Kita

Sofortmaßnahme Elternentlastung

LEB fordert gemeinsam mit Bündnis 3 Milliarden Euro für sozialpolitisches Maßnahmenpaket

Die aktuelle Situation stellt das Bildungssystem in NRW auf eine Belastungsprobe.
War die Kinderarmut bereits in den vergangenen 2 Jahren auf einem Höchststand, steht nun zu befürchten, dass weit mehr Familien betroffen sein werden. Gerade bei Kindern äußert sich diese Armut in fehlender Teilhabe, fehlenden Bildungschancen oder einer fehlenden gesunden Ernährung.
Gelingen Investitionen jetzt nicht, werden viele Kinder und letztendlich die Gesellschaft als Gesamtheit schaden nehmen.

Gemeinsamt mit den  Bündnispartner*innen GEW, LEK und LAT fordert der LEB von der Landesregierung Sofortmaßnahmen.

Sofortige Entlastung der Eltern dringend angezeigt

„Die Krise trifft die Bildungseinrichtungen und die Beschäftigten besonders hart. Wir brauchen nun schnelle finanzielle Notmaßnahmen der Landesregierung, um unser Bildungssystem und alle Beteiligten sicher durch diese Krise zu navigieren. Es ist eine Frage der Chancengleichheit, dass die Landesregierung nicht tatenlos zuschaut“, so die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW, Ayla Çelik. Die Gewerkschafterin weiter: „Die Postleitzahl darf nicht darüber entscheiden, welche Bildung die Kinder bekommen. Woran es aktuell hakt, ist der politische Wille zur finanziellen Unterstützung. Unser Forderungspaket nimmt Familien, Kinder und die Beschäftigten in den Blick. Mit den Maßnahmen kann verhindert werden, dass die soziale Schere über den Winter noch weiter auseinandergeht.“ 

Warmes und kostenfreies Mittagessen für KiTas und Schulen

Ein Element in dem Forderungspapier stellt die Realisierung eines warmen Mittagessens in Kindertagesstätten und Schulen dar. Christian Beckmann, Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW: betont: „Bildung darf nicht zum Luxus werden. Mit knurrendem Magen lernt es sich schlecht. Wir merken deutlich, dass manche Familien nun hart von den steigenden Preisen getroffen werden. Ein warmes kostenfreies Essen gleicht finanzielle Notsituationen aus. Es sollte der Landesregierung ein Anliegen sein, dass jedes Kind in der kalten Jahreszeit täglich ein warmes Essen bekommt. Daneben ist es an der Zeit, das ‚heimliche Schulgeld‘ endlich gänzlich abzuschaffen. Das sind zielgerichtete Maßnahmen, die uns Familien wirklich entlasten würde und die Kinder in den Fokus der Politik rückt!“

Beitragsfreiheit als unverzichtbares Instrument der Chancengerechtigkeit

In eine ähnliche Richtung argumentiert Daniela Heimann vom Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen: „In der Kindertagesbetreuung sollen alle Kinder gleichermaßen gefördert werden, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihrer familiären Lebensverhältnisse. Diese Bildungsgerechtigkeit gilt es dringend zu bewahren und konsequent zu stärken. Ein kostenfreies Essen ist dabei ein wichtiger Beitrag zu einem gesunden Aufwachsen, gerade in der jetzigen Zeit.“ Heike Riedmann ergänzt: „Familien in NRW sind mit Mehrfachbelastungen konfrontiert, dazu gehören gestiegene Lebenshaltungskosten, hohe Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und oftmals gekürzte Betreuungsumfänge, die wiederum zu Lohnkürzungen führen können. Leidtragende sind vor allem Kinder, denn deren Chancen für die Zukunft sind gefährdet. Eltern müssen jetzt entlastet werden, um Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen zu sichern.“

