Pressemitteilung

Streik in den Kindertagesstätten: Pressemitteilung des Landeselternbeirats

NRW, 21.3.2012

Der Landeselternbeirat (LEB) der Kindertageseinrichtungen in NRW fordert die Tarifpartner auf, zügig zu einem Tarifabschluss zu kommen und den Arbeitskampf insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder zu führen.

„ Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Ausstattung der Kindertagesstätten, die Verbesserung der Personalschlüssel und die gesellschaftliche Aufwertung des Berufsstandes der Erzieher/innen ein.“  sagt dazu Anke Bohlander die Vorsitzende des LEB.

„Die Lösung des aktuellen Tarifstreits fällt jedoch in die alleinige Hoheit der Tarifpartner. Wir Eltern müssen darauf vertrauen, dass die Tarifpartner in der Lage sind, einen für alle Beteiligten gerechten Kompromiss auszuhandeln. Wir sind sehr besorgt über die Art und Weise, mit der der Tarifstreit auch in den Kindertagesstätten und damit auf dem Rücken der Schwächsten in unserer Gesellschaft geführt wird.“ so Bohlander.

Die aktuellen Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite hatten bereits bei den Warnstreiks der letzten Woche erhebliche Auswirkungen auf die städtischen Kindertageseinrichtungen. So waren beispielsweise in Dortmund, Köln und Aachen rund 10.000 Kleinkinder nahezu ohne Vorlaufzeit ohne geregelte Betreuung. Das Herausreißen aus der gewohnten Umgebung und den gewohnten Bezugspersonen verursacht bei den betroffenen Kindern erheblichen Stress.

„Man kann Kinder nicht einfach drei Tage stehen lassen oder mal eben woanders abgeben“, sagte Bohlander, “es ist das Mindeste, dass in jeder bestreikten Kindertageseinrichtung eine Notbesetzung organisiert wird. So wie es auch in Krankenhäusern im Streikfall völlig selbstverständlich ist.“

Bohlander bedankt sich ausdrücklich bei den Erzieherinnen, die bisher bereits in vielen Kitas die Betreuung in Notgruppen aufrecht erhalten haben.

 

Über den Landeselternbeirat der Kitas in NRW:

Der Landeselternbeirat wurde am 30.11. erstmalig in 40 Jahren Kita Geschichte gewählt. Damit gibt es in NRW erstmalig eine durchgewählte Elternschaft von der Kita über die kommunale Ebene (Jugendamtselternbeiräte) bis zur Landesebene. In 163 Jugendamtsbezirken von 185 in ganz NRW wurden Jugendamtselternbeiräte gewählt, davon haben 140 den Vorstand des Landeselternbeirats gewählt. Der Landeselternbeirat vertritt auf Landesebene die Interessen von ca. 482.000 Kindern und Ihren Eltern.

 

Vorsitzende: Anke Bohlander, Vera Püttmann

Vorstand: Sabine Holtmann, Hilmar Rauhe, Markus Quetting, Sandra Swat, Björn Schirmer, Manfred Schramm, Mohamed Kabchi, Fikri Budak, Senol Asik, Sven Weber, Britta Ferber, Sandra Haller, Susanne Moers, Daniela Herkströter, Ralf Knocke

Ministerin Schäfer gratuliert zur Wahl des ersten Landeselternbeirat

Ministerin Schäfer gratuliert zur Wahl des ersten Landeselternbeiratsfür Kindertageseinrichtungen

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 8.Dezember 2011. Familienministerin Ute Schäfer hat heute in Düsseldorf zur Wahl des ersten Landeselternbeirats für die Kindertageseinrichtungen gratuliert. Vorangegangen waren die ersten Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken. „Damit gibt es in NRW erstmals eine gesetzlich verankerte regionale und überregionale Elternmitbestimmung: von der Kindertageseinrichtung vor Ort bis zur Landesebene“, erklärte Schäfer.
An der Wahl zum Landeselternbeirat haben sich 106 Jugendamtselternbeiräte beteiligt. Es gab 46 Kandidaturen. Die meisten Stimmen erhielt Anke Bohlander aus Dortmund. Die zweithöchste Stimmenzahl erhielt Vera Püttmann aus Mettmann.
Die Ministerin begrüßte die große Beteiligung an den Wahlen in den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene: „Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz haben wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern deutlich gestärkt. Die Eltern in NRW haben dieses Angebot für mehr Partizipation angenommen. Dafür danke ich ihnen sehr herzlich. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Eltern, gerade diejenigen mit kleinen Kindern, sich neben den Anforderungen von Familie und Beruf in den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene ehrenamtlich engagieren.
Dieser Einsatz macht das gesellschaftliche Verantwortungsgefühl in den Familien deutlich und das wachsende Bewusstsein für den hohen Stellenwert der frühkindlichen Bildung“, sagte Schäfer.
Frühe Bildung gewinne immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Kinder besuchten immer früher eine Einrichtung. Die Zeit, die sie täglich in der Kita verbrächten, werde länger. „Deshalb wird die Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtungen und Eltern immer wichtiger. Ich gratuliere allen gewählten Mitgliedern der Elternbeiräte in den Jugendamtsbezirken und auf der Landesebene und freue mich auf die Zusammenarbeit“, erklärte Schäfer.

