Tagespflege

Stellungnahme des LEB NRW zum Platzangebot für U3- und Ü3- Kinder

Wir hoffen im Interesse der Kinder und Eltern, dass in NRW zum August 2013 ein bedarfdeckendes Angebot von Kitaplätzen zur Verfügung steht.

Auf dem letzten Krippengipfel wurden konkrete Probleme beim Ausbau von U3-Plätzen benannt, diese hängen auch mit unterschiedlichen Bedingungen vor Ort zusammen. Manche Kommunen beklagen bürokratische Hürden, fehlende Grundstücke und zu geringe Investitionsmittel, andere befürchten, dass ErzieherInnen fehlen, um die steigende Zahl von Kleinkindern zu betreuen.

Darüber hinaus ergibt sich nun in einigen Kommunen die Situation,   dass der U3 Ausbau offenbar zu Lasten des Ü3 Ausbaus geht und  Eltern hier nun oftmals keinen Betreuungsplatz für ihr 3jähriges Kind bekommen. Auch die Betreuung von über dreijährigen Geschwisterkindern in derselben Einrichtung ist mitunter nicht mehr sichergestellt.

Bei der reinen Umwandlung von Ü3 Plätzen in U3 Plätze kommt es insgesamt zu einem Rückgang der absoluten Platzzahlen, da bei Plätzen für unter 3jährige Kinder ein erhöhter Personal- bzw. Raumschlüssel angesetzt wird. Schon alleine aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht wünschenswert, den U3 Ausbau über zusätzliche Plätze zu erreichen, so dass schließlich auch mehr Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen können. Es muss daher unseres Erachtens Ziel sein, dass ein bedarfsgerechtes Platzangebot durch die Kommunen bereitgestellt wird, ohne Bevorzugung der einen oder der anderen Altersgruppe. Das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen sollte entsprechend dem tatsächlich bestehenden Bedarf genutzt werden können, eine übergangsweise Belegung von aus Landesmitteln geförderten U3-Plätzen mit Ü3-Kindern sollte möglich sein. Für jede Betreuungsform – ob für U3 oder Ü3 – müssen genügend Plätze mit einem bedarfsgerechten Stundenkontingent in Wohnortnähe bzw. stadtteilbezogen zur Verfügung stehen.

Für uns Eltern steht das Wohl unserer Kinder stets an erster Stelle! Ohne ausreichende und gleichzeitig qualitativ hochwertige Betreuungsangebote können wir unseren beruflichen und familiären Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch der Stellenwert eines nachbarschaftlichen Netzwerkes für erwerbstätige Eltern, beispielsweise bei Schließzeiten der Kindertageseinrichtung, darf nicht unterschätzt werden. Daher kann die Versorgung nicht alleine durch ein Angebot zentraler Plätze bzw. Plätze in anderen Stadtteilen abgedeckt werden; entscheidend ist eben, dass genügend  bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Wohnortnähe zur Verfügung stehen.

Für unsere Kinder bedeutet das fehlende Angebot fehlende Bildungsteilhabe, auch ist der Sozialraumaspekt ein sehr wichtiger Faktor. Kinder müssen Kontakte in ihrem sozialen Umfeld knüpfen, erhalten und pflegen können. Z.B. Vorschulkinder sollten später einen gemeinsamen Schulstart erleben können.

 

Auch die Kommune hat gem. § 80 SGB VIII eine Planungsverantwortung.

Nur wenn eine Kommune nachweislich anhand von frühzeitig erhobenen Bedarfszahlen (z.B. mittels Online-Abfrage oder Fragebögen)  Angebote – vielfältig und aufeinander abgestimmt – vorhält, wird sie unser Erachtens ihrer Planungsverantwortung gerecht. Oftmals führen nicht nur fehlende Geldmittel zu einer Minderversorgung an Plätzen, sondern auch der Ausbau in Regionen, in denen eine geringe Nachfrage nach U3 Plätzen vorliegt; diese Plätze fehlen mitunter in Bezirken, die eine andere Elternstruktur haben.

Eine Sorge der Eltern im Zusammenhang mit einer Betreuung in Tagespflege ist mitunter die Zuverlässigkeit (z.B. bei Krankheitsausfall). Interessant wäre in diesem Zusammenhang neben Tagesmüttern auch an Großtagespflegestellen zu denken, die gerade bei geringeren Buchungswünschen eine gute Alternative darstellen können. Gerade für sehr kleine Kinder eignet sich diese Betreuungsform. Jedoch sind Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege haben, leider oftmals finanziell schlechter gestellt, da bei Tagesmüttern Zuzahlungen üblich sind. Weiterhin muss die Qualität der Leistung an den Bildungsaspekt der Kita anknüpfen.

