Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

Pressemitteilung
zur Verabschiedung des 1. Änderungsgesetzes des Kinderbildungsgesetz (KiBkiz)

Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

LER/AB – Oberhausen, 24.07.2011 – Nun ist es also amtlich: Das 1. Gesetz zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in dem die gesetzlichen Grundlagen der Elementarbildung
für NRW geregelt sind, ist mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen und mit den
Stimmen der LINKEN in der 3. Lesung verabschiedet worden.  Die Entscheidung musste noch vor der
Sommerpause fallen, um eine fristgerechte Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August
zu gewährleisten.

Ein gewichtiger Bestandteil der Änderungen in der gegenwärtigen KibiZ-Revision sollte die Stärkung
ehrenamtlicher Elterntätigkeit in den Kindergärten sein. Dazu zählt auch die Wahl von kommunalen
Elternvertretungen und die Wahl eines Landeselternrates.

Während SPD und Grüne vor der Landtagswahl das Kinderbildungsgesetz der Vorgängerregierung regelrecht
in der Luft zerrissen und den Eltern endlich wieder mehr Beteiligung und Mitsprache versprachen, arbeitet
die rot-grüne Landesregierung in ihrem Gesetz inzwischen daran, das ehrenamtliche Engagement der Eltern
mit einem Quorum (Mindestwahlbeteiligung)wesentlich zu erschweren. Das im Gesetzesentwurf ursprünglich
vorgesehene 2/3 Quorum hätten auch die Polit-Profis im NRW Landtag nicht erfüllt. In NRW lag die Wahl-
beteiligung 2010 gerade einmal bei 59,3%. Und das trotz der Millionenbeträge, die von den Parteien in den
Landtagswahlkampf investiert wurden.

Dass dies einen gewissen Widerspruch darstellt, hat man nach vielen Gesprächen mit dem Landeselternrat
offenbar auch in der Regierungskoalition verstanden: Von den ursprünglichen 66,67% ist man über 25% und
33% im Gesetzesentwurf inzwischen bei einem Quorum von 15% angekommen.

Konkret heißt es in §9 des geplanten KibiZ-Änderungsgesetzes:

„Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung
von Elternbeiräten zusammenschließen (…). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen
Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem
11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtseltern-
beirates setzt voraus, dass sich15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.“

Was im Gesetz einfach klingt ist in der Realität kompliziert, denn damit die Erfüllung des Quorums juristisch
korrekt festgestellt werden kann, müssen die Voraussetzungen einer ordentlichen Wahl erfüllt sein, die deutlich
über die Anforderungen der bisher üblichen Wahlen auf „bunten Zettelchen“ hinausgehen. Neben einer Wahlleitung
auf „örtlicher Ebene“ zählt dazu u.a. auch, dass die Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene erfasst und rechtzeitig
persönlich und schriftlich benachrichtigt werden. Zur Überprüfung des Quorums ist es überdies erforderlich die
Wahlbeteiligungexakt –und anonym- zu ermitteln. Insbesondere auch unter den geltenden gesetzlichen Datenschutz-
bestimmungen Vorrausetzungen, die von den Jugendämtern und den freien Trägern der Jugendhilfe noch geschaffen
werden müssten. Und die Kostenthematik wurde dabei noch nicht einmal angesprochen.

Die Stadtelternräte in NRW und der Landeselternrat können ein Quorum nur bestehen, wenn die Jugendämter ihren –
nun gesetzlichen – Verpflichtungen nachkommen und die ehrenamtlich arbeitenden Eltern bei den Wahlen unterstützen.

Ein Stadtelternrat merkte dazu an: „Wie das alles funktionieren soll, weiß nur der liebe Gott.
Und Ute Schäfer – vielleicht.“

--  Andreas Blanke 1. Vorsitzender Landeselternrat KiTa NRW e.V. Geschäftsstelle Kolberger Str.27 
46149 Oberhausen Telefon (0208) 3766397 Telefax (0208) 3766398 http://www.landeselternrat-kita-nrw.de
Nach oben scrollen