Konstituierende Sitzung des LEB 2021

Die konstituierende Sitzung des neuen LEB 2020/2021 wird am 30.01.2021 stattfinden, nach derzeitiger Einschätzung virtuell. Zu dieser Versammlung werden neben den neu gewählten Landeselternbeiräten auch diejenigen eingeladen, die sich um die Mitgliedschaft im Beirat des LEB bewerben. In der Sitzung werden dann auch die neuen Beiräte gewählt.

Geschäftsordnung des LEB § 5 Beirat

  1. Der Beirat steht dem LEB mit beratender Funktion zur Seite und arbeitet mit dem LEB vertrauensvoll zusammen. Der LEB kann bei Bedarf Aufgaben an Beiratsmitglieder delegieren.
  2. Mitglieder des Beirats werden durch alle LEB-Mitglieder mit absoluter Mehrheit gewählt oder abgewählt und vom Vorstand des LEB berufen und abberufen. Die Amtszeit des Beirats endet spätestens mit der Konstituierung des neuen LEB.
  3. Mitglieder des Beirats können natürliche oder juristische Personen sein.
  4. Die Mitglieder des Beirates können gebeten werden, mit beratender Stimme an den Versammlungen oder Telefonkonferenzen des LEB teilzunehmen.
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