Allgemein

Personelle Änderungen zur LEB-Halbzeit

Beim Landeselternbeirat hat es zur Mitte der Amtszeit noch einmal einige personelle Änderungen gegeben. Aus dem LEB sind im Zeitraum von April bis Juli 2019 aus unterschiedlichen Gründen Michael Hagenkamp, Sylvia Kemper, Susann Purucker, Constanze Adami, Ann-Kristin Mettenmeyer, Alisha Bernhardt und Lea H. Kaumanns ausgeschieden. Für sie rücken Ute Oelighoff, Tina Siekmann, Markus Werny, Jenny Scheel und Nicole Gensinger nach. Der LEB dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre oftmals außergewöhnlich engagierte Mitarbeit und verabschiedet sie mit den besten Wünschen für die Zukunft.

Im selben Zug hat der LEB am 13. Juli 2019 Mitglieder des LEB-Beirats abberufen, denen eine Mitarbeit 2019 bislang nicht möglich war (analog dazu, dass auch LEB-Mitglieder ausscheiden, die dauerhaft an der Mitwirkung verhindert sind), und neue berufen. Der Beirat zum Landeselternbeirat besteht nunmehr aus Constanze Adami, Önder Balkaya, Alisha Bernhardt, Nadine Dickhof, Oliver Elferich, Attila Gümüs und Andreas Krämer. Der LEB freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Zweite Vollversammlung der JAEBs aus NRW in Münster

Was steht im KiBiz-Referentenentwurf? Was gibt es beim Datenschutz in der Kita zu beachten und mit was beschäftigt sich der LEB aktuell? Um diese Themen ging es bei der zweiten Vollversammlung des LEB am 15. Juni 2019, dessen Gastgeber der JAEB Münster war.

Besonders interessant war der Austausch zwischen den JAEBs, die sich mit anderen Elternvertretern aus NRW und aus ihren Regierungsbezirken treffen konnten und dabei zahlreiche konstruktive Gespräche geführt haben.

Danke an alle Teilnehmer, die sich die Zeit genommen haben, um zu kommen und die Vollversammlung mit ihren Fragen und Beiträgen bereichert haben.

Unser Dank gilt allen Referenten und vor allem dem JAEB Münster für das leckere selbst zubereitete Mittagessen und dem sehr guten Vortrag des JAEB Münster-Beirats.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Euch.

Euer LEB

1. Juni ist Weltelterntag

Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen von 2012 soll der 1. Juni eines jeden Jahres als Weltelterntag begangen werden. An diesem Tag soll „der selbstlose Einsatz von Eltern überall auf der Welt“ gewürdigt werden.

In Deutschland stehen der Schutz der Familie sowie das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder weit vorne im Grundgesetz, noch vor Rechten wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit usw. Es ist eine gute und wichtige Forderung, dass die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vereinbart sind, in vollem Umfang endlich auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Doch zur Stärkung der Rechte der Kinder gehört auch, dass ihre Eltern über ihre Angelegenheiten gegenüber Staat und Institiutionen zu entscheiden haben, soweit insbesondere kleinere Kinder ihre Interessen noch nicht selbst bestimmen können. Die Landesverfassung NRW formuliert es so:

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

Leider ist die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen anders. Während an Schulen ein umfangreiches Mitbestimmungssystem existiert, entscheiden an Kindertagesstätten Staat und Träger weitgehend unbehelligt vom Willen der Kinder und Eltern. Fast alle Beteiligung der Eltern ist im Gesetz auf das Maß von Anhörung und Beratung reduziert, insbesondere was pädagogische Fragen betrifft. Beteiligung der Kinder an sie betreffenden Entscheidungen wird zwar an manchen Kitas erfreulicherweise praktiziert, ist aber gesetzlich auch nicht vollständig verankert.

Die umfassende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird seit vielen Jahren verschleppt, wird aber vielleicht in diesem Jahr endlich verwirklicht. Es wäre dringend geboten, die verfassungsmäßige Stellung der Eltern in Fragen der Erziehung und Bildung der Kinder auch endlich in das Kinderbildungsgesetz NRW aufzunehmen.

