Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter steht kurz bevor. Streben Sie diesbezgl. ein eigenes Ausführungsgesetz für NRW an? Falls ja, wie sollte dieses ausgestaltet sein und beinhaltet es eine gesetzlich verankerte Elternmitbestimmung analog zu vorh. Elternvertretungsstrukturen?

Kategorie: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022
  • CDU
    • Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Daher begrüßen wir den Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz ab 2026. Mit dieser Entscheidung des Bundes kommen auf die Kommunen und das Land jedoch große finanzielle Belastungen zu. Deshalb sehen wir den Bund in der Pflicht, seinen Beitrag dauerhaft zu leisten. Wichtig ist uns dabei, dass der Offene Ganztag über einen Qualitätsstandard verfügt. Wir werden die Offene Ganztagsschule so flexibel wie möglich für Familien gestalten und uns für den weiteren Ausbau des Offenen Ganztags einsetzen. Wir wollen den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen einen gebundenen Ganztag ermöglichen.
  • SPD
    • Guter Ganztag darf keine Glückssache sein. Wir werden die lange geforderten Mindeststandards für Personal, Räume und Konzepte festlegen. Ebenso werden wir die Elternbeteiligung in den verschiedenen Gremien rechtlich verbindlich verankern und mit Blick auf die Selbstorganisation für eine angemessene Finanz- und Personalausstattung sorgen. Ferner sollten Schulpflegschaften Vertreter:innen wählen, die ihre Interessen im Gremium auf Schulträgerebene vertreten. Zukünftig soll die Elternvertretung auf Gemeindeebene alle Schulformen umfassen. Der Zusammenhalt aller Eltern aller Schulformen wäre sehr wünschenswert. Auch ein eigenes  Ausführungsgesetz für NRW wollen wir einführen. Alle Betroffenen sollen sich im Rahmen der Diskussion beteiligen können.
  • FDP
    • Ganztagsangebote sind ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildung und Chancengerechtigkeit. Den Rechtsanspruch wollen wir mit Qualität sowie mehr Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit bei der Beitragsgestaltung umsetzen. Die konkrete landesrechtliche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Rahmen eines eigenen NRW Ausführungsgesetzes wollen wir in der kommenden Legislaturperiode unverzüglich angehen. Wir wollen für eine bessere Verzahnung des Offenen Ganztags mit der Grundschule sorgen. Die jeweilige Schule und der Träger des Offenen Ganztags sollen enger und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Über Schulkonferenzen und andere Beteiligungsgremien können Schülerinnen und Schüle r sowie ihre Erziehungsberechtigen ihren Einfluss dort zur Geltung bringen. Wir wollen im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern die Ganztagsbetreuung weiterentwickeln und dabei auch Wege zum gebundenen Ganztag im Grundschulbereich zur Stärkung von Chancengerechtigkeit und bester Bildung einbeziehen.
  • DIE LINKE
    • Die Entscheidung ist gefallen. Ab dem Schuljahr 2025/26 haben die Eltern einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das bedeutet, dass mehr Anstrengungen für die Gewinnung von pädagogisch ausgebildetem Personal unternommen werden müssen. Die LINKE möchte gemeinsam mit Eltern und Beschäftigtenvertretungen ein neues Kinderbetreuungsgesetz entwickeln, welches bestehende gewerkschaftliche Vorstellungen aufgreift, kleinere Gruppen und multiprofessionelle Teams ermöglicht und eine bessere Fachkraft-Kind-Relation realisiert.
  • Bündnis 90/Die Grünen
    • Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird vor allem der Anspruch der Eltern auf zuverlässige Betreuung ihrer Kinder gestärkt. Dafür braucht es einen rechtlichen Rahmen auf Landes- ebene, der personelle und räumliche Standards setzt und gleichzeitig Eltern- und Schülermitbestimmung stärkt sowie Vereine, Verbände und Quartiere einbezieht.

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