Elternbeitrag

Stellungnahme zum Streikbeginn

Hallo Zusammen,

zu unserem Bedauern kommt es jetzt doch zu einer Eskalation des Tarifkonfliktes.

Zum Beginn des unbefristeten Streiks hat der LEB NRW eine Stellungnahme verfasst.

Diese findet Ihr hier: StellungnahmeBeginn

Die Stellungnahme wurde entsprechend an die Pressemedien versandt.
Weitere Informationen hierzu veröffentlichen wir gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.

Viele Grüße,
Attila Gümüs

Stellungnahme des LEB NRW zum Scheitern der Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst vom 21.04.2015

Hallo Zusammen,

Zu unserem Bedauern sind die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gestern gescheitert. Leider haben die Tarifparteien es nicht geschafft, einen seit fünf Jahren absehbaren Tarifkonflikt zu lösen.

In Anbetracht der sehr wahrscheinlich bevorstehenden unbefristeten Streik hat der LEB NRW eine Stellungnahme verfasst.
Diese findet Ihr hier: Stellungnahme zum Scheitern der Tarifverhandlungen

Die Stellungnahme wurde entsprechend an die Pressemedien versandt.
Weitere Informationen hierzu veröffentlichen wir gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.

Viele Grüße,
Marcel Preukschat

Essensgelderhöhungen bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats

Verpflegungskosten und KiBiz-Umsetzung

Kürzlich erhielt der Landeselternrat NRW eine Anfrage zum Thema Verpflegungskosten mit der Bitte um eine Stellungnahme. In diesem speziellen Fall wurde gefragt, ob der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung von Verpflegungskosten auch ohne die Zustimmung der Eltern/Elternvertretung beschließen kann.

Einleitend möchten wir erwähnen, dass wir als Landeselternbeirat natürlich keine Rechtsberatung geben können. Wir möchten  jedoch gerne in Form einer allgemeinen Information Stellung beziehen. Für die Prüfung konkreter Einzelfälle empfehlen wir, einen Anwalt zu beauftragen.

Wie regelt das KiBiz die Verpflegungskosten?

In § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 KiBiz heißt es: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“ Wenn politische Gremien eine Erhöhung von Verpflegungskosten beschließen und ein Kita-Träger diesen Beschluss umsetzen würde, ohne die Zustimmung des Elternbeirats der betroffenen Einrichtung einzuholen, läge nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den klaren Wortlaut des § 9 Abs. 4 KiBiz vor.

Rechtsfolgen sind aktuell noch nicht definiert

Es würde sich die Frage nach den Rechtsfolgen dieses Verstoßes stellen. Leider sieht das KiBiz nicht vor, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der elterlichen Mitbestimmungsrechte hat. Bei der anstehenden Gesetzesreform sollte die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit für Eltern UND Träger unbedingt durch klarstellende Regelungen beseitigt werden. Hierfür setzen wir uns ein!

Wahl zum Landeselternbeirat läuft an: Briefwahl bis zum 30.11.2011

Liebe Eltern, liebe Jugendamtselternbeiräte, sehr geehrte Interessierte,

wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Seite des Landeselternrat KiTa NRW e.V..

Wir, ein Team von engagierten Eltern der verschiedenen Stadtelternräte in NRW, haben uns in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern im Elementarbereich auf allen Ebenen gestärkt werden.

Dies ist uns nun mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz ein Stück weit gelungen.

Das 15% Quorum zur Wahlbeteiligung auf kommunaler Ebene hielten wir zunächst für ein unüberwindbares Hindernis. Wir sind nun um so mehr überrascht,  ja nahezu überwältigt, von der landesweit sehr hohen Wahlbeteiligung der Eltern in den Kommunen!

Vielen Dank für Ihr herausragendes Engagement!

Für die Landeselternbeiratswahlen im Kindergartenjahr 2011/2012 stellen wir nun diese Internetplattform, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Wir freuen uns darüber dieses erste Wahlverfahren zum Landeselternbeirat gem. KIBIZ §9 aktiv begleiten
zu können.