Ein erfolgreiches Modell der Betreuung der U3 Kinder in der Tagespflege funktioniert allerdings nur, wenn im jeweiligen Sozialraum auch ein ausreichendes Angebot für Ü3 Kinder vorgehalten wird, denn Kinder aus der Tagespflege benötigen ab drei ebenso einen Kitaplatz.

Unsere Idee ist hier, eine Art Clearingstelle in den Kommunen oder Landesjugendämtern einzurichten, an die sich Eltern wenden können, wenn der Rechtsanspruch nicht in Wohnortnähe oder nicht in der gewünschten Betreuungsform angeboten wird.

Frühkindliche Bildung ist eine wichtige Investition in die Zukunft, für die Geldmittel im ausreichendem Umfang von Bund, Ländern und Kommunen bereit gestellt werden müssen.

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Tag der Kinderbetreuung am Montag, den 14.5.2012

Der LEB unterstützt den Tag der Kinderbetreuung immer am Montag nach Muttertag, dieses Jahr also am 14.5.

http://tag-der-kinderbetreuung.de/

Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, kompetente Berater und authentische Vorbilder. Sie haben eine Unmenge an Fragen, suchen ständig neue Herausforderungen und lassen ihren Gefühlen freien Lauf. Eltern sind die Experten für Ihre eigenen Kinder, Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen in den Kindertageseinrichtungen sind die Fachleute für Bildung, Erziehung und Betreuung. Beide sind ganz nah am Kind. Sie begleiten die Kinder mit auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dazu brauchen sie fundiertes Wissen über Pädagogik und Psychologie und müssen sich immer auf dem Laufenden halten.

Im Alltag gibt es keine Routine, ständig stellen sich neue Anforderungen. Jedes Kind braucht individuelle Zuwendung, Aufmerksamkeit und Hilfen. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Besonders Kinder aus benachteiligten Familien brauchen Unterstützung beim Lernen und Förderung bei der Entwicklung ihrer Sprache. Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen sind auch für Mütter und Väter wichtige Partner. Gute Erziehung gelingt, wenn es eine Erziehungspartnerschaft gibt. Deshalb ist der ständige Austausch zwischen Eltern und Erzieher/innen ganz besonders wichtig – ein Austausch in Respekt vor dem Kind.

Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen sind kein Ersatz für Vater oder Mutter, aber sie können Vertraute sein, Ruhepole und geduldig Zuhörende. Sie können Vorbilder sein für eine andere Möglichkeit der Begegnung von Kind und Erwachsenem. Erzieher/innen tragen auch Verantwortung für das körperliche und gesundheitliche Wohl der Kinder. Dazu gehören viel Bewegung und eine gesunde Ernährung. Kinder, die in sehr jungen Jahren in die Einrichtung kommen, brauchen besonders intensive Fürsorge und Betreuung. Hier spielen auch Pflege und Hygiene eine große Rolle.

Für all das möchten wir uns beim Personal in den Einrichtungen bedanken und am 14. Mai den Tag der Kinderbetreuung feiern. Vielen Dank!

Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB Kita NRW), vertreten durch die Vorsitzenden Anke Bohlander und Vera Püttmann

Kindertagespflege: NRW im Hygienewahn ?

Update 13.01.2012: Landesregierung lenkt vorläufig ein

Text vom 6.1.2012:

Nach Pressemeldungen (u.a. IVZ.aktuell) plant das Land Nordrhein-Westfalen eine Verschärfung der Hygienevorschriften für Tagesmütter. Demnach würden Tagesmütter, die mehr als 5 Kinder betreuen wie Lebensmittelunternehmen behandelt.

RP Online berichtet dazu: „Die Landesregierung will einen Leitfaden für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege veröffentlichen. Ein 20-seitiger Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sieht strenge Regeln für die persönliche Hygiene und für die Zubereitung von Speisen vor. (…) So soll Tagesmüttern die Verwendung von rohen Eiern, Mayonnaise oder Tiramisu verboten sein. Handtücher sollen nach dem Händewaschen am besten nur einmal benutzt werden. Betreuungspersonal sei künftig im Regelfall wie Lebensmittelunternehmer zu behandeln, sagte ein Sprecher von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) auf Anfrage.“

Da sich NRW auf EU-Regelungen beruft, sieht sich die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin inzwischen zu einer Richtigstellung veranlasst: Tagesmütter fallen demnach nicht unter die EU-Regelungen für Lebensmittelunternehmen. Siehe die gesamte Meldung u.a. auf KinderTagespflege Aktuell.

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