KibiZ

1. Juni ist Weltelterntag

Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen von 2012 soll der 1. Juni eines jeden Jahres als Weltelterntag begangen werden. An diesem Tag soll „der selbstlose Einsatz von Eltern überall auf der Welt“ gewürdigt werden.

In Deutschland stehen der Schutz der Familie sowie das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder weit vorne im Grundgesetz, noch vor Rechten wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit usw. Es ist eine gute und wichtige Forderung, dass die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vereinbart sind, in vollem Umfang endlich auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Doch zur Stärkung der Rechte der Kinder gehört auch, dass ihre Eltern über ihre Angelegenheiten gegenüber Staat und Institiutionen zu entscheiden haben, soweit insbesondere kleinere Kinder ihre Interessen noch nicht selbst bestimmen können. Die Landesverfassung NRW formuliert es so:

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

Leider ist die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen anders. Während an Schulen ein umfangreiches Mitbestimmungssystem existiert, entscheiden an Kindertagesstätten Staat und Träger weitgehend unbehelligt vom Willen der Kinder und Eltern. Fast alle Beteiligung der Eltern ist im Gesetz auf das Maß von Anhörung und Beratung reduziert, insbesondere was pädagogische Fragen betrifft. Beteiligung der Kinder an sie betreffenden Entscheidungen wird zwar an manchen Kitas erfreulicherweise praktiziert, ist aber gesetzlich auch nicht vollständig verankert.

Die umfassende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird seit vielen Jahren verschleppt, wird aber vielleicht in diesem Jahr endlich verwirklicht. Es wäre dringend geboten, die verfassungsmäßige Stellung der Eltern in Fragen der Erziehung und Bildung der Kinder auch endlich in das Kinderbildungsgesetz NRW aufzunehmen.

Darius Dunker / LEB

70 Jahre Grundgesetz: Elternrechte in schlechter Verfassung

70 Jahre Grundgesetz:
Landeselternbeirat sieht Elternrechte an Kitas in NRW in schlechter Verfassung

Darius Dunker

Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:

„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.

Die meisten Kinder besuchen heutzutage vor ihrer Einschulung eine Kita, verbringen also einen wesentlichen Teil ihrer Zeit dort. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 die Zuständigkeit für Erziehung aber ‚zuvörderst‘ bei den Eltern. Die Landesverfassung bezeichnet in Artikel 8 ‚das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen‘ als ‚Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens‘. Im Bereich der Schulen ist dies durch Mitentscheidungsrechte der Eltern umgesetzt, für die Kindertageseinrichtungen fehlen entsprechende Elternrechte im Gesetz.

Die derzeitige Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sollte unbedingt genutzt werden, die Vernachlässigung elterlicher Rechte an den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Eine Ausgestaltung der Kita-Räte (§ 9a (6) des bisherigen KiBiz) nach dem Vorbild der Schulkonferenzen mit ähnlichen Entscheidungskompetenzen wie in § 65 des NRW-Schulgesetzes wäre ein überfälliger Schritt.“

Landeselternbeirat begrüßt Vorlage des Kibiz-Reformentwurfs

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (LEB) begrüßt die heute erfolgte Vorlage des Referentenentwurfs für die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). „Besonders hervorzuheben ist natürlich die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die beiden letzten Kita-Jahre, mit der die Landesregierung unserer Forderung nach Beitragsfreiheit für die gesamte vorschulische Bildung einen weiteren Schritt entgegenkommt“, so der LEB-Vorsitzende Darius Dunker in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf.

„Dass der Bedarf nun auch anhand einer Elternbefragung ermittelt werden soll, ist sehr erfreulich“, erläutert Irina Prüm, ebenfalls LEB-Vorsitzende. Die offizielle Elternvertretung begrüßt, dass die Öffnungszeiten der Kitas besser an die Lebenswirklichkeit der Familien angepasst werden sollen. Hinsichtlich der Schließtage, über die es an den Einrichtungen oft Unstimmigkeiten gibt, enthält der Referentenentwurf Präzisierungen, die nach Ansicht des LEB sinnvoll sind. Eine grundsätzliche Stärkung der Elternmitbestimmung sei jedoch leider bisher ausgeblieben.

Herzlichen Dank

Liebe Eltern,

heute Nacht endete das zweite Geschäftsjahr des LEB. Zurückblicken können wir auf ein gutes Jahr mit einer immer breiteren und sich weiter emanzipierenden Elternschaft in NRW. Viele Probleme, die von euch an uns in diesem Jahr heran getragen wurden, waren manchmal nicht einfach zu lösen. Trotzdem sind wir als LEB sehr dankbar für jeden einzelnen Fall. Denn insbesondere durch die Verknüpfung einzelner Probleme auf JAEB- oder Kitaebene ergaben sich viele Fragestellungen die oftmals die Grundsätze unserer Arbeit tangierten.