Studierende unterstützen

Ken Alan Berkpinar, Koordinator des Landes-Asten-Treffen, hebt zusätzlich die Notwendigkeit von zusätzlichen Hilfen für Studierende hervor: „Studierende waren schon früher in hohem Ausmaß von Armut betroffen und sind das jetzt nur noch mehr. Die Preise steigen und auch die Angebote der Studierendenwerke wie Mensaessen und Wohnheimzimmer werden teurer. Die Folge davon ist, dass viele ärmere Studierende ihr Studium abbrechen müssen und Bildungsgerechtigkeit in noch weitere Ferne rückt. Wir fordern deshalb zusätzliche Unterstützung der Studierendenwerke und sowohl bessere kurzfristige als auch langfristige Entlastungen für Studierende.“

Unterstützung der Bildungseinrichtungen bei den Energiekosten

Als vierte Maßnahme fordert der Zusammenschluss eine finanzielle Unterstützung der Träger der Kindertageseinrichtungen und für die Hochschulen durch das Land. Nachdem die Ruhr-Universität Bochum am Montag einen Einstellungsstopp verkündet hat, stellt die Vorsitzende der GEW NRW klar: „Weder die Beschäftigten noch die Studierenden dürfen unter der aktuellen Situation leiden. Es darf nicht sein, dass die Heizkosten mit Personalmittel gedeckt werden müssen. Hier ist politischer Handlungsbedarf!“  Nach Berechnungen sind circa drei Milliarden Euro notwendig, um die Maßnahmen umzusetzen. Mit dem Motto „3 Milliarden für Notmaßnahmen“ werben die Organisationen für mehr Unterstützung für das Bildungssystem in der aktuellen Energiekrise.

10-jähriges Jubiläum des LEB NRW 

Am 9. September 2022 hat der LEB sein 10-jähriges Bestehen (nach-)gefeiert.  

Rund 45 Gäste sind unserer Einladung gefolgt und haben einen Abend mit interessanten Gesprächen gefüllt. Alle waren einig, dass die Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung dringend verbessert werden müssen. Gerade der Fachkräftemangel wird in der nächsten Zeit eine wesentliche Herausforderung sein, die es gemeinsam zu bewältigten gilt. In Zukunft wird es daher weiteren Austausch geben.

Stellungnahme des Landeselternbeirates NRW zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nimmt der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf wahr. Als gesetzlich legitimierte Vertretung der Eltern1 von ca. 750.000 Kindern in Nordrhein-Westfalen begrüßt der LEB die Fortführung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Die Verstetigung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist weiterhin unerlässlich, um im Bundesgebiet Chancengerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern.

Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung an ihr Versprechen gehalten hat, die Weiterentwicklung des KiQuTG zeitnah anzugehen. Der LEB erkennt deutlich, dass das Ziel verfolgt wird, mit diesem Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterhin zu steigern und die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.

Im Wesentlichen hat der LEB im Zusammenhang mit dem vorliegenden Referentenentwurf vor dem Hintergrund der darin enthaltenen Regelungsziele fünf zentrale Anliegen:

  • Höhe der Haushaltsausgaben für die Jahre 2022, 2023 und folgende Jahre
  • Verbesserungen der Teilhabe aller Kinder durch finanzielle Entlastungen der Eltern
    (auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung)
  • die Priorisierung des Handlungsfeldes 7 „Sprachliche Bildung“ darf nicht das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ersetzen
  • Beteiligung der Elternvertretungsgremien am Evaluationsprozess
  • Berücksichtigung der durch die Pandemie entstandenen Folgen und Benachteiligungen für Kinder
  • Verankerung eines bundesweit einheitlichen Einkommensbegriffs in §90 SGB VIII und Deckelung der Kostenbeteiligung in §94.

Vorbemerkung zu den Haushaltsausgaben

Die veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 1993 Millionen Euro pro Jahr sind aus Sicht des LEB zu gering angesetzt, da mit diesen maximal der Status Quo erhalten werden kann und keine zusätzlichen Verbesserungen hinsichtlich der Qualität und der Teilhabe realisierbar sind. Allein die aktuelle Inflationsrate von ca. 7% sowie kürzliche Tarifabschlüsse führen dazu, dass die Kosten für das „System KiTa“ ab 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich steigen. Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen Lage mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten zu rechnen. Insgesamt bedeutet dies eine Verschlechterung, da die Höhe der finanziellen Förderung insgesamt gleichbleibt, während die Kosten deutlich steigen.

