Essen

Sofortmaßnahme Elternentlastung

LEB fordert gemeinsam mit Bündnis 3 Milliarden Euro für sozialpolitisches Maßnahmenpaket

Die aktuelle Situation stellt das Bildungssystem in NRW auf eine Belastungsprobe.
War die Kinderarmut bereits in den vergangenen 2 Jahren auf einem Höchststand, steht nun zu befürchten, dass weit mehr Familien betroffen sein werden. Gerade bei Kindern äußert sich diese Armut in fehlender Teilhabe, fehlenden Bildungschancen oder einer fehlenden gesunden Ernährung.
Gelingen Investitionen jetzt nicht, werden viele Kinder und letztendlich die Gesellschaft als Gesamtheit schaden nehmen.

Gemeinsamt mit den  Bündnispartner*innen GEW, LEK und LAT fordert der LEB von der Landesregierung Sofortmaßnahmen.

Sofortige Entlastung der Eltern dringend angezeigt

„Die Krise trifft die Bildungseinrichtungen und die Beschäftigten besonders hart. Wir brauchen nun schnelle finanzielle Notmaßnahmen der Landesregierung, um unser Bildungssystem und alle Beteiligten sicher durch diese Krise zu navigieren. Es ist eine Frage der Chancengleichheit, dass die Landesregierung nicht tatenlos zuschaut“, so die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW, Ayla Çelik. Die Gewerkschafterin weiter: „Die Postleitzahl darf nicht darüber entscheiden, welche Bildung die Kinder bekommen. Woran es aktuell hakt, ist der politische Wille zur finanziellen Unterstützung. Unser Forderungspaket nimmt Familien, Kinder und die Beschäftigten in den Blick. Mit den Maßnahmen kann verhindert werden, dass die soziale Schere über den Winter noch weiter auseinandergeht.“ 

Warmes und kostenfreies Mittagessen für KiTas und Schulen

Ein Element in dem Forderungspapier stellt die Realisierung eines warmen Mittagessens in Kindertagesstätten und Schulen dar. Christian Beckmann, Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW: betont: „Bildung darf nicht zum Luxus werden. Mit knurrendem Magen lernt es sich schlecht. Wir merken deutlich, dass manche Familien nun hart von den steigenden Preisen getroffen werden. Ein warmes kostenfreies Essen gleicht finanzielle Notsituationen aus. Es sollte der Landesregierung ein Anliegen sein, dass jedes Kind in der kalten Jahreszeit täglich ein warmes Essen bekommt. Daneben ist es an der Zeit, das ‚heimliche Schulgeld‘ endlich gänzlich abzuschaffen. Das sind zielgerichtete Maßnahmen, die uns Familien wirklich entlasten würde und die Kinder in den Fokus der Politik rückt!“

Beitragsfreiheit als unverzichtbares Instrument der Chancengerechtigkeit

In eine ähnliche Richtung argumentiert Daniela Heimann vom Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen: „In der Kindertagesbetreuung sollen alle Kinder gleichermaßen gefördert werden, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihrer familiären Lebensverhältnisse. Diese Bildungsgerechtigkeit gilt es dringend zu bewahren und konsequent zu stärken. Ein kostenfreies Essen ist dabei ein wichtiger Beitrag zu einem gesunden Aufwachsen, gerade in der jetzigen Zeit.“ Heike Riedmann ergänzt: „Familien in NRW sind mit Mehrfachbelastungen konfrontiert, dazu gehören gestiegene Lebenshaltungskosten, hohe Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und oftmals gekürzte Betreuungsumfänge, die wiederum zu Lohnkürzungen führen können. Leidtragende sind vor allem Kinder, denn deren Chancen für die Zukunft sind gefährdet. Eltern müssen jetzt entlastet werden, um Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen zu sichern.“

Studierende unterstützen

Ken Alan Berkpinar, Koordinator des Landes-Asten-Treffen, hebt zusätzlich die Notwendigkeit von zusätzlichen Hilfen für Studierende hervor: „Studierende waren schon früher in hohem Ausmaß von Armut betroffen und sind das jetzt nur noch mehr. Die Preise steigen und auch die Angebote der Studierendenwerke wie Mensaessen und Wohnheimzimmer werden teurer. Die Folge davon ist, dass viele ärmere Studierende ihr Studium abbrechen müssen und Bildungsgerechtigkeit in noch weitere Ferne rückt. Wir fordern deshalb zusätzliche Unterstützung der Studierendenwerke und sowohl bessere kurzfristige als auch langfristige Entlastungen für Studierende.“

Unterstützung der Bildungseinrichtungen bei den Energiekosten

Als vierte Maßnahme fordert der Zusammenschluss eine finanzielle Unterstützung der Träger der Kindertageseinrichtungen und für die Hochschulen durch das Land. Nachdem die Ruhr-Universität Bochum am Montag einen Einstellungsstopp verkündet hat, stellt die Vorsitzende der GEW NRW klar: „Weder die Beschäftigten noch die Studierenden dürfen unter der aktuellen Situation leiden. Es darf nicht sein, dass die Heizkosten mit Personalmittel gedeckt werden müssen. Hier ist politischer Handlungsbedarf!“  Nach Berechnungen sind circa drei Milliarden Euro notwendig, um die Maßnahmen umzusetzen. Mit dem Motto „3 Milliarden für Notmaßnahmen“ werben die Organisationen für mehr Unterstützung für das Bildungssystem in der aktuellen Energiekrise.

Essensgelderhöhungen bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats

Verpflegungskosten und KiBiz-Umsetzung

Kürzlich erhielt der Landeselternrat NRW eine Anfrage zum Thema Verpflegungskosten mit der Bitte um eine Stellungnahme. In diesem speziellen Fall wurde gefragt, ob der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung von Verpflegungskosten auch ohne die Zustimmung der Eltern/Elternvertretung beschließen kann.

Einleitend möchten wir erwähnen, dass wir als Landeselternbeirat natürlich keine Rechtsberatung geben können. Wir möchten  jedoch gerne in Form einer allgemeinen Information Stellung beziehen. Für die Prüfung konkreter Einzelfälle empfehlen wir, einen Anwalt zu beauftragen.

Wie regelt das KiBiz die Verpflegungskosten?

In § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 KiBiz heißt es: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“ Wenn politische Gremien eine Erhöhung von Verpflegungskosten beschließen und ein Kita-Träger diesen Beschluss umsetzen würde, ohne die Zustimmung des Elternbeirats der betroffenen Einrichtung einzuholen, läge nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den klaren Wortlaut des § 9 Abs. 4 KiBiz vor.

Rechtsfolgen sind aktuell noch nicht definiert

Es würde sich die Frage nach den Rechtsfolgen dieses Verstoßes stellen. Leider sieht das KiBiz nicht vor, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der elterlichen Mitbestimmungsrechte hat. Bei der anstehenden Gesetzesreform sollte die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit für Eltern UND Träger unbedingt durch klarstellende Regelungen beseitigt werden. Hierfür setzen wir uns ein!

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