Wie werden Sie den Kinderschutz in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sicherstellen und Eltern als wichtige Säule der Prävention und Intervention einbinden? Befürworten Sie dabei eine Aufnahme der Selbstvertretungen nach §4a SGB VIII in das „Netzwerk Kinderschutz“ im NRW-Kinderschutzgesetz?

Kategorie: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022
  • CDU
    • Die schrecklichen Fälle sexualisierter Gewalt gegen die Kleinsten in unserem Land haben uns entsetzt. Wir haben den Kinderschutz in den Fokus unseres politischen Handelns gerückt, Schwachstellen im Schutznetz aufgedeckt und geschlossen. Mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik, mehr Befugnisse für die Behörden und mit parlamentarischen Initiativen sind wir in Nordrhein-Westfalen inzwischen bundesweiter Vorreiter im Kinderschutz. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz von der Prävention über die Beratung und Unterstützung bis hin zur Intervention und Anschlusshilfe. Wir brauchen sensibilisierte Fachkräfte in KiTa, Schule und Jugendhilfe, die hinschauen, hinhören und handeln. Gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt eines guten und wirksamen Kinderschutzes. Deshalb stärken den Kinderschutz in Theorie und Praxis. Professioneller Kinderschutz braucht eine gute wissenschaftliche Basis und gut ausgebildete Handelnde. Daher wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen Professuren für Kinderschutz einrichten.
  • SPD
    • Wir möchten die Partner in den Netzwerken besonders breit aufstellen. Kinderschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema . Täter und Tatorte sind nicht klar abzugrenzen und zu definieren. Deshalb wollen wir deutlich eine breite Aufstellung im Kinderschutz.
  • FDP
    • Wir haben in unserer Regierungsverantwortung in Folge der Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und in die Wege geleitet, um den Kinderschutz in NRW deutlich zu verbessern. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist gute Präventionsarbeit. Hier kommen vor allem Kitas, Schulen, Kinder und Jugendarbeit sowie verbänden eine bedeutende Rolle zu. Kinder und Jugendliche müssen v.a. in ihren Rechten und Kompetenzen gestärkt werden. Wir wollen dazu Einrichtungen, Trägern und Verbänden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zusätzliche Unterstützung und spezifische Informationsangebote zukommen lassen, die sich insbesondere auch an die Eltern richten. Grundlegendes Ziel muss es sein, Orte für Kinder und Jugendliche sicher zu machen. Darum kann bei Bedarf und Interesse auch eine Einbindung von Selbstvertretungen in die Kinderschutznetzwerke sinnvoll sein.
  • DIE LINKE
    • Das neue NRW-Kinderschutzgesetz wird am 01.05.2022 in Kraft treten. Darin sind verbindliche Standards für den Kinderschutz festgeschrieben. Die LINKE befürwortet die Aufnahme von freien und öffentlichen Trägern, sowie von privaten Initiativen in das Netzwerk Kinderschutz im NRW-Kinderschutzgesetz.
  • Bündnis 90/Die Grünen
    • Wenn Kinderschutz ganzheitlich gedacht werden will, dann müssen auch Eltern beteiligt werden. Durch das neu beschlossene Kinderschutzgesetz, was auch die grüne Landtagsfraktion unterstützt hat, werden Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt. Bei der Entwicklung der Schutzkonzepte in u.a. den Kindertageseinrichtungen sind Eltern einzubeziehen.

      Die kommunalen Kinderschutz-Netzwerke sollten verschiedene Professionen und Perspektiven zusammenbringen, denn Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe. Wir befürworten in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme der Selbstvertretungen der Eltern in diese Netzwerke.

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