Author : Darius Dunker

Familienminister Stamp gratuliert zur Wahl des Landeselternbeirats für Kitas

Die turnusmäßigen Neuwahlen des Landeselternbeirats in Nordrhein-Westfalen, der Elternvertretung der Kindertageseinrichtungen, sind erfolgt. Familienminister Joachim Stamp hat den 15 neu gewählten Mitgliedern aus allen Teilen des Landes gratuliert, die im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen werden.

„Die letzten Monate haben noch einmal besonders deutlich gemacht, wie wichtig die Kindertagesbetreuung für Familien in Nordrhein-Westfalen ist. Bei der Unterstützung der Eltern spielt der Landeselternbeirat eine wichtige Rolle. Er gibt den Kindern und Familien auf Landesebene eine Stimme und engagiert sich für ihre Interessen. Die Corona-Pandemie hat den Familien in diesem Jahr viel abverlangt. Der Landeselternbeirat war dabei stets an der Seite der Kinder und Eltern“, sagte der Familienminister.

Der Wahl zum Landeselternbeirat vorangegangen waren die Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken, die die Elternbeiräte und Jugendämter aufgrund der Kontaktbeschränkungen in diesem Jahr mitunter organisatorisch herausgefordert haben. Ob Präsenzveranstaltung oder digitale Wahlen: Die Elternbeiräte haben die Wahlen auch in diesem Jahr verantwortungsvoll durchgeführt.

Minister Stamp zeigte sich erfreut, dass das Interesse, sich ehrenamtlich zu engagieren, weiterhin groß ist: „30 Kandidaturen von Jugendamtselternbeiräten aus ganz Nordrhein-Westfalen wurden eingereicht. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Landeselternbeirat und bedanke mich sehr bei allen Mitgliedern des scheidenden Landeselternbeirates für Ihren Einsatz in dieser besonderen Zeit.“

Quelle: MKFFI

Kindertagesbetreuung vom 14.12.2020 bis 10.1.2021

Das Kinder- und Familienministerium NRW teilt mit:

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Stellungnahme zur Mitbestimmung von Kindern und Eltern

Der LEB NRW ist als Sachverständiger zu einer Anhörung im Familienausschuss eingeladen, das Thema ist die Mitbestimmung von Kindern und Eltern in Kitas und Schulen. Unsere schriftliche Stellungnahme haben wir bereits eingereicht.
Eine gesetzliche Verankerung allein reicht aus unserer Sicht keinesfalls aus, um Partizipation im Betreuungsalltag zu etablieren und sie zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Eine systematische und gezielte Einbeziehung ist immer noch vor allem abhängig von der Bereitschaft der einzelnen Bildungseinrichtung. Doch die Vorschläge, Bedürfnisse oder Wünsche von Kindern müssen auch in Kindertageseinrichtungen wahr- und ernstgenommen werden. Und ein Mitbestimmungsrecht der Eltern sollte ebenfalls als Chance für alle Beteiligten erkannt werden.
Unsere vollständige Stellungnahme findet ihr als PDF-Datei beim Landtag.

LEB-Wahl 2020

Es liegen bereits einige Vorstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten vor. In den nächsten Tagen werden kontinuierlich weitere Vorstellungen veröffentlicht.

Hinweis: Rechtzeitig am Tag vor der Auszählung im Ministerium eingegangene Stimmzettel werden noch berücksichtigt.

Zur Kandidatur berechtigt sind die gewählten Landesdelegierten der einzelnen JAEBs (eine Person pro JAEB). Bei einer schriftlichen Verzichtserklärung der/des Landesdelegierten kann auch deren/dessen StellvertreterIn kandidieren. Wenn keine Landesdelegierte gewählt wurde, gilt ersatzweise die/der Vorsitzende des JAEB als Delegierte(r). Wichtig: Die Wahl des JAEB und die Festlegung, wer Landesdelegierte(r) sein soll, muss dem Jugendamt gemeldet worden sein.

Elternbefragung zur aktuellen Betreuungssituation

Der Landeselternbeirat NRW führt bis zum 4. Juni 2020 eine Elternbefragung durch. Zum besseren Verständnis der aktuellen Belastungssituation während der Corona-Krise möchten wir beispielsweise erfahren, wie es den Familien aktuell ergeht, wie gut ihr euch informiert fühlt, welche Auswirkungen spürbar sind oder welcher Betreuungsumfang notwendig ist.

Gern möchten wir euch ermuntern, selbst an der Umfrage teilzunehmen – diese aber auch gern weiter in NRW zu teilen.

Kita-Betretungsverbot endet am 8. Juni

Wie bereits bekanntgegeben wurde, werden ab nächster Woche Donnerstag, dem 28. Mai 2020, diejenigen Kinder, die diesen Sommer eingeschult werden, wieder die Kitas besuchen dürfen.

Heute wurde mitgeteilt, dass ab Montag, dem 8. Juni 2020 das Betretungsverbot für die Kitas in NRW aufgehoben wird und dann alle Kinder wieder zur Kita dürfen – allerdings mit zeitlicher Einschränkung. Das Ministerium erklärt:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
„Kita-Betretungsverbot endet am 8. Juni“ weiterlesen

Landeselternbeirat NRW lehnt Vorschlag des Städtetags ab

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) bewertet den Vorschlag des NRW-Städtetages, die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung weiter zu verzögern, als unzumutbar für die Kinder und ihre Eltern. Kinder und Eltern erwarteten endlich Konzepte von der Landesregierung, inklusive einer groben Zeitschiene für die Umsetzung.

Lediglich 10% der Kinder sollen aktuell vom Betretungsverbot der Kinderbetreuungsangebote, welches seit dem 16. März gilt, ausgenommen werden. In einem Gespräch mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schlug der Städtetag NRW als frühesten Termin für die Aufnahme weiterer Kinder den 18. Mai vor. Landesweite Regelungen sollten den behutsamen Einstieg ermöglichen, der idealerweise mit den Vorschulkindern beginne1.

Dieser Vorschlag ist für den LEB inakzeptabel, wies er doch schon in seinen Stellungnahmen vom 26. März und 6. April darauf hin, welche Probleme die ersatzlose Streichung der Kindertagesbetreuung für Kinder und ihre Eltern mit sich bringt2,3.

„Landeselternbeirat NRW lehnt Vorschlag des Städtetags ab“ weiterlesen

Stellungnahme zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die Bestrebungen, das Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stufenweise zu lockern und die derzeitige Notbetreuung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen auszuweiten. Nach der angekündigten Ausweitung der Notbetreuung auf etwa 10% der Kinder müssen weitere Stufen definiert werden, zu denen die maßgeblichen Kriterien bereits heute diskutiert werden können. Der LEB fordert hierbei ausdrücklich die Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse. So weisen isländische Datenanalysen darauf hin, dass Kinder weniger vom Coronavirus betroffen sind und die WHO geht davon aus, dass Kinder kein bedeutsamer Treiber für Übertragungen seien.1

„Stellungnahme zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen“ weiterlesen
Nach oben scrollen