Elternmitwirkung

Stellungnahme des Landeselternbeirates NRW zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nimmt der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf wahr. Als gesetzlich legitimierte Vertretung der Eltern1 von ca. 750.000 Kindern in Nordrhein-Westfalen begrüßt der LEB die Fortführung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Die Verstetigung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist weiterhin unerlässlich, um im Bundesgebiet Chancengerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern.

Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung an ihr Versprechen gehalten hat, die Weiterentwicklung des KiQuTG zeitnah anzugehen. Der LEB erkennt deutlich, dass das Ziel verfolgt wird, mit diesem Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterhin zu steigern und die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.

Im Wesentlichen hat der LEB im Zusammenhang mit dem vorliegenden Referentenentwurf vor dem Hintergrund der darin enthaltenen Regelungsziele fünf zentrale Anliegen:

  • Höhe der Haushaltsausgaben für die Jahre 2022, 2023 und folgende Jahre
  • Verbesserungen der Teilhabe aller Kinder durch finanzielle Entlastungen der Eltern
    (auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung)
  • die Priorisierung des Handlungsfeldes 7 „Sprachliche Bildung“ darf nicht das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ersetzen
  • Beteiligung der Elternvertretungsgremien am Evaluationsprozess
  • Berücksichtigung der durch die Pandemie entstandenen Folgen und Benachteiligungen für Kinder
  • Verankerung eines bundesweit einheitlichen Einkommensbegriffs in §90 SGB VIII und Deckelung der Kostenbeteiligung in §94.

Vorbemerkung zu den Haushaltsausgaben

Die veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 1993 Millionen Euro pro Jahr sind aus Sicht des LEB zu gering angesetzt, da mit diesen maximal der Status Quo erhalten werden kann und keine zusätzlichen Verbesserungen hinsichtlich der Qualität und der Teilhabe realisierbar sind. Allein die aktuelle Inflationsrate von ca. 7% sowie kürzliche Tarifabschlüsse führen dazu, dass die Kosten für das „System KiTa“ ab 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich steigen. Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen Lage mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten zu rechnen. Insgesamt bedeutet dies eine Verschlechterung, da die Höhe der finanziellen Förderung insgesamt gleichbleibt, während die Kosten deutlich steigen.

In Zeiten von Rettungsschirmen und Sondervermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade bei der frühkindlichen Bildung gespart wird, zumal Familien – insbesondere in den letzten beiden Jahren – unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt waren. Es waren die Familien, welche die Wirtschaft am Laufen gehalten, die Kinder neben ihrer Erwerbstätigkeit selbst betreut haben und die heute mit einem kollabierenden System konfrontiert werden. Betreuungsausfall und gekürzte Öffnungszeiten sind mehr Regel als Ausnahme, auch die Qualität ist gesunken. Als Interessensvertretung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erwartet der LEB von der Bundesebene, als größte Profiteurin von qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung2, dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die Mittel für das KiQuTG auf mindestens 3 Milliarden pro Jahr zu erhöhen und diese zu dynamisieren.

Hier ist die vollständige Stellungnahme nachzulesen.

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