Stellungnahme des LEB zur Schaffung eines Landesbetroffenenrates und Landesbeauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz
Kinderschutz und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung in NRW sind keine kurzfristigen Aufgaben. Ein Landesbetroffenenrat wird das öffentliche Bewusstsein weiter schärfen und den strukturierten Ausbau des Kinderschutzes vorantreiben.
Der LEB war aufgefordert, zur Schaffung eines Landesbetroffenenrates und Landesbeauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz Stellung zu beziehen.
Die mündliche Anhörung findet am 7. September statt, unsere schriftliche Stellungnahme findet ihr hier: