Corona

Kindertagesbetreuung vom 14.12.2020 bis 10.1.2021

Das Kinder- und Familienministerium NRW teilt mit:

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:

  • Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
  • Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
  • Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
  • Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!

Zum Start des Kita-Regelbetriebes ab dem 17. August

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die heutige Ankündigung des NRW-Familienministeriums über den Start des Regelbetriebes der Kindertageseinrichtungen in der Pandemie ab dem 17. August, zwei Wochen früher als ursprünglich geplant.

Vielen Familien wird damit eine große Last von den Schultern genommen, insbesondere berufstätige Eltern haben nun mehr Planungssicherheit“, so LEB-Vorstandsmitglied Meike Kessel. Auch die Ankündigung von NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp, dass Kinder mit einem einfachen Schnupfen für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden sollen, begrüßen die Elternvertreter. Die bisherige Regelung, Kinder erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder in die Betreuung bringen zu können, war vielfach auf Kritik bei den Eltern gestoßen; ursprünglich sollten Kinder mit Schnupfnase sogar von der Kita ausgeschlossen werden.

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Elternbefragung zur aktuellen Betreuungssituation

Der Landeselternbeirat NRW führt bis zum 4. Juni 2020 eine Elternbefragung durch. Zum besseren Verständnis der aktuellen Belastungssituation während der Corona-Krise möchten wir beispielsweise erfahren, wie es den Familien aktuell ergeht, wie gut ihr euch informiert fühlt, welche Auswirkungen spürbar sind oder welcher Betreuungsumfang notwendig ist.

Gern möchten wir euch ermuntern, selbst an der Umfrage teilzunehmen – diese aber auch gern weiter in NRW zu teilen.

Landeselternbeirat NRW lehnt Vorschlag des Städtetags ab

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) bewertet den Vorschlag des NRW-Städtetages, die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung weiter zu verzögern, als unzumutbar für die Kinder und ihre Eltern. Kinder und Eltern erwarteten endlich Konzepte von der Landesregierung, inklusive einer groben Zeitschiene für die Umsetzung.

Lediglich 10% der Kinder sollen aktuell vom Betretungsverbot der Kinderbetreuungsangebote, welches seit dem 16. März gilt, ausgenommen werden. In einem Gespräch mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schlug der Städtetag NRW als frühesten Termin für die Aufnahme weiterer Kinder den 18. Mai vor. Landesweite Regelungen sollten den behutsamen Einstieg ermöglichen, der idealerweise mit den Vorschulkindern beginne1.

Dieser Vorschlag ist für den LEB inakzeptabel, wies er doch schon in seinen Stellungnahmen vom 26. März und 6. April darauf hin, welche Probleme die ersatzlose Streichung der Kindertagesbetreuung für Kinder und ihre Eltern mit sich bringt2,3.

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Stellungnahme zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die Bestrebungen, das Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stufenweise zu lockern und die derzeitige Notbetreuung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen auszuweiten. Nach der angekündigten Ausweitung der Notbetreuung auf etwa 10% der Kinder müssen weitere Stufen definiert werden, zu denen die maßgeblichen Kriterien bereits heute diskutiert werden können. Der LEB fordert hierbei ausdrücklich die Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse. So weisen isländische Datenanalysen darauf hin, dass Kinder weniger vom Coronavirus betroffen sind und die WHO geht davon aus, dass Kinder kein bedeutsamer Treiber für Übertragungen seien.1

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