Allgemein

Landeselternbeirat 2020 konstitutiert sich und wählt neuen Vorstand

Der neue Landeselternbeirat (nicht im Bild: Melanie Busch)

Der im Dezember gewählte neue Landeselternbeirat, die gesetzliche Vertretung für die Interessen von über 600.000 Kita-Kindern und ihren Eltern in Nordrhein-Westfalen, hat sich am 1. Februar 2020 im Familienministerium in Düsseldorf zu seiner ersten Sitzung getroffen.

„Landeselternbeirat 2020 konstitutiert sich und wählt neuen Vorstand“ weiterlesen

Minister Stamp gratuliert zur Wahl des Landeselternbeirats für Kitas

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Der neue Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2019/2020 ist gewählt. Die 15 neuen Mitglieder aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens werden im Januar ihre Arbeit aufnehmen. „Der Landeselternbeirat verleiht den Eltern und ihren Kindern eine wichtige Stimme auf Landesebene, wenn es darum geht, die Interessen der Familien bei allen Themen der frühkindlichen Bildung engagiert zu vertreten. In diesem Jahr hat sich der Landeselternbeirat intensiv an der Reform des Kinderbildungsgesetzes beteiligt. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, den Pakt für Kinder und Familien zu schließen und zu vereinbaren, dass mit Landes-, kommunalen und Bundesmitteln massiv in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert wird. Wir sorgen für bessere Bildungschancen unserer Kinder, unabhängig ihrer Herkunft“, sagte Familienminister Joachim Stamp.

„Minister Stamp gratuliert zur Wahl des Landeselternbeirats für Kitas“ weiterlesen

Ergebnis der Wahl zum LEB 2019/2020

Gewählt wurden folgende Personen:

Name JAEB Platz
Kessel, Meike Bochum 1
Beumer, Sabine Stolberg 2
Rentmeister, Robert Dorsten 2
Krämer, Andreas Bad Oeynhausen 4
Michaelis, Anika Oberhausen 5
Zimmermann, Jürgen Dormagen 6
n.A. n.A. 7
Hafhaf, Farah Dortmund 8
Sarikaya, Nimet Herten 8
Busch, Melanie Leverkusen 10
Dunker, Darius Aachen, Stadt 10
Deutscher, Markus Oer Erkenschwick 12
Heimann, Daniela Mülheim a.d. Ruhr 13
Schreiber-Weber, Stefanie Paderborn, Kreis 13
Schulz, Lisa Steinfurt, Kreis 13

Alle Gewählten haben die Wahl angenommen.

Der neue LEB konstituiert sich voraussichtlich am 1. Februar 2020.

Präsentationen der Veranstaltung »JAEB was nun«

Wie versprochen bieten wir die Präsentationen der Veranstaltung »JAEB was nun« vom November 2019 als PDF-Dateien zum Download an:

Links zu weiteren erwähnten Dokumenten:

Personelle Änderungen

Ute Oelighoff, die vor einiger Zeit in den LEB nachgerückt war, ist aus dem LEB zurückgetreten. Katja Wegner-Hens ist als eine der Vorsitzenden des Landeselternbeirats NRW zurückgetreten und hat sämtliche Aufgaben im LEB und in der Bundeselternvertretung niedergelegt.

Da bereits das Wahlverfahren für den LEB 2019/2020 angelaufen ist, werden nach Beschluss des LEB vom 17.11.2019 keine Nachrückerinnen oder Nachrücker für die auslaufende Amtszeit mehr ins Amt gesetzt. Die Zusammensetzung des Vorstands genügt weiterhin den Anforderungen der Geschäftsordnung.

Informationsveranstaltung „JAEB was nun?“

Am 16.11.2019 findet von 10:00-15:00 Uhr eine Infoveranstaltung für alle neu gewählten JAEB statt.
Hierzu sind alle JAEB herzlich eingeladen:

Einladung „JAB – was nun“

Der Veranstaltungsort ist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration  des Landes NRW (MKFFI) in Düsseldorf:

MKFFI
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf


Für eine Teilnahme bitten wir um eine Anmeldung bis zum 14.11. unter:

https://doodle.com/poll/vh5bffgvibc66v5k

Viele Grüße und bis zum 16.11. in Düsseldorf

Bundeselternkongress: Nur noch wenige Tage!

n wenigen Tagen ist es soweit: Der Bundeselternkongress unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey findet in der bekannten Location „Gürzenich“ in Köln am 22.09.2019 statt. Die BEVKi und der LEB freuen sich sehr ein umfassendes Programm für Eltern von Tagespflege- und Kita-Kindern sowie für Interessierte aus ganz Deutschland auf die Beine gestellt zu haben. Das wird ein hochspannender und informativer Tag mit sehr viel wichtigen Input für die Elternmitwirkung bzw. Teilhabe in ganz Deutschland!

Zudem noch ein wichtiger Hinweis: Parallel findet fußläufig entfernt der Weltkindertag statt (ab 12.00 Uhr), der sehr für Kinder geeignet ist. So können Sie gut den Kongressbesuch mit einem Familienausflug nach Köln kombinieren.

Sie haben Interesse am Kongress teilzunehmen? Bitte melden Sie sich einfach hier an. Wir freuen uns auf Sie!

Stellungnahme des Landeselternbeirats zur KiBiz-Reform 2019

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

(Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 8)

Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB), die gesetzliche landesweite Elternvertretung nach § 9b KiBiz, begrüßt die Vorlage eines Reformentwurfs für das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Insgesamt stellen wir fest, dass der Gesetzentwurf zahlreiche Ansätze enthält, die aus Sicht des LEB zu Verbesserungen führen könnten. Oft finden sich gute Regelungen, die jedoch leider nur dem Grundsatz nach gelten sollen und eine Öffnung bis hin zum genauen Gegenteil ermöglichen. Somit bleibt der Entwurf insgesamt weit hinter den Erwartungen zurück, die wir Eltern als größte beteiligte Gruppe und verfassungsmäßige Vertretung der Kinder haben. Wir erkennen kaum Verbesserungen hinsichtlich der Elternmitbestimmung, der finanziellen Entlastung der Familien und einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung.

Für eine verfassungsgemäße Elternmitbestimmung

Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes erklären die unterzeichnenden Staaten: „Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.“ Um die Eltern bei dieser Aufgabe zu unterstützen, sorgen die Vertragsstaaten für Institutionen, Einrichtungen und Dienste und stellen sicher, dass Kinder berufstätiger Eltern diese nutzen können. (UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 18)

Der Zustand, dass Eltern zwar in erster Linie für alle Fragen der Erziehung zuständig sind, jedoch fast keine gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte an den Kindertagesstätten haben, ist nach Auffassung des LEB nicht mit Artikel 8 (1) der Landesverfassung („Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“) und Artikel 6 (2) des Grundgesetzes („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“) vereinbar. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht (in § 1626) Pflicht und Recht zur Sorge für minderjährige Kinder bei den Eltern. „Stellungnahme des Landeselternbeirats zur KiBiz-Reform 2019“ weiterlesen

Markt der Möglichkeiten auf dem Bundeselternkongress

Der LEB und die BEVKi freuen sich sehr über zahlreiche Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich auf dem Bundeselternkongress im Kölner Gürzenich präsentieren werden.

Unter anderem werden folgende Aussteller vor Ort sein:

 

Sie haben noch Interesse, auf dem Markt auszustellen? Bitte wenden Sie sich an bundeselternkongress@lebnrw.de 

Nach oben scrollen