Zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ haben wir Stellung im Landtag bezogen.
Aus unserer Sicht darf „Vereinbarkeit“ nicht ausschließlich auf „Familie und Beruf“ bezogen werden – vielmehr gibt es vielfältige Alltagsverpflichtungen, welche in Betracht gezogen werden müssen. Es muss daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse sein,Familien „mitzudenken“ und Vereinbarkeit nicht ausschließlich auf Erwerbstätigkeiten zu reduzieren.
Wesentliche Eckpfeiler sind hier:
verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote, flexible Unterstützungsleistungen in Pflege & Familienhilfe und familienorientierte Arbeitgeber.
Unsere Stellungnahme gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-3689.pdf
