Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.
Von einem „Gesetz für Eltern“ könne man in keinem Falle sprechen, denn die Landesregierung habe es leider versäumt, die Weichen für tatsächliche Verbesserungen zu stellen. Das zweite beitragsfreie Jahr bedeute natürlich eine Entlastung die Eltern. Wenn diese allerdings, wie in mehreren Kommunen bereits angekündigt, im Gegenzug zwei oder drei Jahre lang höhere Beiträge zahlen müssen, werde damit die von der Landesregierung versprochene „elterlicher Entlastung“ konterkatiert. Insbesondere durch die Beibehaltung der Finanzierung über Kindpauschalen, bliebe es bei dem bestehenden Problem, dass ein bedarfsgerechtes Angebot häufig nicht angeboten werden kann.
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