Die wesentlichen Informationen zu den Landeselternbeiratswahlen haben

1)     die Jugendamtselternbeiräte (JAEB) durch das E-Mail-Anschreiben des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport vom 15.11.2011 erhalten.

2)     Die Vorsitzenden der JAEB haben parallel auf dem Postweg die Wahlunterlagen mit Detailinformationen bekommen.

 

Der Wahlablauf ist auf der Seite des Ministeriums beschrieben. Wahlanmeldungen werden derzeit per Email über die Adressen ler-kita-nrw@gmx.de und landeselternbeiratswahl@mfkjks.nrw.de gesammelt. Alternativ ist auch die Anmeldung über unser Formular möglich (Daten werden mit dem Ministerium abgeglichen).

Alle angemeldeten Kandidaten erhalten dann die Möglichkeit, sich auf unserer Kandidatenplattform zu präsentieren, damit sich die Wahlberechtigten einen Eindruck machen können. Diese wird ab dem 21.11.2011 freigeschaltet und wird bis zum 30.11.2011 zur Verfügung stehen.

Bei Fragen zum Wahlverfahren bitten wir um Email an die o.g. Adressen.

Was uns noch wichtig ist:

Wir bitten alle Jugendamtselternräte (JAEB), unabhängig von der Wahl, per Mail ler-kita-nrw@gmx.de mit uns in Kontakt zu treten, damit eine enge Zusammenarbeit in NRW möglich wird.

Wir,  vom Landeselternbeirat Kita NRW e.V., verstehen uns als Team und nur deshalb sind wir schon soweit gekommen. Wir haben unsere vielfältigen Talente gemeinsam eingesetzt und all unsere ehrenamtliche Kraft für die Kita-Kinder in NRW gebündelt.

Wir wünschen uns daher, dass das zukünftige Gremium „Landeselternbeirat“ von engagierten, verantwortungsbewussten und teamorientierten Elternbeiräten geführt wird.

Wir wünschen dem zukünftigen Landeselternbeirat gutes Gelingen!

Unser besonderer Dank geht an das pädagogische Fachpersonal in den Kitas, an die Fachberatungen der verschiedenen Träger, an die Jugendämter, an die beiden Landesjugendämter, an die politischen Gremien im Landtag, die unsere Belange oft unterstützt haben und an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ohne deren fachliche Beratung auf allen Ebenen und tatkräftige Unterstützung wir nicht soweit gekommen wären.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Vera Püttmann                                      Anke Bohlander

2.Vorsitzende                                           erw. Vorstand

Pressemitteilung des Landes NRW: Ab 1. August zahlen Eltern nicht mehr für das letzte Kindergartenjahr

Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
presse@stk.nrw.de
www.nrw.de
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 908/7/2011

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt
mit:
Ab kommenden Montag ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Mit der
heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist es jetzt
amtlich. Darauf wies das Familienministerium heute hin.
Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres
erfolgt in den Kommunen derzeit unterschiedlich. Zahlreiche
Städte wie z. B. Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff
auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat
August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
zu erheben. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat
seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten
Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Andere Kommunen,
die den Beitragseinzug noch nicht ausgesetzt hatten, haben informiert,
dass sie Zahlungen bürgerfreundlich rückabwickeln und die neue
Regelung nun umsetzen werden. Im Gegenzug zur Beitragsfreiheit für
das letzte Kindergartenjahr wird das Land den Kommunen die entstehenden
Einnahmeausfälle ausgleichen.
Familienministerin Ute Schäfer appellierte an die Kommunen, einbehaltene
Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch
an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung
beizubehalten.
Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu
der Geschwisterregelung in den Kommunen erklärte Familienministerin
Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle
sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im
Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher
Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Seite 2 von 2
Ausdrücklich wollte die CDU die Konkurrenz zwischen den Kommunen
und die Unterschiedlichkeit der Beiträge. Wir werden den Kommunen
jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres
zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen.
Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die
Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen
und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen
oder erhöhen.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

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