Wahlen der Elternbeiräte
Die Wahlen der Elternbeiräte und Jugendamtselternbeiräte in NRW finden in diesem Jahr unter den besonderen Anforderungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung statt. Für die Durchführung der Wahlen wurden daher Informationen vom NRW-Familienministerium und den Landesjugendämtern veröffentlicht, welche hier nachgelesen werden können:
Zudem findet in diesem Kindergartenjahr erstmalig die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes Anwendung auf die Wahlen der Interessenvertretungen der Eltern.