Schulübergang

Landeselternbeirat der Kitas fordert Schließung der Betreuungslücke

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen (LEB) in Nordrhein-Westfalen fordert eine bessere Abstimmung des Endes der Kita-Zeit mit dem Beginn des ersten Schuljahres. In diesem Jahr tritt die sogenannte Betreuungslücke besonders deutlich hervor. Sie entsteht, weil das Kita-Jahr starr am 31. Juli jeden Jahres endet, der Termin der Einschulung aber abhängig von den Sommerferien in jedem Jahr variiert. In diesem Jahr umfasst die Betreuungslücke wegen der späten Sommerferien fast den gesamten August. Der abzüglich anderer zu überbrückender Zeitabschnitte noch zur Verfügung stehende Jahresurlaub vieler Eltern reicht für einen so langen Zeitraum oft nicht aus. „Mitunter müssen Eltern ihren Jahresurlaub einzeln einbringen, um die Wochen zu überbrücken“, weiß die LEB-Vorsitzende Katja Wegner-Hens zu berichten. Für Alleinerziehende wird es regelmäßig besonders kompliziert.

Formal gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder in den betreffenden Wochen, doch werden Eltern vielfach gar nicht auf ihre Möglichkeiten hingewiesen. Zugleich sind auch die Betreuungsformen für die Übergangswochen in der Regel nicht optimal. „Nach Ansicht des Landeselternbeirats ist es für die Kinder am besten, wenn sie gemeinsam mit den gleichaltrigen Kindern einen geregelten Übergang von der Kita zur Grundschule haben, der heutzutage oft sehr gut pädagogisch von den Einrichtungen vorbereitet wird,“ so Darius Dunker, ebenfalls LEB-Vorsitzender. „Auch wenn es im Einzelfall mal gut funktionieren kann, ist es in unseren Augen keine optimale Lösung für die Kinder, wenn ein Teil von ihnen vor der Einschulung bereits in die OGS geschickt wird.“

Auch ein Verbleib der betroffenen Kinder in der Kita über das Ende des Kita-Jahres hinaus ist kein Lösungsansatz, weil ab dem 1. August jeden Jahres bereits die neuen Kinder in der Kita sind und eine besondere Unterstützung in der Eingewöhnungsphase brauchen.

Der Landeselternbeirat fordert eine Lösung, die das Wohl der Kinder ins Zentrum rückt. „Dazu hat sich unser Staat durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die dem Kindeswohl vorrangige Bedeutung bei allen Verwaltungsentscheidungen zusichert“, erläutert Dunker. „Für die Kinder ist zweifellos am besten, wenn gar keine Lücke entsteht, für die irgendwelche Behelfslösungen gefunden werden müssen. Wir können uns dazu zwei Lösungen vorstellen: entweder, dass das Kita-Jahr mit dem Schuljahr flexibel beginnt und endet, oder dass das Kita-Jahr erst am 31. August endet und jeweils im September beginnt.“

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