Familienminister Stamp gratuliert zur Wahl des Landeselternbeirats für Kitas

Die turnusmäßigen Neuwahlen des Landeselternbeirats in Nordrhein-Westfalen, der Elternvertretung der Kindertageseinrichtungen, sind erfolgt. Familienminister Joachim Stamp hat den 15 neu gewählten Mitgliedern aus allen Teilen des Landes gratuliert, die im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen werden.

„Die letzten Monate haben noch einmal besonders deutlich gemacht, wie wichtig die Kindertagesbetreuung für Familien in Nordrhein-Westfalen ist. Bei der Unterstützung der Eltern spielt der Landeselternbeirat eine wichtige Rolle. Er gibt den Kindern und Familien auf Landesebene eine Stimme und engagiert sich für ihre Interessen. Die Corona-Pandemie hat den Familien in diesem Jahr viel abverlangt. Der Landeselternbeirat war dabei stets an der Seite der Kinder und Eltern“, sagte der Familienminister.

Der Wahl zum Landeselternbeirat vorangegangen waren die Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken, die die Elternbeiräte und Jugendämter aufgrund der Kontaktbeschränkungen in diesem Jahr mitunter organisatorisch herausgefordert haben. Ob Präsenzveranstaltung oder digitale Wahlen: Die Elternbeiräte haben die Wahlen auch in diesem Jahr verantwortungsvoll durchgeführt.

Minister Stamp zeigte sich erfreut, dass das Interesse, sich ehrenamtlich zu engagieren, weiterhin groß ist: „30 Kandidaturen von Jugendamtselternbeiräten aus ganz Nordrhein-Westfalen wurden eingereicht. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Landeselternbeirat und bedanke mich sehr bei allen Mitgliedern des scheidenden Landeselternbeirates für Ihren Einsatz in dieser besonderen Zeit.“

Quelle: MKFFI

Kindertagesbetreuung vom 14.12.2020 bis 10.1.2021

Das Kinder- und Familienministerium NRW teilt mit:

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Stellungnahme zur Mitbestimmung von Kindern und Eltern

Der LEB NRW ist als Sachverständiger zu einer Anhörung im Familienausschuss eingeladen, das Thema ist die Mitbestimmung von Kindern und Eltern in Kitas und Schulen. Unsere schriftliche Stellungnahme haben wir bereits eingereicht.
Eine gesetzliche Verankerung allein reicht aus unserer Sicht keinesfalls aus, um Partizipation im Betreuungsalltag zu etablieren und sie zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Eine systematische und gezielte Einbeziehung ist immer noch vor allem abhängig von der Bereitschaft der einzelnen Bildungseinrichtung. Doch die Vorschläge, Bedürfnisse oder Wünsche von Kindern müssen auch in Kindertageseinrichtungen wahr- und ernstgenommen werden. Und ein Mitbestimmungsrecht der Eltern sollte ebenfalls als Chance für alle Beteiligten erkannt werden.
Unsere vollständige Stellungnahme findet ihr als PDF-Datei beim Landtag.

LEB-Wahl 2020

Es liegen bereits einige Vorstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten vor. In den nächsten Tagen werden kontinuierlich weitere Vorstellungen veröffentlicht.

Hinweis: Rechtzeitig am Tag vor der Auszählung im Ministerium eingegangene Stimmzettel werden noch berücksichtigt.

Zur Kandidatur berechtigt sind die gewählten Landesdelegierten der einzelnen JAEBs (eine Person pro JAEB). Bei einer schriftlichen Verzichtserklärung der/des Landesdelegierten kann auch deren/dessen StellvertreterIn kandidieren. Wenn keine Landesdelegierte gewählt wurde, gilt ersatzweise die/der Vorsitzende des JAEB als Delegierte(r). Wichtig: Die Wahl des JAEB und die Festlegung, wer Landesdelegierte(r) sein soll, muss dem Jugendamt gemeldet worden sein.

Offener Brief des Landeselternbeirates an die Tarifpartner im Öffentlichen Dienst zur Tarifrunde TVöD 2020

Sehr geehrter Herr Mädge,
Sehr geehrter Herr Werneke,
Sehr geehrte Frau Tepe,
Sehr geehrter Herr Silberbach,
Sehr geehrter Herr Hemsing,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Familien in NRW haben im Jahr 2020 bereits viel durchleiden müssen.

Mit dem Betretungsverbot der Kindertageseinrichtungen brach für den Großteil der Familien am 16. März 2020 die Kinderbetreuung weg – und das völlig unvorhersehbar von einem Tag auf den anderen.