In Zeiten von Rettungsschirmen und Sondervermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade bei der frühkindlichen Bildung gespart wird, zumal Familien – insbesondere in den letzten beiden Jahren – unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt waren. Es waren die Familien, welche die Wirtschaft am Laufen gehalten, die Kinder neben ihrer Erwerbstätigkeit selbst betreut haben und die heute mit einem kollabierenden System konfrontiert werden. Betreuungsausfall und gekürzte Öffnungszeiten sind mehr Regel als Ausnahme, auch die Qualität ist gesunken. Als Interessensvertretung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erwartet der LEB von der Bundesebene, als größte Profiteurin von qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung2, dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die Mittel für das KiQuTG auf mindestens 3 Milliarden pro Jahr zu erhöhen und diese zu dynamisieren.

Hier ist die vollständige Stellungnahme nachzulesen.

Herzlichen Dank

Liebe Eltern,

heute Nacht endete das zweite Geschäftsjahr des LEB. Zurückblicken können wir auf ein gutes Jahr mit einer immer breiteren und sich weiter emanzipierenden Elternschaft in NRW. Viele Probleme, die von euch an uns in diesem Jahr heran getragen wurden, waren manchmal nicht einfach zu lösen. Trotzdem sind wir als LEB sehr dankbar für jeden einzelnen Fall. Denn insbesondere durch die Verknüpfung einzelner Probleme auf JAEB- oder Kitaebene ergaben sich viele Fragestellungen die oftmals die Grundsätze unserer Arbeit tangierten.

Dabei sind wir besonders stolz auf die von uns aufgezeigte Schieflage bei Wahlen an der Basis in der Kita.

„Eine Stimme für die Erziehungsberechtigten pro Kind“ wird mit dem neuen Gesetz zum demokratischen Grundverständnis moderner Elternvertretung in unserem Land. Dies ist ein klein erscheinender, aber hinreichend und weitreichend strahlender Erfolg, auf den wir sehr stolz sind.

Ebenso finden wir weitere Aspekte unserer Vorschläge, die insbesondere die Planungssicherheit von Eltern weiter ausbauen sollen, im neuen Gesetzentwurf.

Ein spannendes Kita-Jahr mit großen Herausforderungen liegt vor uns, Aufgaben die mit einem guten Team sicher zu weiteren Erfolgen des LEB in 2014 führen werden.

Der Vorstand führt nun ab heute kommissarisch die Geschäfte des LEB weiter bis zur konstituierenden Sitzung in 14 Tagen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die großartige Arbeit von euch Eltern vor Ort, die konstruktive Unterstützung der JAEB’s und bei einem wundervollen LEB-Team.

Euch und euren Familien eine warmelige und schöne Weihnachtszeit.

Euer Vorstand und LEB-Team 2013

 

LEB Wahl 2013/2014

LEB Wahl 2013/2014

–          Ich möchte kandidieren

–          Die Kandidaten

Liebe Elternvertreter,

schon wieder ist ein Jahr vorüber. Ein Jahr indem wir gemeinsam viele Dinge erreicht haben

In den letzten Monaten haben sich die Elternvertretungen weiter emanzipiert. Kindertageseinrichtungen werden zunehmend als erste vollständige Bildungseinrichtung wahrgenommen. Das Thema Inklusion rückt stärker in den Vordergrund.

Die neuen Amtsperioden der Jugendamtselternbeiräte haben gerade begonnen. Viele Eltern haben in Ihren Einrichtungen und Kommunen neue Elternvertretungen gewählt.

Als Vertreter aller Elternräte in NRW möchten wir allen ausgeschiedenen Elternvertretern herzlich danken und freuen uns über die vielen neu gewählten Jugendamtselternbeiräte in NRW.

Vielen Dank für euer Engagement  und  eure Bereitschaft!

