Kommunen

Stellungnahme des LEB NRW zum Scheitern der Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst vom 21.04.2015

Hallo Zusammen,

Zu unserem Bedauern sind die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gestern gescheitert. Leider haben die Tarifparteien es nicht geschafft, einen seit fünf Jahren absehbaren Tarifkonflikt zu lösen.

In Anbetracht der sehr wahrscheinlich bevorstehenden unbefristeten Streik hat der LEB NRW eine Stellungnahme verfasst.
Diese findet Ihr hier: Stellungnahme zum Scheitern der Tarifverhandlungen

Die Stellungnahme wurde entsprechend an die Pressemedien versandt.
Weitere Informationen hierzu veröffentlichen wir gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.

Viele Grüße,
Marcel Preukschat

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel

Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.

Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“

Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.

Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.

Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).

Der vollständige Artikel findet sich  hier.

 

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