LEB-Wahl 2020

Es liegen bereits einige Vorstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten vor. In den nächsten Tagen werden kontinuierlich weitere Vorstellungen veröffentlicht.

Hinweis: Rechtzeitig am Tag vor der Auszählung im Ministerium eingegangene Stimmzettel werden noch berücksichtigt.

Zur Kandidatur berechtigt sind die gewählten Landesdelegierten der einzelnen JAEBs (eine Person pro JAEB). Bei einer schriftlichen Verzichtserklärung der/des Landesdelegierten kann auch deren/dessen StellvertreterIn kandidieren. Wenn keine Landesdelegierte gewählt wurde, gilt ersatzweise die/der Vorsitzende des JAEB als Delegierte(r). Wichtig: Die Wahl des JAEB und die Festlegung, wer Landesdelegierte(r) sein soll, muss dem Jugendamt gemeldet worden sein.

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