Frist zur Wahl des LEB

Wann:
Montag, 30. November 2020 ganztägig
2020-11-30T00:00:00+01:00
2020-12-01T00:00:00+01:00

§ 11 KiBiz:

(3) Die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zusammenschließen. Die Jugendamtselternbeiräte wählen bis zum 30. November eines jeden Jahres aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Landeselternbeirates setzt voraus, dass sich Jugendamtselternbeiräte aus 15 Prozent aller Jugendamtsbezirke an der Wahl beteiligt haben. In den Verfahrensregeln und der Geschäftsordnung kann geregelt werden, dass der Landeselternbeirat für zwei Kindergartenjahre gewählt wird. Wenn ihre Kinder nicht mehr in der Kindertagesbetreuung sind, scheiden Eltern spätestens mit der Wahl eines neuen Landeselternbeirates aus dem Landeselternbeirat aus. Dem Landeselternbeirat ist von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.

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