Treffen des LER und einiger SER mit dem Familienministerium

Elternvertretung für Kindertageseinrichtungen auf Stadtebene wird
gesetzlich legitimiert

In der Kibiz-Revision ist ein stärkerer Einbezug der Eltern in Fragen,
die Kindertageseinrichtungen betreffen, festgeschrieben. So werden dort
auch die Möglichkeiten für ein elternschaftliches Engagement auf
Stadtebene konkretisiert.

Über eine praxistaugliche Umsetzung der Elternbeteiligung diskutierte am
Mittwoch dieser Woche der Stadtelternrat für Kindertagesstätten in
Minden mit anderen Stadtelternräten, dem Landeselternrat und Vertretern
aus dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie Vertretern des Landesjugendamtes im Landeshaus
in Münster.

Besonders die Frage der künftigen Zusammenarbeit zwischen
Elternvertretern und Jugendamt wurde beleuchtet. Sowohl Ministerium wie
auch Landesjugendamt setzen dabei auf die gemeinsame und gegenseitig
unterstützende Arbeit von Elternvertretern und dem jeweils zuständigen
örtlichen Jugendamt. Ministerial Dirigent Manfred Walhorn dazu: „Ich
gehe davon aus, dass das jeweilige Jugendamt den Elternvertretern eine
entsprechende Unterstützung anbietet.“ Klaus-Heinrich Dreyer,
Referatsleiter des Landesjugendamtes ergänzt: „Dass das Land dem
Landeselternrat 10.000 Euro für die Wahrnehmung ihrer
Vertretungsaufgaben zur Verfügung stellt hat Vorbildcharakter für die
Kommunen.“

Der Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Minden freut sich über
diese positiven Signale aus Düsseldorf und Münster und hofft auf eine
rege Beteiligung der Elternräte der Kindertageseinrichtungen an der
ersten Zusammenkunft der neuen stadtweiten Elternvertretung, zu der das
Jugendamt in den nächsten Wochen einladen wird. Eine formale Hürde muss
das neue Gremium, genannt Jugendamtselternbeirat jedoch bei seiner
ersten Zusammenkunft überwinden: nur wenn 15% aller Einrichtungen
vertreten sind, ist dieses neue Gremium legitimiert im Sinne der Kibiz
Revision.  In Minden ist das Quorum erfüllt, wenn mindestens 6
Einrichtungen der Einladung des Jugendamtes zur Gründung eines
Jugendamtselternbeirates Folge leisten.

Foto: stehend v.l.n.r. Birgit Winterhoff (Stadtelternrat Münster), Dr.
Carmen Riechmann (Stadtelternrat Minden), Ministerial-Dirigent Manfred
Walhorn, Referatsleiter LWL Klaus-Heinrich Dreyer; sitzend:  Barbara
Prautzsch (Stadtelternrat Münster), Dr. Stephan Gabel (Stadtelternrat
Recklinghausen), es fehlen Frau Friedrich aus dem Ministerium und Anke Bohlander vom LER

 

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PM des Stadtelternrates Minden 5.10.2011

Pressemitteilung des Landes NRW: Ab 1. August zahlen Eltern nicht mehr für das letzte Kindergartenjahr

Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
presse@stk.nrw.de
www.nrw.de
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 908/7/2011

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt
mit:
Ab kommenden Montag ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Mit der
heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist es jetzt
amtlich. Darauf wies das Familienministerium heute hin.
Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres
erfolgt in den Kommunen derzeit unterschiedlich. Zahlreiche
Städte wie z. B. Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff
auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat
August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
zu erheben. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat
seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten
Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Andere Kommunen,
die den Beitragseinzug noch nicht ausgesetzt hatten, haben informiert,
dass sie Zahlungen bürgerfreundlich rückabwickeln und die neue
Regelung nun umsetzen werden. Im Gegenzug zur Beitragsfreiheit für
das letzte Kindergartenjahr wird das Land den Kommunen die entstehenden
Einnahmeausfälle ausgleichen.
Familienministerin Ute Schäfer appellierte an die Kommunen, einbehaltene
Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch
an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung
beizubehalten.
Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu
der Geschwisterregelung in den Kommunen erklärte Familienministerin
Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle
sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im
Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher
Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Seite 2 von 2
Ausdrücklich wollte die CDU die Konkurrenz zwischen den Kommunen
und die Unterschiedlichkeit der Beiträge. Wir werden den Kommunen
jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres
zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen.
Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die
Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen
und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen
oder erhöhen.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

