Author : Nico Sochorick

Katastrophale Unwetterereignisse

Die katastrophalen Unwetterereignisse und ihre Auswirkungen erschüttern uns zutiefst. Wir können die Verluste, die Menschen in ganz Deutschland erlebt haben, kaum fassen. 

Auch in NRW sind viele Menschen von großen Verlusten betroffen. Das erleben wir als LEB hautnah mit, da auch Mitglieder von uns in den betroffenen Gebieten leben. 

Kitas in Stolberg, Erftstadt, Eschweiler, dem Kreis Euskirchen und anderen Orten sind stark zerstört. Nach der langen Zeit der Pandemie für Kinder eine umso größere Katastrophe, da neben dem zerstörten Zuhause auch die sichere Umgebung der Kita von jetzt auf gleich weg ist.

 

Vielleicht geht es euch auch so, dass ihr ratlos seid, aber dennoch unbedingt helfen möchtet. 

Überall werden Spenden gebraucht. Insbesondere wenn es um Kinder geht, unterstützen wir als LEB gerne. Bereits jetzt ist eine große Solidarität zu spüren, uns erreicht eine enorme Spenden- und Hilfsbereitschaft. Wir bemühen uns, eine entsprechende Vernetzung mit betroffenen Einrichtungen herzustellen. Hört also nicht auf zu spenden!

 

Im Folgenden stellen wir euch eine Reihe von Spendenkonten etc. vor, falls ihr zielgerichtet helfen möchtet.

 

RTL Wir helfen Kindern:

https://wirhelfenkindern.rtl.de/aktuelles/news/ihre-unwetter-spenden-helfen-wiederaufbau-von-zerstoerten-kitas

 

Aktion Lichtblicke:

https://lichtblicke.de/unwetter-hilfe/ 

 

Spendenkonto der VR-Bank eG – Region Aachen:

https://vrbank-eg.viele-schaffen-mehr.de/hilfe-hochwasser 

 

Spendenkonto Stolberg:

Inhaber: Kupferstadt Stolberg

Sparkasse Aachen

IBAN: 83 3905 0000 1073 7966 56

Kennwort: „Stolberg hilft“

 

Spendenkonto Eschweiler:

Inhaber: Stadt Eschweiler

Sparkasse Aachen

IBAN: DE82 3905 0000 1073 7963 83

Kennwort „Eschweiler hält zusammen – Hochwasserhilfe 2021“

 

Spendenkonto Erftstadt:

Für die Opfer der Hochwasserkatastrophe

IBAN: DE20 3705 0299 0190 2794 24
BIC: COKSDE33XX

Kita-Gebühren – Zusatzbeiträge und Essensgelder!

Ihr fragt euch, welche Kosten bei einem Kita-Platz eigentlich anfallen. Oder ob das, was ihr an den Träger bezahlt eigentlich rechtens ist? Vielleicht habt ihr euch auch schon Gedanken darüber gemacht, ob ihr nicht von Beiträgen befreit werden könnt?

Diese Themen und mehr findet ihr in unserer Präsentation zum Thema Zusatzbeiträge und Entgelte für Mahlzeiten wieder.
Falls ihr detaillierte Aufstellungen zu den Entgelten für Mahlzeiten vorliegen habt, die Posten wie z.B. Personalkosten beinhalten, schickt uns bitte die Informationen weiter.
Wir sammeln alle unverhältnismäßigen Entgelte für Mahlzeiten aus Einrichtungen, um das Thema an das Ministerium zu spiegeln.

2021_06_17_Präsentation_Gebühren_Zusatzbeiträge_und_Essensgelder

Schaffung von Übergangsmöglichkeiten für Kita-Helfer*innen in der Kindertagesbetreuung

Mit dem Ende des Kita-Jahres 2020/2021 endet auch das Kita-Helfer-Programm der Landesregierung.

Ab August 2021 werden zwar neue Weiterbildungs- und Qualifzierungsmöglichkeiten angeboten, ob diese jedoch flächendeckend einen nahtlosen Übergang in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sicherstellen, wird sich künftig noch zeigen müssen.

Der LEB fordert daher die Schaffung kurzfristiger Übergangslösungen für die Kita-Helfer*innen.

 

2021-06-23_Kita-HelferInnen

Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB NRW) zur bedarfsorientierten Notbetreuung

Die heute vom Familienministerium verkündeten Regelungen zur Umsetzung der Corona-Notbremse in Nordrhein-Westfalen begrüßt der Landeselternbeirat NRW (LEB) ausdrücklich. Mit der „bedarfsorientierten Notbetreuung“ wird nun der individuelle, familiäre Bedarf in den Fokus gerückt. Damit wird eine zentrale Forderung der Interessenvertretung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege erfüllt. Demnach stellen die vorgesehenen Regelungen sicher, dass Bildungs- und Entwicklungsgerechtigkeit gefördert wird und alle Familien eine Unterstützung erhalten, wenn sie diese aus unterschiedlichen Gründen benötigen.

 

Der LEB geht davon aus, dass die Familien im Land auch weiterhin umsichtig mit der angebotenen Betreuungsleistung umgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen und nutzen werden. Der angekündigte Erlass der Elternbeiträge für 2 Monate stellt eine Erleichterung für viele Familien dar. Auch die zusätzlichen Kinderkranktage sind ein weiteres Mittel zur Unterstützung, für einige Familien jedoch mit Einschränkungen verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

der Landeselternbeirat NRW

 

Anlage Eigenerklärung Betreuungsbedarf

Ministerschreiben Eltern Bundesnotbremse 22042021

Offizielle Information Bundesnotbremse 220402021

Stellungnahme des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW (LEBNRW) zu Testungen in der Kindertagesbetreuung und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Kinder dürfen nicht schlechter gestellt werden als Erwachsene!


Der Landeselternbeirat NRW fordert eine stärkere Beteiligung von Erwachsenen, keine generelle Notbremse für Kitas sowie sichere und kinderfreundliche Tests.

Die ganze Stellungnahme können Sie hier lesen

2021-04-13_LEB-PM-zu-Testungen-und-IfSG

Kompromisse entstehen, wenn alle Beteiligten gehört werden.

Der LEB bedankt sich bei allen Akteur*innen, insbesondere den Fachkräften vor Ort, dass die Angebote der Kindertagesbetreuung in NRW in den vergangenen Wochen aufrecht erhalten wurden.

Das Schema des Familienministeriums ist ein richtiger Ansatz, um Perspektiven aufzuzeigen – auch, um auf Veränderungen reagieren zu können. Der gezielte Einsatz von Schnelltests wird ebenfalls zu mehr Sicherheit vor Ort beitragen.

Der LEB dankt dem NRW Familienministerium und Minister Dr. Stamp, dass die Bedürfnisse aller Kinder in den Mittelpunkt der Entscheidungen gerückt wurden.

20210216 Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 22.02. und Perspektiven

Planung für die Kindertagesbetreuung - final

Wahlen der Elternbeiräte

Die Wahlen der Elternbeiräte und Jugendamtselternbeiräte in NRW finden in diesem Jahr unter den besonderen Anforderungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung statt. Für die Durchführung der Wahlen wurden daher Informationen vom NRW-Familienministerium und den Landesjugendämtern veröffentlicht, welche hier nachgelesen werden können:

Zudem findet in diesem Kindergartenjahr erstmalig die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes Anwendung auf die Wahlen der Interessenvertretungen der Eltern.

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