Dabei sind wir besonders stolz auf die von uns aufgezeigte Schieflage bei Wahlen an der Basis in der Kita.

„Eine Stimme für die Erziehungsberechtigten pro Kind“ wird mit dem neuen Gesetz zum demokratischen Grundverständnis moderner Elternvertretung in unserem Land. Dies ist ein klein erscheinender, aber hinreichend und weitreichend strahlender Erfolg, auf den wir sehr stolz sind.

Ebenso finden wir weitere Aspekte unserer Vorschläge, die insbesondere die Planungssicherheit von Eltern weiter ausbauen sollen, im neuen Gesetzentwurf.

Ein spannendes Kita-Jahr mit großen Herausforderungen liegt vor uns, Aufgaben die mit einem guten Team sicher zu weiteren Erfolgen des LEB in 2014 führen werden.

Der Vorstand führt nun ab heute kommissarisch die Geschäfte des LEB weiter bis zur konstituierenden Sitzung in 14 Tagen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die großartige Arbeit von euch Eltern vor Ort, die konstruktive Unterstützung der JAEB’s und bei einem wundervollen LEB-Team.

Euch und euren Familien eine warmelige und schöne Weihnachtszeit.

Euer Vorstand und LEB-Team 2013

 

Landtagswahl 2012: Antwort auf Wahlprüfsteine

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Der Landeselternbeirat und der Verband berufstätiger Mütter haben gemeinsame Wahlprüfsteine an die Spitzenkandidaten der politischen Parteien formuliert.

Hier die Antworten dazu (in Reihenfolge des Eingangs):

Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die Grünen

Ralph Sterck, FDP

Katharina Schwabedissen, Die Linke

Klaus Hammer, Piratenpartei

Katja Kleegräfe/Hannelore Kraft, SPD

Roger Pautz, CDU

Hinweisen möchten wir außerdem auf die Antworten zu den Wahlprüfsteinen des JAEB Aachen:

Wahlprüfsteine JAEB Aachen

Landtagswahl NRW: Gemeinsame Wahlprüfsteine von Landeselternbeirat und Verband berufstätiger Mütter

Update: Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien finden sich hier.

 

Der Landeselternbeirat und der Verband berufstätiger Mütter haben gemeinsame Wahlprüfsteine an die Spitzenkandidaten der politischen Parteien formuliert. Hier die Wahlprüfsteine im Wortlaut (oder als *.pdf zum Herunterladen) :

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl NRW am 13.5.2012

Gemeinsame Wahlprüfsteine des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten (LEB) und des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) – Themen 1 bis 3

und zusätzliche Wahlprüfsteine betreffend den LEB – Thema 4

 

1.       Frühkindliche Bildung/KiBiz/OGS

1.1          Halten Sie die derzeitigen Personalschlüssel in den Kindertagesstätten für ausreichend? Falls nicht, welchen Personalschlüssel streben Sie an?

1.2          Wieviele U3-Plätze wollen Sie in den nächsten Jahren schaffen? Wie wollen Sie das erreichen?

1.3          Halten Sie die bisherigen Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund für ausreichend? Falls nicht, was möchten Sie tun, um die Integration dieser Kinder zu verbessern?

1.4          Halten Sie die bisherigen Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Behinderungen für ausreichend? Falls nicht, was möchten Sie tun, um die Integration dieser Kinder zu verbessern?

1.5           Was ist mit der Freistellung von Geschwisterbeiträgen, wenn ein Kind im letzten Kita Jahr ist? Was ist mit der Gleichstellung der „KANN-Kinder“ im letzten Kindergartenjahr?

1.6          Halten Sie das gegenwärtige KiBiz für ausreichend? Falls nicht, was gedenken Sie bezüglich KiBiz zu tun?

1.7          Wie gedenken Sie den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsschulplätzen im Primar- und Sekundarbereich zu gestalten?

 

2.       Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2.1          Die derzeitigen täglichen Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind für viele Eltern nicht ausreichend. Auch haben Eltern temporär oder berufsbedingt Betreuungslücken vor Schulbeginn und/oder nach Tagesschluss des offenen Ganztags. Mit welchen Maßnahmen und Hilfen gedenken Sie die Öffnungszeiten außerhalb der Kernzeiten zu erweitern und zu flexibilisieren und dies landesweit umzusetzen?

