Author : Nico Sochorick

Anhörung der Kinderschutzkommission: „Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“

Der LEB und 15 weitere Sachverständige wurden von der Kinderschutzkommission des Landtags NRW eingeladen, im Rahmen einer Präsenzanhörung Fragen zum Thema „Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“ zu erörtern. Die Anhörung findet am 21. September 2020 im Plenarsaal des Landtags NRW statt. Im Vorfeld waren insgesamt 35 Sachverständige um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema gebeten worden. Die eingereichte Stellungnahme des LEB kann hier eingesehen werden.

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Zum Start des Kita-Regelbetriebes ab dem 17. August

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die heutige Ankündigung des NRW-Familienministeriums über den Start des Regelbetriebes der Kindertageseinrichtungen in der Pandemie ab dem 17. August, zwei Wochen früher als ursprünglich geplant.

Vielen Familien wird damit eine große Last von den Schultern genommen, insbesondere berufstätige Eltern haben nun mehr Planungssicherheit“, so LEB-Vorstandsmitglied Meike Kessel. Auch die Ankündigung von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp, dass Kinder mit einem einfachen Schnupfen für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden sollen, begrüßen die Elternvertreter. Die bisherige Regelung, Kinder erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder in die Betreuung bringen zu können, war vielfach auf Kritik bei den Eltern gestoßen; ursprünglich sollten Kinder mit Schnupfnase sogar von der Kita ausgeschlossen werden.

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Zu den Kitaschließungen im Kreis Gütersloh

Nur 10 Tage nach Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes wurden im Kreis Gütersloh die Kinderbetreuungsangebote bereits wieder geschlossen. Nachdem bei einem Fleischverarbeiter über 650 neue Corona-Infektionen festgestellt wurden, gehen Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zu den Sommerferien erneut in die Notbetreuung.

Der Landeselternbeirat NRW (LEB) kritisiert diese Maßnahmen im Kreis Gütersloh scharf. Diese sind sachlich unbegründet und gehen klar zu Lasten der Familien und insbesondere zu Lasten der Kinder. Mehrfach hatte der LEB in der Vergangenheit in seinen Stellungnahmen den geringschätzenden Umgang der Politik mit Kindern und ihren Eltern in der Corona-Krise kritisiert.1 Kindertageseinrichtungen (Kleinkinder) werden pauschal unter Generalverdacht gestellt.

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Offener Brief an Ministerpräsident Laschet

10. Mai 2020

Offener Brief der Eltern und Elternvertreter an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

da ist es nun also, das langersehnte Konzept für NRW, an dem seit dem 16. März 2020, also seit über 7 Wochen, so fieberhaft gearbeitet wurde: „Mindestens 50% der Kinder in NRW werden ihre Kita oder Tagespflege vor den Schulferien im Sommer maximal ein bis zweimal von innen sehen, ab September (oder zwischendurch) sehen wir dann weiter.“ Gratulation zu diesem Konzept!

„50 %“ bedeuten in Zahlen ca. 350.000 Kinder, deren Eltern teilweise nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Kinder gut zu versorgen – in den Familien, die dem Jugendamt nicht sowieso schon gemeldet wurden, bleiben Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung weiterhin unbemerkt. Etliche Eltern müssen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen oder im Homeoffice arbeiten, haben sämtliche Urlaubstage aufgebraucht oder sogar ihren Job verloren. 350.000 Kinder, die seit fast 2 Monaten von liebevollen Laien bei Laune gehalten wurden, sollen auch bis September keine Fachkraft sehen, die sie fördert, bildet und professionell betreut.

Vorweg: Niemand fordert, dass in den Einrichtungen sämtliche Kinder im vertraglich vereinbarten Umfang betreut werden. Aber wir Eltern fordern die Betreuung von jedem Kind und zwar in dem Umfang, wie es die Familie tatsächlich braucht. Herr Minister Stamp weiß nicht, wie viele Eltern das Angebot der nochmals erweiterten Notbetreuung nutzen werden? Wie wäre es, wenn man die Eltern einmal fragt – dann könnte man ja auch ein Konzept entwickeln, oder nicht?

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Kindeswohlgefährdung infolge der Corona-Krise

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW (LEB) begrüßt die Ankündigung von NRW Familienminister Joachim Stamp, zeitnah die Notbetreuung in Tagespflege oder Kita auch für Kinder zu öffnen, deren Wohl zu Hause gefährdet sein könnte. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen beispielweise dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann. Gleichwohl können andere häusliche Aspekte das Kindeswohl gefährden (z.B. Vernachlässigung oder Essensentzug). Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und müssen unbedingt geschützt werden.

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Stellungnahme des Landeselternbeirats NRW zur Corona-Krise und dem Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen, welche bisher durch die Landesregierung und nachgelagerte Stellen verabschiedet wurden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die heutige Entscheidung, im Monat April keine Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und den offenen Ganztag zu erheben, begrüßt der LEB. Eltern, die nicht in kritischer Infrastruktur tätig sind, sahen sich bisher mit der Situation konfrontiert, dass Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen geleistet werden mussten, obwohl keine Betreuung stattfindet. „In dieser schwierigen Situation ist es für die Eltern ein wichtiges Signal, dass sie mit der zusätzlichen Belastung nicht allein gelassen werden. Aus Elternsicht war es unverzichtbar, einen Ausgleich zu schaffen. Nun müssen auch die Verpflegungspauschalen flächendeckend in NRW ausgesetzt und für die Zeit seit dem Erlass des Betretungsverbots zurückerstattet werden“, so Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.

Allerdings sind für die Elternvertreter auch weitere Punkte relevant, welche mit dem Betretungsverbot einhergehen und dringend Beachtung finden müssen.

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