LEB sieht dringenden Handlungsbedarf in den Kommunen

26.100 zusätzlich angemeldete Plätze hat das nordrhein-westfälische Kinder- und Familienministerium (MKFFI) am 25. Juli für das Kitajahr 2019/2020 verkündet, die sich aus knapp 15.000 Plätzen für Überdreijährige und zirka 11.000 sogenannten U3-Plätzen zusammensetzen [1]. Auch 6 Jahre nach Einführung des uneingeschränkten Rechtsanspruches auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, liegt NRW bei der U3-Betreuung unter den Schlusslichtern im Bundesvergleich.

„Es ist natürlich sehr erfreulich, dass es grundsätzlich mehr Plätze geben wird, und wie optimistisch die einzelnen Jugendämter zukünftige Plätze anmelden. Ob und wann diese Plätz dann tatsächlich im Kitajahr 2019 zur Verfügung stehen, wird sich erst im Laufe des nächsten Jahres zeigen“, so Katja Wegner-Hens, Vorsitzende des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten in NRW (LEB). „Im Januar 2019 wurde veröffentlicht, dass zum 1.3.2018 eine reale U3-Betreuungsquote von lediglich 27,2% in NRW erreicht werden konnte [2] und 40.000 U3-Plätze weniger, als ursprünglich von den Jugendämtern angemeldet, belegt waren [3]. Wir sind also gespannt, welche tatsächliche Betreuungsquoten im nächsten März vorliegen werden.“

Bemerkenswert und teilweise ernüchternd seien die unterschiedlichen U3-Betreuungsquoten im NRW-Vergleich, die zwischen 21,3 und 56,3% schwanken [4], sofern die gemeldeten Plätze tatsächlich vorhanden sein werden, bemängelt der Landeselternbeirat.

„Derzeit hängt es vom Wohnort ab, ob der Anspruch auf frühkindliche Bildung erfüllt wird oder nicht. Den Kindern in Grevenbroich hilft es wenig, wenn in Monheim 10 neue Kitas gebaut werden, deshalb ist der veröffentlichte Landesdurchschnitt für etliche Eltern – und deshalb auch für uns – noch lange kein Grund zur Freude. Leider wird nicht in jeder Kommune systematisch der konkrete Bedarf der Familien ermittelt und der Ausbau bestmöglich vorangetrieben, um die gewünschte Betreuung abzudecken. Wenn die Kommunen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bleibt den Eltern leider nur noch die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten“, bedauert Irina Prüm, LEB-Vorsitzende aus Leverkusen.

Mit Besorgnis sieht der Landeselternbeirat außerdem den enormen Anstieg an Plätzen in der Tagespflege, die sich seit 2010 verdreifacht haben, während das Angebot in Kitas prozentual deutlich geringer angestiegen ist. „Bei allem Verständnis für den Druck, der auf den Kommunen lastet, müssen die Eltern ein Wahlrecht bei der Betreuungsform für ihre Kinder haben. Dass tatsächlich knapp ein Drittel der U3-Eltern einen Platz in der Tagespflege wünschen, wäre uns neu und würden wir gerne belegt wissen.“ meint Darius Dunker, ebenfalls LEB-Vorsitzender. Und weiter: „Aus unserer Sicht werden derzeit offenbar Plätze geschaffen, die zwar schnell und unkompliziert herzustellen sind, die jedoch nicht den tatsächlichen Betreuungswunsch der Eltern widerspiegeln und deren Personal meist nicht über dieselbe Ausbildung wie Erzieherinnen und Erzieher verfügt. Hier müsste die Landesregierung die Eltern schützen, denen in ihrer Kommune ein nicht gewünschter Tagespflegeplatz zugewiesen wird, denn Eltern benötigen nicht irgendeinen Platz, sondern eine Betreuung, die zu ihrem Kind und der Familie passt.“

Der Landeselternbeirat (LEB) ist die gesetzlich verankerte Vertretung der Kitaeltern in NRW und setzt sich auf Landesebene für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung ein.

[1] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/entwicklung_der_beantragten_u3ue3_plaetze.pdf

[2] https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4745.pdf

[3] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/entwicklung_der_beantragten_u3-plaetze.pdf

[4] https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anmeldung_der_jugendaemter_fuer_u3-_und_ue3-plaetze_fuer_das_kindergartenjahr_2019-2020_0.pdf

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