2.2          Wir Eltern fordern, dass Kindertageseinrichtungen insgesamt pro Jahr nicht mehr als die regulären 30 Tage Urlaub eines Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis geschlossen sind. Unterstützen Sie diese Forderung? Wenn ja, wie wollen Sie dies landesweit erreichen?

2.3          Wir Eltern fordern seit langem, dass die schulpflichtigen Kinder bis zum Tag vor der Einschulung in der Kindertagesstätte bleiben dürfen. In der Praxis kommt es beim Übergang von Kita zur Schule jedoch zur sog.„Ferienbetreuungslücke“, bei der tausende schulpflichtiger Kinder nicht mehr im Kindergarten und auch nicht in der Schule/OGS betreut werden. Wie kann diese „Ferienbetreuunglücke“ Ihres Erachtens landesweit geschlossen werden? Unterstützen Sie unsere Forderung KiBiz §5 ersatzlos zu streichen?

2.4          Wir Eltern fordern die Aufhebung der Deckelung der 45-Stunden-Plätze in den Kindertageseinrichtungen. Unterstützen Sie unsere Forderung?

2.5          Der Betreuungsbedarf der Eltern kann sich während des Kindergartenjahres ändern. Bisher können sich die Eltern aber nur 1x im Jahr für ein bestimmtes Kontingent entscheiden. Was kann Ihrer Ansicht nach getan werden, um hier mehr Flexibilität für die Eltern zu schaffen?

 

3.       Finanzierung

3.1          Welchen Betrag aus dem Landeshaushalt sieht Ihre Partei zukünftig jährlich für die Finanzierung der Kinder im Kindergartenalter vor ?

3.2          Möchten Sie die Eltern von Elternbeiträgen entlasten oder sind Sie für die vollständige Beitragsfreiheit im Elementarbereich? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum wollen Sie die Entlastung/Beitragsfreiheit umsetzen?

3.3          Was hat für Ihre Partei Priorität: Der Ausbau des Betreuungsangebots, die Verbesserung der Personalschlüssel oder die Beitragsfreiheit der Eltern ?

3.4          Falls Sie eine Erhöhung der Ausgaben für frühkindliche Bildung/Kindesbetreuung vorsehen: Wie verteilen Sie den Mehrbetrag auf a) Ausbau des Betreuungsangebots, b) Verbesserung des Personalschlüssels c) Verringerung der Elternbeiträge ?

3.5          Welchen Betrag aus dem Landeshaushalt sieht Ihre Partei zukünftig jährlich für die Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Schulkinder vor?

3.6          Falls Sie eine Erhöhung der Ausgaben für die Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Schulkinder vorsehen: Wie verteilen Sie den Mehrbetrag auf a) Ausbau des Betreuungsangebots, b) Verbesserung des Personalschlüssels c) Verringerung der Elternbeiträge?

3.7          Wie soll die Finanzierung dieser Beträge erfolgen ?

 

4.       Landeselternbeirat der Kindertagesstätten

4.1          Wie sehen Sie die zukünftige Rolle des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten (LEB)? Wie wollen Sie den LEB künftig unterstützen? Welche Erwartungen haben Sie an den LEB?

4.2          Wie stehen Sie zum derzeitigen Quorum von 15% Wahlbeteiligung, das im KiBiz vorgeschrieben ist?

4.3          In §9 des KiBiz ist für das Gremium Jugendamtselternbeirat (JAEB) und den Gremium Landeselternbeirat keine juristische Form vorgesehen. Dies verursacht in der Praxis erhebliche Probleme in Haftungsfragen, Kontoführung usw.. Aufgrund der gesetzlich geregelten Wahl-Grundlage, der hohen Legitimationshürden (Quorum) und der Bedeutung des Auftrags (der LEB vertritt ca. 500.000 Kinder und ihre Eltern) muss hier unbedingt eine Lösung geschaffen werden. Denkbar wäre z.B. den LEB als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zu verankern. Wie kann nach Ansicht Ihrer Partei hier praktische Abhilfe geleistet werden und wie wollen Sie die Eltern dabei unterstützen?

4.4          Ist Ihre Partei dafür, dass Landeselternbeirat und die kommunalen Jugendamtselternbeiräte einen Sitz in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen bekommen? Soll dieser Sitz beratend oder mit Stimmrecht sein? Sollte das Recht auf einen Sitz in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen im KiBiz geregelt sein?