Darius Dunker / LEB

70 Jahre Grundgesetz: Elternrechte in schlechter Verfassung

70 Jahre Grundgesetz:
Landeselternbeirat sieht Elternrechte an Kitas in NRW in schlechter Verfassung

Darius Dunker

Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:

„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.

Die meisten Kinder besuchen heutzutage vor ihrer Einschulung eine Kita, verbringen also einen wesentlichen Teil ihrer Zeit dort. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 die Zuständigkeit für Erziehung aber ‚zuvörderst‘ bei den Eltern. Die Landesverfassung bezeichnet in Artikel 8 ‚das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen‘ als ‚Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens‘. Im Bereich der Schulen ist dies durch Mitentscheidungsrechte der Eltern umgesetzt, für die Kindertageseinrichtungen fehlen entsprechende Elternrechte im Gesetz.

Die derzeitige Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sollte unbedingt genutzt werden, die Vernachlässigung elterlicher Rechte an den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Eine Ausgestaltung der Kita-Räte (§ 9a (6) des bisherigen KiBiz) nach dem Vorbild der Schulkonferenzen mit ähnlichen Entscheidungskompetenzen wie in § 65 des NRW-Schulgesetzes wäre ein überfälliger Schritt.“

Nach der Wahl ist vor der Wahl! Jetzt schon an den Herbst denken.

Alle Elternbeiräte in NRW sind nun ca. ein halbes Jahr im Amt, so dass es Zeit wird sich langsam aber sicher mit den Wahlen im Herbst auseinanderzusetzen. In wenigen Wochen beginnen schon die Sommerferien und danach muss es – wie jedes Jahr – schnell gehen. Daher die große Bitte auch im Sinne der Kontinuität und reibungslosen Übergänge die wichtigsten Termine zu beachten und diese zeitah mit eurer Kita und euren JAEB Kollegen zwecks Vollversammlungen und Neuwahlen zu besprechen. 

Für die Neuwahlen gelten feste Fristen:

  • Bis zum Donnerstag, 10. Oktober: Neuwahl der Elternbeiräte in den Kitas (§ 9a Kibiz)
  • Bis zum Sonntag, 10. November: Neuwahl JAEB § 9b Kibiz
 
 
Achtung: Schulferien (Herbstferien) in NRW: Montag 14. bis Samstag 26. Oktober 2019

Viel Erfolg!

Personelle Veränderung

Hiermit gibt der LEB bekannt, dass Pierre Nasilowski zurückgetreten ist. Wir bedauern diese Entscheidung und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft. Da der LEB sich nun aus 16 Mitgliedern zusammensetzt, ist eine Nachnominierung nicht notwendig.

Landeselternbeirat begrüßt Vorlage des Kibiz-Reformentwurfs

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (LEB) begrüßt die heute erfolgte Vorlage des Referentenentwurfs für die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). „Besonders hervorzuheben ist natürlich die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die beiden letzten Kita-Jahre, mit der die Landesregierung unserer Forderung nach Beitragsfreiheit für die gesamte vorschulische Bildung einen weiteren Schritt entgegenkommt“, so der LEB-Vorsitzende Darius Dunker in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf.

„Dass der Bedarf nun auch anhand einer Elternbefragung ermittelt werden soll, ist sehr erfreulich“, erläutert Irina Prüm, ebenfalls LEB-Vorsitzende. Die offizielle Elternvertretung begrüßt, dass die Öffnungszeiten der Kitas besser an die Lebenswirklichkeit der Familien angepasst werden sollen. Hinsichtlich der Schließtage, über die es an den Einrichtungen oft Unstimmigkeiten gibt, enthält der Referentenentwurf Präzisierungen, die nach Ansicht des LEB sinnvoll sind. Eine grundsätzliche Stärkung der Elternmitbestimmung sei jedoch leider bisher ausgeblieben.

Jetzt für den Deutschen Kita-Preis abstimmen!

