Nach und nach haben die Elternbeiräte in den einzelnen Städten und Kommunen ihren neuen Jugendamtselternbeirat (JAEB) oder auch Stadtelternbeirat (SER) gewählt. Auch in diesem Jahr ist es wieder möglich, die Wahl virtuell durchzuführen.
Die Wahl zum LEB bis 30. November wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dieses wird die Wahlunterlagen nach Abschluss der JAEB-Wahlen (11. November) per Post an jeden Wahlberechtigen versenden.
Hierzu ist eine rechtzeitige Meldung des Namens des/der Delegierten plus Stellvertretung durch das örtliche Jugendamt notwendig. Macht euer Jugendamt gerne noch einmal darauf aufmerksam, damit sich auch alle wahlberechtigten JAEB-Mitglieder beteiligen können.
Wahlberechtigt und wählbar für den LEB sind diejenigen Mitglieder des jeweiligen Jugendamtselternbeirates, die in ihrem Jugendamtsbezirk als Landesdelegierte gewählt wurden. Wurde kein/e Landesdelegierte/r gewählt, tritt an seine/ihre Stelle der/die Vorsitzende des jeweiligen JAEB.
Die Unterlagen für die Kandidatur findet ihr hier auch als Link:
Die eingehenden Kandidaturen werden wir ab Mitte November 2022 auf unserer Homepage veröffentlichen und fortlaufend ergänzen.
Die Stimmauszählung erfolgt im Dezember (Termin noch in Abstimmung) im MKJFGFI. Über das Ergebnis informieren wir euch auf unserer Homepage.
Eure Wahlkommission des LEB