Pressemeldung 04.02.2012 Landeselternbeirat nimmt Arbeit auf


Foto: Björn Schirmer

Düsseldorf – Der Landeselternbeirat Kita NRW kann jetzt richtig durchstarten. Auf der Vollversammlung der Jugendamtselternbeiräte (JAEB) am 21. Januar im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wurden neben den beiden Vorsitzenden Anke Bohlander (Dortmund) und Vera Püttmann (Mettmann) weitere Mitglieder in den Vorstand berufen. „Themenschwerpunkte der Eltern sind u.a. verbesserte Qualitätsstandards in den Kitas, ein bedarfsgerechter U3- Ausbau, flexiblere Öffnungs- und Schließungszeiten, Ferienbetreuungslücken und der Einstieg in die komplette Beitragsbefreiung“, erklärt die Vorsitzende Anke Bohlander.
Der Landeselternbeirat vertritt in 163 von insgesamt 184 Jugendamtsbezirken rund 480.000 Kita-Kinder in ganz NRW. „Dies ist für unser Bundesland ein Meilenstein in 40 Jahren Kita-Geschichte“, so Bohlander. Mit der ersten Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern erstmals deutlich gestärkt.
Die anwesenden rund 100 Jugendamtselternbeiräte aus allen Landesteilen in NRW sind froh darüber und hochmotiviert die Kita Landschaft für Ihre Kinder sinnvoll mitzugestalten.

Im 18-köpfigen Vorstand sind -ohne jegliches Quorum- jeweils 9 Mütter und Väter vertreten. Die Stimmung am 21.1. fasste eine der anwesenden Mütter nachträglich in einer Email so zusammen:
„Ich stehe immer noch unter dem Eindruck des gestrigen Tages. Was für ein Erlebnis! So viele Eltern, die konstruktiv zusammengearbeitet haben und über Expertise in den verschiedensten Bereichen verfügen! Den Motivationsschub,
den ich gestern bekommen habe, werde ich sicher noch lange mitnehmen.“

Neben der Unterstützung der kommunalen Elternräte will sich der LEB zukünftig auf folgende inhaltlichen Schwerpunkte konzentrieren:

– Vereinbarkeit von Beruf und Familie

– Personalschlüssel und Qualität

– Ausbau der U3-Betreuung

– Integration und Migration

– Inklusion

– Elternbeiträge

 

Gewählt wurden im Einzelnen:

Kassenprüferin Eva Knipp, Niederkassel
Kassenprüfer Bodo Vatterott, Hilden
Vorstand
Vorsitzende Anke Bohlander, Dortmund
Vorsitzende Vera Püttmann, Mettmann
Stellv. Vors. Sabine Holtmann, Meerbusch
Stellv. Vors. Hilmar Rauhe, Köln
Kassiererin Nadia Bischoff, Bergheim
Kassierer Markus Quetting, Wesseling
Schriftführerin Sandra Swat, Recklinghausen
Beisitzer Björn Schirmer, Bielefeld
Beisitzer Manfred Schramm, Wesel 
Beisitzer Mohamed Kabchi, Düsseldorf 
Beisitzer   Fikri Budak, Hagen 
Beisitzer   Senol Asik, Aachen
Beisitzer Sven Weber, Kreis Lippe
Beisitzerin Britta Ferber, Rheinberg 
Beisitzerin  Sandra Haller, Stolberg 
Beisitzerin  Susanne Mörs, Würselen 
Beisitzerin  Daniela Herkströter, Hattingen 
Beisitzer  Ralf Knocke, Siegen

 

 

 

 

 

Ministerin Schäfer gratuliert zur Wahl des ersten Landeselternbeirat

Ministerin Schäfer gratuliert zur Wahl des ersten Landeselternbeiratsfür Kindertageseinrichtungen

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 8.Dezember 2011. Familienministerin Ute Schäfer hat heute in Düsseldorf zur Wahl des ersten Landeselternbeirats für die Kindertageseinrichtungen gratuliert. Vorangegangen waren die ersten Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken. „Damit gibt es in NRW erstmals eine gesetzlich verankerte regionale und überregionale Elternmitbestimmung: von der Kindertageseinrichtung vor Ort bis zur Landesebene“, erklärte Schäfer.
An der Wahl zum Landeselternbeirat haben sich 106 Jugendamtselternbeiräte beteiligt. Es gab 46 Kandidaturen. Die meisten Stimmen erhielt Anke Bohlander aus Dortmund. Die zweithöchste Stimmenzahl erhielt Vera Püttmann aus Mettmann.
Die Ministerin begrüßte die große Beteiligung an den Wahlen in den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene: „Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz haben wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern deutlich gestärkt. Die Eltern in NRW haben dieses Angebot für mehr Partizipation angenommen. Dafür danke ich ihnen sehr herzlich. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Eltern, gerade diejenigen mit kleinen Kindern, sich neben den Anforderungen von Familie und Beruf in den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene ehrenamtlich engagieren.
Dieser Einsatz macht das gesellschaftliche Verantwortungsgefühl in den Familien deutlich und das wachsende Bewusstsein für den hohen Stellenwert der frühkindlichen Bildung“, sagte Schäfer.
Frühe Bildung gewinne immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Kinder besuchten immer früher eine Einrichtung. Die Zeit, die sie täglich in der Kita verbrächten, werde länger. „Deshalb wird die Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtungen und Eltern immer wichtiger. Ich gratuliere allen gewählten Mitgliedern der Elternbeiräte in den Jugendamtsbezirken und auf der Landesebene und freue mich auf die Zusammenarbeit“, erklärte Schäfer.