Vor wenigen Tagen wurden die Wahlunterlagen durch das Ministerium versandt.

Weitere Informationen für die Wahl  findet Ihr unter dem Reiter Wahl Landeselternbeirat und den Links oben.

Wir wünschen euch viel Erfolg.

PM: U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Pressemitteilung:  U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Ein erfolgreicher Krippengipfel liegt hinter dem Landeselternbeirat der Kitas in NRW. Auf Einladung von Frau Ministerin Schäfer vertraten die Vorsitzenden Anke Bohlander und Ihr Stellvertreter Hilmar Rauhe gemeinsam die Kitaeltern aus NRW. Viele wichtige  Forderungen und Vorschläge des LEB wurden beim Gipfel mit aufgenommen. „ Bei allen Überlegungen steht uns Eltern das Kindeswohl im Vordergrund und daher sprechen wir uns  gegen eine Absenkung von Qualitätsstandards aus.“, so Bohlander.  Wir lehnen es ab, die Gruppengrößen unter Beibehaltung des Personalschlüssels zu erhöhen, denn: Kitas sind keine “Verwahranstalten”, sondern Einrichtungen, in denen qualifizierte frühkindliche Bildung stattfindet. Eine Verschlechterung des Personalschlüssels und der Qualitätsstandarts würde eine Verschlechterung des Bildungsangebotes bedeuten. „ Wir sind erfreut zu hören, dass diese Forderung von allen Teilnehmern mitgetragen werden“, so Bohlander weiter. Ein Vorschlag aus der Elternschaft, nämlich das „ Platz-Sharing“ fand im Ministerium eine große Zustimmung. Gerade im Alter von 1 und 2 Jahren  wünschen sich Eltern ein flexibles und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Möglichkeit, einen U3-Platz zu teilen, ist ein Schritt in diese Richtung. Denn viele Eltern benötigen nur für ein, zwei oder drei Tage einen Betreuungsplatz, die restliche Zeit möchten Sie sich gerne selber um Ihre Kinder kümmern. Ohne die Möglichkeit eines „Platz-Sharings“ werden sie gezwungen, eine komplette Woche zu buchen und auch zu bezahlen. Durch das Teilen von Plätzen könnten mehr Eltern ihren Betreuungsbedarf decken. Ein weiterer Punkt wäre der Ausbau des Betreuungspotentials in vielen mittelständischen Betrieben.

 

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel

Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.

Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“

Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.

Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.

Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).

Der vollständige Artikel findet sich  hier.

 

Nein zum Betreuungsgeld – Stellungnahme des LEB

Der Vorstand des LEB unterstützt die Aktion :

http://neinzumbetreuungsgeld.de/

unsere Stellungnahme dazu wurde am 12.06.12 an alle Bundestagsfraktionen versendet:

Nein zum Betreuungsgeld – Wir wollen echte Wahlfreiheit!

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW ist die gewählte Interessensvertretung von ca. 482.000 Kita Kindern und deren Eltern. Parteiübergreifend setzen wir uns für ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungssystem ein. Genau daran hapert es aber in NRW an allen Ecken und Enden. Es fehlen Kitaplätze für die Ü3 Kinder und es fehlen 10.000 e Kitaplätze für die U3 Kinder mit deren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1.8.2013. Es fehlen Erzieher/innen und damit gut ausgebildetes Personal für unsere Kinder und es fehlt an vielen Stellen auch die materielle und räumliche Qualität in den Einrichtungen.
Auch entspricht das Betreuungsgeld nicht für das Ziel einer besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus Bildungsfernen Bevölkerungsschichten.
Bevor all diese Mängel nicht beseitigt sind und wir Eltern keine „echte“ Wahlfreiheit haben, um zwischen Kita und Betreuung zu Hause zu wählen, lehnen wir dieses Betreuungsgeld ab.
Wir fordern die Bundesregierung auf das Betreuungsgeld abzulehnen und dafür in den qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen mit dem entsprechenden Personal zu investieren.

Vorstand des LEB
im Juni 2012

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