Allgemein

Offener Brief an Ministerpräsident Laschet

10. Mai 2020

Offener Brief der Eltern und Elternvertreter an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

da ist es nun also, das langersehnte Konzept für NRW, an dem seit dem 16. März 2020, also seit über 7 Wochen, so fieberhaft gearbeitet wurde: „Mindestens 50% der Kinder in NRW werden ihre Kita oder Tagespflege vor den Schulferien im Sommer maximal ein bis zweimal von innen sehen, ab September (oder zwischendurch) sehen wir dann weiter.“ Gratulation zu diesem Konzept!

„50 %“ bedeuten in Zahlen ca. 350.000 Kinder, deren Eltern teilweise nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Kinder gut zu versorgen – in den Familien, die dem Jugendamt nicht sowieso schon gemeldet wurden, bleiben Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung weiterhin unbemerkt. Etliche Eltern müssen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen oder im Homeoffice arbeiten, haben sämtliche Urlaubstage aufgebraucht oder sogar ihren Job verloren. 350.000 Kinder, die seit fast 2 Monaten von liebevollen Laien bei Laune gehalten wurden, sollen auch bis September keine Fachkraft sehen, die sie fördert, bildet und professionell betreut.

Vorweg: Niemand fordert, dass in den Einrichtungen sämtliche Kinder im vertraglich vereinbarten Umfang betreut werden. Aber wir Eltern fordern die Betreuung von jedem Kind und zwar in dem Umfang, wie es die Familie tatsächlich braucht. Herr Minister Stamp weiß nicht, wie viele Eltern das Angebot der nochmals erweiterten Notbetreuung nutzen werden? Wie wäre es, wenn man die Eltern einmal fragt – dann könnte man ja auch ein Konzept entwickeln, oder nicht?

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Landeselternbeirat NRW lehnt Vorschlag des Städtetags ab

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) bewertet den Vorschlag des NRW-Städtetages, die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung weiter zu verzögern, als unzumutbar für die Kinder und ihre Eltern. Kinder und Eltern erwarteten endlich Konzepte von der Landesregierung, inklusive einer groben Zeitschiene für die Umsetzung.

Lediglich 10% der Kinder sollen aktuell vom Betretungsverbot der Kinderbetreuungsangebote, welches seit dem 16. März gilt, ausgenommen werden. In einem Gespräch mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schlug der Städtetag NRW als frühesten Termin für die Aufnahme weiterer Kinder den 18. Mai vor. Landesweite Regelungen sollten den behutsamen Einstieg ermöglichen, der idealerweise mit den Vorschulkindern beginne1.

Dieser Vorschlag ist für den LEB inakzeptabel, wies er doch schon in seinen Stellungnahmen vom 26. März und 6. April darauf hin, welche Probleme die ersatzlose Streichung der Kindertagesbetreuung für Kinder und ihre Eltern mit sich bringt2,3.

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Kinder mit Behinderung können nicht ohne Therapie bleiben

Landeselternbeirat NRW fordert schnelle Hilfe für betroffene Familien

Das Betretungsverbot für Tagespflege oder Kita hat seit drei Wochen für viele Familien in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Folgen für Alltag und Zusammenleben. Im Blickfeld der öffentlichen Diskussion vermisst Meike Kessel, Vorstandsmitglied im Landeselternbeirat (LEB) NRW, bislang Familien von Kindern mit Behinderung oder erhöhtem Förderbedarf.

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Kindeswohlgefährdung infolge der Corona-Krise

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW (LEB) begrüßt die Ankündigung von NRW Familienminister Joachim Stamp, zeitnah die Notbetreuung in Tagespflege oder Kita auch für Kinder zu öffnen, deren Wohl zu Hause gefährdet sein könnte. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen beispielweise dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann. Gleichwohl können andere häusliche Aspekte das Kindeswohl gefährden (z.B. Vernachlässigung oder Essensentzug). Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und müssen unbedingt geschützt werden.

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Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende

Das Familienministerium hat wichtige Änderungen für die Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende beschlossen.

Ab Montag (dem 23.03.2020) gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruchauf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Weitere Informationen HIER (PDF)

Ab Montag Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertages-einrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verant-wortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”

Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.

Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden geregelt.

Kitas in NRW ab Montag geschlossen!

Liebe Eltern,

soeben wurde bekanntgegeben, dass die Kinder in Nordrhein-Westfalen ab Montag keine Kintertageseinrichtungen u.ä. mehr betreten dürfen. Die Anordnung gilt vorerst bis 19. April 2020.

Auch wenn es für viele Eltern schwierig wird, berufliche Verpflichtungen, die nicht einfach so abgesagt wurden, und die Betreuung der Kinder zu vereinbaren, nimmt der LEB an, dass diese Entscheidung so richtig und notwendig ist.

Kinder sind nach heutigem Kenntnisstand erfreulicher Weise selbst nur in äußerst seltenen Fällen von einem schweren Verlauf dieser neuartigen Krankheit betroffen. Oft wird eine Corona-Infektion bei ihnen gar nicht als besondere Erkrankung erkannt. Gerade deshalb besteht die Gefahr, dass sich das Virus über unsere Kinder verbreitet und dann ältere Personen angesteckt werden, für die das Virus viel gefährlicher ist. Der Ministerpräsident hat deshalb daran appelliert, dass jetzt nicht die Großeltern zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen werden sollen.

Falls euch unüberbrückbare Situationen entstehen, wendet Euch bitte an Eure Kita oder das zuständige Jugendamt. Weitere Informationen findet ihr vielerorts im Internet. Wir haben euch einige Adressen in einem Beitrag auf www.lebnrw.de zusammengestellt.

Euer Landeselternbeirat

Für Kinder von Eltern besonderer Berufsgruppen gelten offenbar teilweise Ausnahmeregelungen bis 20.3. Weitere Infos folgen.

Vollversammlung der Elternbeiräte NRW abgesagt

Wegen des Corona-Virus COVID-19 hat der Landeselternbeirats nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, die Vollversammlung der Jugendamtselternbeiräte, die am 14. März 2020 hätte stattfinden sollen, vorerst abzusagen. Über eine spätere Durchführung wird zu einem anderen Zeitpunkt zu entscheiden sein. Wir bitten um Versändnis.

Infos zur Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

Ab 1. März 2020 gilt bundesweit an Kitas eine Impfpflicht gegen Masern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut die wichtigsten Informationen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte darüber zusammengestellt. Dort gibt es auch zwei Merkblätter als PDF-Dateien, die sich als Aushang eignen:

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