Day: Mittwoch, 22. Mai 2019

70 Jahre Grundgesetz: Elternrechte in schlechter Verfassung

70 Jahre Grundgesetz:
Landeselternbeirat sieht Elternrechte an Kitas in NRW in schlechter Verfassung

Darius Dunker

Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:

„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.

Die meisten Kinder besuchen heutzutage vor ihrer Einschulung eine Kita, verbringen also einen wesentlichen Teil ihrer Zeit dort. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 die Zuständigkeit für Erziehung aber ‚zuvörderst‘ bei den Eltern. Die Landesverfassung bezeichnet in Artikel 8 ‚das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen‘ als ‚Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens‘. Im Bereich der Schulen ist dies durch Mitentscheidungsrechte der Eltern umgesetzt, für die Kindertageseinrichtungen fehlen entsprechende Elternrechte im Gesetz.

Die derzeitige Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sollte unbedingt genutzt werden, die Vernachlässigung elterlicher Rechte an den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Eine Ausgestaltung der Kita-Räte (§ 9a (6) des bisherigen KiBiz) nach dem Vorbild der Schulkonferenzen mit ähnlichen Entscheidungskompetenzen wie in § 65 des NRW-Schulgesetzes wäre ein überfälliger Schritt.“

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