Wahl zum Landeselternbeirat läuft an: Briefwahl bis zum 30.11.2011

Liebe Eltern, liebe Jugendamtselternbeiräte, sehr geehrte Interessierte,

wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Seite des Landeselternrat KiTa NRW e.V..

Wir, ein Team von engagierten Eltern der verschiedenen Stadtelternräte in NRW, haben uns in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern im Elementarbereich auf allen Ebenen gestärkt werden.

Dies ist uns nun mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz ein Stück weit gelungen.

Das 15% Quorum zur Wahlbeteiligung auf kommunaler Ebene hielten wir zunächst für ein unüberwindbares Hindernis. Wir sind nun um so mehr überrascht,  ja nahezu überwältigt, von der landesweit sehr hohen Wahlbeteiligung der Eltern in den Kommunen!

Vielen Dank für Ihr herausragendes Engagement!

Für die Landeselternbeiratswahlen im Kindergartenjahr 2011/2012 stellen wir nun diese Internetplattform, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Wir freuen uns darüber dieses erste Wahlverfahren zum Landeselternbeirat gem. KIBIZ §9 aktiv begleiten
zu können.

Die wesentlichen Informationen zu den Landeselternbeiratswahlen haben

1)     die Jugendamtselternbeiräte (JAEB) durch das E-Mail-Anschreiben des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport vom 15.11.2011 erhalten.

2)     Die Vorsitzenden der JAEB haben parallel auf dem Postweg die Wahlunterlagen mit Detailinformationen bekommen.

 

Der Wahlablauf ist auf der Seite des Ministeriums beschrieben. Wahlanmeldungen werden derzeit per Email über die Adressen ler-kita-nrw@gmx.de und landeselternbeiratswahl@mfkjks.nrw.de gesammelt. Alternativ ist auch die Anmeldung über unser Formular möglich (Daten werden mit dem Ministerium abgeglichen).

Alle angemeldeten Kandidaten erhalten dann die Möglichkeit, sich auf unserer Kandidatenplattform zu präsentieren, damit sich die Wahlberechtigten einen Eindruck machen können. Diese wird ab dem 21.11.2011 freigeschaltet und wird bis zum 30.11.2011 zur Verfügung stehen.

Bei Fragen zum Wahlverfahren bitten wir um Email an die o.g. Adressen.

Was uns noch wichtig ist:

Wir bitten alle Jugendamtselternräte (JAEB), unabhängig von der Wahl, per Mail ler-kita-nrw@gmx.de mit uns in Kontakt zu treten, damit eine enge Zusammenarbeit in NRW möglich wird.

Wir,  vom Landeselternbeirat Kita NRW e.V., verstehen uns als Team und nur deshalb sind wir schon soweit gekommen. Wir haben unsere vielfältigen Talente gemeinsam eingesetzt und all unsere ehrenamtliche Kraft für die Kita-Kinder in NRW gebündelt.

Wir wünschen uns daher, dass das zukünftige Gremium „Landeselternbeirat“ von engagierten, verantwortungsbewussten und teamorientierten Elternbeiräten geführt wird.

Wir wünschen dem zukünftigen Landeselternbeirat gutes Gelingen!

Unser besonderer Dank geht an das pädagogische Fachpersonal in den Kitas, an die Fachberatungen der verschiedenen Träger, an die Jugendämter, an die beiden Landesjugendämter, an die politischen Gremien im Landtag, die unsere Belange oft unterstützt haben und an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ohne deren fachliche Beratung auf allen Ebenen und tatkräftige Unterstützung wir nicht soweit gekommen wären.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Vera Püttmann                                      Anke Bohlander

2.Vorsitzende                                           erw. Vorstand

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