Kurzinfo zu den Wahlen der Elternbeiräte, der Jugendamtselternbeiräte und der Wahl des Landeselternbeirates NRW

Elternbeiratswahlen in den Kitas

Liebe Eltern!

Zurzeit finden in den Einrichtungen die jährlichen Elternversammlungen statt. In diesen Elternversammlungen werden u.a. die Elternbeiräte der Kita gewählt. Das Wahlverfahren ist vom Träger, im Einvernehmen mit den Eltern festzulegen.

Wichtig bei diesen Wahlverfahren, ist an dieser Stelle der Hinweis auf § 9a (1) KiBiz (Kinderbildungsgesetz). Hier ist gesetzlich verankert, dass Eltern bei allen Wahlen und Abstimmungen pro Kind eine Stimme haben!

Bei Verstößen gegen diese gesetzliche Regelung wendet Euch an das zuständige Jugendamt oder auch gerne an den LEB (Landeselternbeirat).

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte u.a. seine Vertretung im JAEB (Jugendamtselternbeirat).

Die Wahlen zu den Elternbeiräten in den Kitas müssen bis zum 10. Oktober erfolgt sein!

JAEB Wahlen in den Jugendamtsbezirken

In der Zeit vom 11. Oktober bis zum 10. November wird der JAEB gewählt.

Hier gilt analog zu den Elternbeiratswahlen in den Kitas: Bei Wahlen und Abstimmungen hat jede Einrichtung eine Stimme! Eine Wahl des JAEB erfolgt nur, wenn 15% aller Einrichtungen eines Jugendamtsbezirkes vertreten (anwesend) sind. Dieses Quorum hat der Gesetzgeber in § 9b KiBiz vorgegeben.

Das jeweilige Jugendamt soll bei der Einrichtung eines JAEB unterstützen!

Diese Unterstützung kann sehr vielfältig sein und wird in der praktischen Handhabung der 186 Jugendämter in NRW auch sehr unterschiedlich gelebt. Bestehende JAEB können sich hier sicherlich die Unterstützung des Jugendamtes in Form von z. B. Einladungen, Raumgestellung und Moderation geben lassen.

Bei neu zu gründenden JAEB sehen wir als LEB jedoch das Jugendamt in der „Bringschuld“. Dies bedeutet für uns, dass das Jugendamt die gewählten Elternbeiräte der Einrichtungen zur Gründung eines JAEB einlädt, sich vergewissert dass die Einladungen durch die Einrichtungen auch die Elternbeiräte erreicht, den Raum für eine konstituierende Sitzung zur Verfügung stellt, die Moderation der Sitzung übernimmt und ein gesetzeskonformes Wahlverfahren gewährleistet!

Alle neu gewählten JAEB mögen sich bitte schon einmal den 19. November 2016 notieren!

An diesem Tag bietet der LEB allen interessierten JAEB eine Info Veranstaltung zum Thema: „Wir sind JAEB – Was nun?“ Tipps zur Ausgestaltung der Arbeit eines JAEB

Veranstaltungsort und detailliertere Infos werden in Kürze folgen.

LEB Wahl in NRW

Nachdem die Jugendämter die Ergebnisse der JAEB Wahlen an die Landschaftsverbände LVR und LWL gemeldet haben, werden alle Ergebnisse aus NRW im Ministerium in Düsseldorf zusammengefasst. Das Ministerium führt dann die Wahl des LEB durch. Hierzu werden alle Delegierten für die Landesebene, bzw. die Vorsitzenden der JAEB (falls keine delegierte Person benannt wurde) angeschrieben und aufgefordert den 15 Mitglieder zählenden LEB zu wählen.

Zur Wahl stellen kann sich jede von einem JAEB für die Landesebene benannte Person. Hier gilt nur: Pro JAEB darf nur eine Person kandidieren!
JAEB, welche sich zur Wahl stellen wenden sich bitte per E-Mail an den amtierenden LEB: kontakt@lebnrw.de

Der LEB wird auf seiner Homepage allen Kandidierenden die Möglichkeit geben sich auf der „Kandidatenplattform“ vorzustellen. Hierzu wird ein strukturierter „Steckbrief zur Verfügung gestellt. Damit können sich die Kandidierenden auf das Wesentliche, nämlich ihre Kandidatur konzentrieren und die Vergleichbarkeit für die Wählerinnen und Wähler wird erleichtert. Die Kandidatenplattform wird in der Zeit vom 16. bis zum 30. November freigeschaltet sein. Diese Zeitspanne ist der Wahlzeitraum, in dem die Wahl zum LEB durchgeführt wird. In diesem Zeitraum könne Kandidaturen jederzeit nachgereicht werden

Für jeden JAEB darf nur ein Wahlzettel eingesandt werden. Auf diesem Wahlzettel dürfen bis zu 15 Personen gewählt werden. (LEB = 15 Mitglieder)

Einsendeschluss der Wahlunterlagen ist der 30. November 2016. (Poststempel zählt)

Die öffentliche Auszählung der Wahl wird voraussichtlich in der 49. KW im Ministerium in Düsseldorf erfolgen. Das Ergebnis der Wahl wird dann sofort auf der Homepage des LEB bekannt gegeben und die 15 neu gewählten Mitglieder des LEB 2016/2017 werden schriftlich benachrichtigt.

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten LEB ist für den 14. Januar 2017 terminiert und wird im Ministerium in Düsseldorf stattfinden.

……und nun viel Erfolg bei den Wahlen!

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