Pressemitteilung
zur Verabschiedung des 1. Änderungsgesetzes des Kinderbildungsgesetz (KiBkiz)

Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

LER/AB – Oberhausen, 24.07.2011 – Nun ist es also amtlich: Das 1. Gesetz zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in dem die gesetzlichen Grundlagen der Elementarbildung
für NRW geregelt sind, ist mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen und mit den
Stimmen der LINKEN in der 3. Lesung verabschiedet worden.  Die Entscheidung musste noch vor der
Sommerpause fallen, um eine fristgerechte Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August
zu gewährleisten.

Ein gewichtiger Bestandteil der Änderungen in der gegenwärtigen KibiZ-Revision sollte die Stärkung
ehrenamtlicher Elterntätigkeit in den Kindergärten sein. Dazu zählt auch die Wahl von kommunalen
Elternvertretungen und die Wahl eines Landeselternrates.

Während SPD und Grüne vor der Landtagswahl das Kinderbildungsgesetz der Vorgängerregierung regelrecht
in der Luft zerrissen und den Eltern endlich wieder mehr Beteiligung und Mitsprache versprachen, arbeitet
die rot-grüne Landesregierung in ihrem Gesetz inzwischen daran, das ehrenamtliche Engagement der Eltern
mit einem Quorum (Mindestwahlbeteiligung)wesentlich zu erschweren. Das im Gesetzesentwurf ursprünglich
vorgesehene 2/3 Quorum hätten auch die Polit-Profis im NRW Landtag nicht erfüllt. In NRW lag die Wahl-
beteiligung 2010 gerade einmal bei 59,3%. Und das trotz der Millionenbeträge, die von den Parteien in den
Landtagswahlkampf investiert wurden.

Dass dies einen gewissen Widerspruch darstellt, hat man nach vielen Gesprächen mit dem Landeselternrat
offenbar auch in der Regierungskoalition verstanden: Von den ursprünglichen 66,67% ist man über 25% und
33% im Gesetzesentwurf inzwischen bei einem Quorum von 15% angekommen.

Konkret heißt es in §9 des geplanten KibiZ-Änderungsgesetzes:

„Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung
von Elternbeiräten zusammenschließen (…). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen
Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem
11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtseltern-
beirates setzt voraus, dass sich15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.“

Was im Gesetz einfach klingt ist in der Realität kompliziert, denn damit die Erfüllung des Quorums juristisch
korrekt festgestellt werden kann, müssen die Voraussetzungen einer ordentlichen Wahl erfüllt sein, die deutlich
über die Anforderungen der bisher üblichen Wahlen auf „bunten Zettelchen“ hinausgehen. Neben einer Wahlleitung
auf „örtlicher Ebene“ zählt dazu u.a. auch, dass die Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene erfasst und rechtzeitig
persönlich und schriftlich benachrichtigt werden. Zur Überprüfung des Quorums ist es überdies erforderlich die
Wahlbeteiligungexakt –und anonym- zu ermitteln. Insbesondere auch unter den geltenden gesetzlichen Datenschutz-
bestimmungen Vorrausetzungen, die von den Jugendämtern und den freien Trägern der Jugendhilfe noch geschaffen
werden müssten. Und die Kostenthematik wurde dabei noch nicht einmal angesprochen.

Die Stadtelternräte in NRW und der Landeselternrat können ein Quorum nur bestehen, wenn die Jugendämter ihren –
nun gesetzlichen – Verpflichtungen nachkommen und die ehrenamtlich arbeitenden Eltern bei den Wahlen unterstützen.

Ein Stadtelternrat merkte dazu an: „Wie das alles funktionieren soll, weiß nur der liebe Gott.
Und Ute Schäfer – vielleicht.“

--  Andreas Blanke 1. Vorsitzender Landeselternrat KiTa NRW e.V. Geschäftsstelle Kolberger Str.27 
46149 Oberhausen Telefon (0208) 3766397 Telefax (0208) 3766398 http://www.landeselternrat-kita-nrw.de
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