Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel
Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.
Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“
Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.
Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.
Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).
Der vollständige Artikel findet sich hier.