Ein Großteil der Kinder wurde erst 12 Wochen später, am 8. Juni 2020, wieder in die Betreuung aufgenommen. Auch hier sahen sich Eltern vielfach damit konfrontiert, den gekürzten Betreuungsumfang im „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit ihrer Erwerbstätigkeit vereinbaren zu müssen. Dies war nicht immer möglich und führte auch weiterhin zu einer erhöhten Stressbelastung in den Familien. An dieser Stelle erinnern wir daran, dass alle Familien ausdrücklich aufgefordert wurden, die Großeltern für die Betreuung der Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu nutzen.

Erst seit dem 17. August 2020 (Beginn Regelbetrieb in der Kinderbetreuung) können Familien ihren Alltag wieder einigermaßen planen. Doch auch weiterhin drohen Betreuungsausfälle aufgrund von Erkältungskrankheiten, möglichen Quarantänemaßnahmen oder Personalausfällen. Zudem sind viele Familien auch existenziell am Limit, beispielweise durch Kurzarbeit oder gar Arbeitsplatzverlust.

Die derzeitigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und die damit verbundenen Ankündigungen von Warnstreiks in den Kindertageseinrichtungen haben zu großen Irritationen und Unverständnis bei den Eltern geführt. Sollten nun – neben den oben bereits aufgezählten Unwägbarkeiten in der Betreuung – kurzfristige Betreuungsschließungen durch Arbeitskampfmaßnahmen hinzukommen, wird bei vielen Familien die Belastungsgrenze eindeutig überschritten.

Schlussendlich werden Familien zum „Spielball“ der Tarifauseinandersetzungen. Während Landesmittel und auch Elternbeiträge weiterfließen, fällt die Betreuungsleistung erneut weg. Urlaubstage sind kaum noch vorhanden, Arbeitsverhältnisse bereits überstrapaziert und vielfach muss mit Einkommenseinbußen umgegangen werden. Auch müssen Eltern die noch kommenden Schließtage (z.B. in der Weihnachtszeit) überbrücken.

Der LEB unterstützt das Bestreben nach einer grundsätzlichen Aufwertung des Berufsbildes der ErzieherInnen in der frühkindlichen Bildung und fordert die Tarifparteien eindringlich auf, im Interesse aller Betroffenen lösungsorientierte Verhandlungsgespräche zu führen.

Zeitgleich fordert der LEB jedoch auch, die Kinderbetreuung in den Tarifstreitigkeiten auszunehmen: Familien sind ebenfalls systemrelevant – und unsere Kinder haben ein Recht auf Förderung in einem angemessenen Rahmen außerhalb des beruflichen Umfeldes oder der Heimarbeitsplätze ihrer Mütter und Väter. Auch die Berufstätigkeit der Eltern ist unverzichtbar für ein gesundes Aufwachsen.

Wahlen der Elternbeiräte

Die Wahlen der Elternbeiräte und Jugendamtselternbeiräte in NRW finden in diesem Jahr unter den besonderen Anforderungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung statt. Für die Durchführung der Wahlen wurden daher Informationen vom NRW-Familienministerium und den Landesjugendämtern veröffentlicht, welche hier nachgelesen werden können:

Zudem findet in diesem Kindergartenjahr erstmalig die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes Anwendung auf die Wahlen der Interessenvertretungen der Eltern.

Anhörung der Kinderschutzkommission: „Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“

Der LEB und 15 weitere Sachverständige wurden von der Kinderschutzkommission des Landtags NRW eingeladen, im Rahmen einer Präsenzanhörung Fragen zum Thema „Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“ zu erörtern. Die Anhörung findet am 21. September 2020 im Plenarsaal des Landtags NRW statt. Im Vorfeld waren insgesamt 35 Sachverständige um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema gebeten worden. Die eingereichte Stellungnahme des LEB kann hier eingesehen werden.

„Anhörung der Kinderschutzkommission: „Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen““ weiterlesen

Zum Start des Kita-Regelbetriebes ab dem 17. August

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die heutige Ankündigung des NRW-Familienministeriums über den Start des Regelbetriebes der Kindertageseinrichtungen in der Pandemie ab dem 17. August, zwei Wochen früher als ursprünglich geplant.

Vielen Familien wird damit eine große Last von den Schultern genommen, insbesondere berufstätige Eltern haben nun mehr Planungssicherheit“, so LEB-Vorstandsmitglied Meike Kessel. Auch die Ankündigung von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp, dass Kinder mit einem einfachen Schnupfen für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden sollen, begrüßen die Elternvertreter. Die bisherige Regelung, Kinder erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder in die Betreuung bringen zu können, war vielfach auf Kritik bei den Eltern gestoßen; ursprünglich sollten Kinder mit Schnupfnase sogar von der Kita ausgeschlossen werden.

„Zum Start des Kita-Regelbetriebes ab dem 17. August“ weiterlesen
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