1
Beumer, Sabine Stolberg 2
Rentmeister, Robert Dorsten 2
Krämer, Andreas Bad Oeynhausen 4
Michaelis, Anika Oberhausen 5
Zimmermann, Jürgen Dormagen 6
n.A. n.A. 7
Hafhaf, Farah Dortmund 8
Sarikaya, Nimet Herten 8
Busch, Melanie Leverkusen 10
Dunker, Darius Aachen, Stadt 10
Deutscher, Markus Oer Erkenschwick 12
Heimann, Daniela Mülheim a.d. Ruhr 13
Schreiber-Weber, Stefanie Paderborn, Kreis 13
Schulz, Lisa Steinfurt, Kreis 13

Alle Gewählten haben die Wahl angenommen.

Der neue LEB konstituiert sich voraussichtlich am 1. Februar 2020.

Große Enttäuschung über die KiBiz-Reform bei den Eltern in NRW

Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.

Von einem „Gesetz für Eltern“ könne man in keinem Falle sprechen, denn die Landesregierung habe es leider versäumt, die Weichen für tatsächliche Verbesserungen zu stellen. Das zweite beitragsfreie Jahr bedeute natürlich eine Entlastung die Eltern. Wenn diese allerdings, wie in mehreren Kommunen bereits angekündigt, im Gegenzug zwei oder drei Jahre lang höhere Beiträge zahlen müssen, werde damit die von der Landesregierung versprochene „elterlicher Entlastung“ konterkatiert. Insbesondere durch die Beibehaltung der Finanzierung über Kindpauschalen, bliebe es bei dem bestehenden Problem, dass ein bedarfsgerechtes Angebot häufig nicht angeboten werden kann.

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Wahlunterlagen erhalten?

Alle den Jugendämtern gemeldeten Landesdelegierten der Jugendamtselternbeiräte in NRW sollten inzwischen die Wahlunterlagen zur Wahl des Landeselternbeirats erhalten haben (also nur eine Person pro JAEB). Wer sie dennoch nicht erhalten hat, meldet sich bitte DRINGEND beim Wahlausschuss unter wahl2019@lebnrw.de

Bitte beachtet: In den nächsten Tagen können immer noch weitere Kandidaturen hinzukommen. Bitte schaut regelmäßig auf die Kandidaturenplattform, dort stehen die Kandidaturen in Eingangsreihenfolge, also die neuesten ganz unten. Allerspätestens am 30.11.2019 (Datum des Poststempels) müssen die Wahlzettel aber dann zurückgeschickt werden!

Euer Wahlausschuss

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