Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB NRW) zur bedarfsorientierten Notbetreuung

Die heute vom Familienministerium verkündeten Regelungen zur Umsetzung der Corona-Notbremse in Nordrhein-Westfalen begrüßt der Landeselternbeirat NRW (LEB) ausdrücklich. Mit der „bedarfsorientierten Notbetreuung“ wird nun der individuelle, familiäre Bedarf in den Fokus gerückt. Damit wird eine zentrale Forderung der Interessenvertretung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege erfüllt. Demnach stellen die vorgesehenen Regelungen sicher, dass Bildungs- und Entwicklungsgerechtigkeit gefördert wird und alle Familien eine Unterstützung erhalten, wenn sie diese aus unterschiedlichen Gründen benötigen.

 

Der LEB geht davon aus, dass die Familien im Land auch weiterhin umsichtig mit der angebotenen Betreuungsleistung umgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen und nutzen werden. Der angekündigte Erlass der Elternbeiträge für 2 Monate stellt eine Erleichterung für viele Familien dar. Auch die zusätzlichen Kinderkranktage sind ein weiteres Mittel zur Unterstützung, für einige Familien jedoch mit Einschränkungen verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

der Landeselternbeirat NRW

 

Anlage Eigenerklärung Betreuungsbedarf

Ministerschreiben Eltern Bundesnotbremse 22042021

Offizielle Information Bundesnotbremse 220402021

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