Zum „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ haben wir schriftlich Stellung bezogen
Die vorgesehenen Regelungen zu geplanten Überbelegungsmöglichkeiten sind abzuschaffen, damit unterjährige Mehrbedarfe nicht zu Lasten aller Beteiligten gehen. In diesem Zusammenhang muss die Raummatrix für Kitas neu gedacht werden.
Ebenso ist der Umfang der vorgesehenen, optionalen Kernzeiten zu korrigieren.
Eine Obergrenze der Betreuungsverträge mit einem Umfang ab 40 Stunden pro Woche in den beitragsfreien Jahren ist – im Sinne der Vereinbarkeit – veraltet und muss gestrichen werden.
Die Elternmitwirkung ist zu stärken, die gesetzlichen Regelungen zu geplanten Schließtagen, zu Verpflegungsentgelten und zur Bemessungsgrundlage der Elternbeiträge müssen dringend eindeutiger geregelt werden.
Unsere vollständige Stellungnahme findet ihr hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-3659.pdf