Am 13. Mai wird zum zweiten Mal der Deutsche Kita-Preis verliehen. Als Mitglied der Jury darf unser Vorstandsmitglied und Bundeselternsprecherin Katja Wegner-Hens mitbestimmen, wer ihn in diesem Jahr verdient hat. Es geht nun in die heiße Phase, und die Jurysitzung wird vorbereitet. Über 1.600 Kitas und lokale Initiativen haben sich um den Deutschen Kita-Preis 2019 beworben. Zehn Kitas und zehn lokale Bündnisse für frühe Bildung haben es ins Finale geschafft, darunter sind auch 3 Institutionen aus Nordrhein-Westfalen. Eine der Finalisten-Kitas wird in diesem Jahr erstmals mit dem Sonderpreis der Zeitschrift „Eltern“ ausgezeichnet.

Jetzt seid ihr an der Reihe, denn ihr bestimmt, wer den Preis mit nach Hause nehmen darf. Einfach auf den Link gehen und bis zum 6. Mai abstimmen!

https://www.deutscher-kita-preis.de/online-voting

Landeselternbeirat der Kitas fordert Schließung der Betreuungslücke

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen (LEB) in Nordrhein-Westfalen fordert eine bessere Abstimmung des Endes der Kita-Zeit mit dem Beginn des ersten Schuljahres. In diesem Jahr tritt die sogenannte Betreuungslücke besonders deutlich hervor. Sie entsteht, weil das Kita-Jahr starr am 31. Juli jeden Jahres endet, der Termin der Einschulung aber abhängig von den Sommerferien in jedem Jahr variiert. In diesem Jahr umfasst die Betreuungslücke wegen der späten Sommerferien fast den gesamten August. Der abzüglich anderer zu überbrückender Zeitabschnitte noch zur Verfügung stehende Jahresurlaub vieler Eltern reicht für einen so langen Zeitraum oft nicht aus. „Mitunter müssen Eltern ihren Jahresurlaub einzeln einbringen, um die Wochen zu überbrücken“, weiß die LEB-Vorsitzende Katja Wegner-Hens zu berichten. Für Alleinerziehende wird es regelmäßig besonders kompliziert.

Formal gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder in den betreffenden Wochen, doch werden Eltern vielfach gar nicht auf ihre Möglichkeiten hingewiesen. Zugleich sind auch die Betreuungsformen für die Übergangswochen in der Regel nicht optimal. „Nach Ansicht des Landeselternbeirats ist es für die Kinder am besten, wenn sie gemeinsam mit den gleichaltrigen Kindern einen geregelten Übergang von der Kita zur Grundschule haben, der heutzutage oft sehr gut pädagogisch von den Einrichtungen vorbereitet wird,“ so Darius Dunker, ebenfalls LEB-Vorsitzender. „Auch wenn es im Einzelfall mal gut funktionieren kann, ist es in unseren Augen keine optimale Lösung für die Kinder, wenn ein Teil von ihnen vor der Einschulung bereits in die OGS geschickt wird.“

Auch ein Verbleib der betroffenen Kinder in der Kita über das Ende des Kita-Jahres hinaus ist kein Lösungsansatz, weil ab dem 1. August jeden Jahres bereits die neuen Kinder in der Kita sind und eine besondere Unterstützung in der Eingewöhnungsphase brauchen.

Der Landeselternbeirat fordert eine Lösung, die das Wohl der Kinder ins Zentrum rückt. „Dazu hat sich unser Staat durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die dem Kindeswohl vorrangige Bedeutung bei allen Verwaltungsentscheidungen zusichert“, erläutert Dunker. „Für die Kinder ist zweifellos am besten, wenn gar keine Lücke entsteht, für die irgendwelche Behelfslösungen gefunden werden müssen. Wir können uns dazu zwei Lösungen vorstellen: entweder, dass das Kita-Jahr mit dem Schuljahr flexibel beginnt und endet, oder dass das Kita-Jahr erst am 31. August endet und jeweils im September beginnt.“

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