Gesundheit

Offener Brief an Ministerpräsident Laschet

10. Mai 2020

Offener Brief der Eltern und Elternvertreter an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

da ist es nun also, das langersehnte Konzept für NRW, an dem seit dem 16. März 2020, also seit über 7 Wochen, so fieberhaft gearbeitet wurde: „Mindestens 50% der Kinder in NRW werden ihre Kita oder Tagespflege vor den Schulferien im Sommer maximal ein bis zweimal von innen sehen, ab September (oder zwischendurch) sehen wir dann weiter.“ Gratulation zu diesem Konzept!

„50 %“ bedeuten in Zahlen ca. 350.000 Kinder, deren Eltern teilweise nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Kinder gut zu versorgen – in den Familien, die dem Jugendamt nicht sowieso schon gemeldet wurden, bleiben Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung weiterhin unbemerkt. Etliche Eltern müssen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen oder im Homeoffice arbeiten, haben sämtliche Urlaubstage aufgebraucht oder sogar ihren Job verloren. 350.000 Kinder, die seit fast 2 Monaten von liebevollen Laien bei Laune gehalten wurden, sollen auch bis September keine Fachkraft sehen, die sie fördert, bildet und professionell betreut.

Vorweg: Niemand fordert, dass in den Einrichtungen sämtliche Kinder im vertraglich vereinbarten Umfang betreut werden. Aber wir Eltern fordern die Betreuung von jedem Kind und zwar in dem Umfang, wie es die Familie tatsächlich braucht. Herr Minister Stamp weiß nicht, wie viele Eltern das Angebot der nochmals erweiterten Notbetreuung nutzen werden? Wie wäre es, wenn man die Eltern einmal fragt – dann könnte man ja auch ein Konzept entwickeln, oder nicht?

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Stellungnahme zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Das seit dem 16. März 2020 geltende Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen hat einschneidende Auswirkungen auf das Familienleben. In Nordrhein-Westfalen nehmen über 700.000 Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch. Über das Angebot der Notbetreuung werden derzeit landesweit etwa 4,4% der Kinder aus der Kindertagespflege und etwa 2,3% der Kinder aus den Kindertageseinrichtungen versorgt. Demnach werden aktuell circa 690.000 Kinder zu Hause vorrangig von ihren Eltern betreut.

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) begrüßt die Bestrebungen, das Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung stufenweise zu lockern und die derzeitige Notbetreuung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen auszuweiten. Nach der angekündigten Ausweitung der Notbetreuung auf etwa 10% der Kinder müssen weitere Stufen definiert werden, zu denen die maßgeblichen Kriterien bereits heute diskutiert werden können. Der LEB fordert hierbei ausdrücklich die Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse. So weisen isländische Datenanalysen darauf hin, dass Kinder weniger vom Coronavirus betroffen sind und die WHO geht davon aus, dass Kinder kein bedeutsamer Treiber für Übertragungen seien.1

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Kindeswohlgefährdung infolge der Corona-Krise

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW (LEB) begrüßt die Ankündigung von NRW Familienminister Joachim Stamp, zeitnah die Notbetreuung in Tagespflege oder Kita auch für Kinder zu öffnen, deren Wohl zu Hause gefährdet sein könnte. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen beispielweise dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann. Gleichwohl können andere häusliche Aspekte das Kindeswohl gefährden (z.B. Vernachlässigung oder Essensentzug). Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und müssen unbedingt geschützt werden.

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Stellungnahme des Landeselternbeirats NRW zur Corona-Krise und dem Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen, welche bisher durch die Landesregierung und nachgelagerte Stellen verabschiedet wurden, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die heutige Entscheidung, im Monat April keine Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und den offenen Ganztag zu erheben, begrüßt der LEB. Eltern, die nicht in kritischer Infrastruktur tätig sind, sahen sich bisher mit der Situation konfrontiert, dass Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen geleistet werden mussten, obwohl keine Betreuung stattfindet. „In dieser schwierigen Situation ist es für die Eltern ein wichtiges Signal, dass sie mit der zusätzlichen Belastung nicht allein gelassen werden. Aus Elternsicht war es unverzichtbar, einen Ausgleich zu schaffen. Nun müssen auch die Verpflegungspauschalen flächendeckend in NRW ausgesetzt und für die Zeit seit dem Erlass des Betretungsverbots zurückerstattet werden“, so Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.

Allerdings sind für die Elternvertreter auch weitere Punkte relevant, welche mit dem Betretungsverbot einhergehen und dringend Beachtung finden müssen.

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