Muster-Geschäftsordnung für Elternbeiräte

Mit dem Start des neuen Kita-Jahres stehen auch kurzfristig die jährlichen Elternversammlungen inkl. Elternbeiratswahl an.

Dazu erreichen den LEB in jedem Jahr die unterschiedlichsten Fragen zu verschiedenen Themen (wie viele Mitglieder hat der Elternbeirat, was passiert bei einem Rücktritt, wie kann gewählt werden, etc.).

Diese Fragen werden bestenfalls über eine Geschäftsordnung für die Elternversammlung geklärt.

Sollte in eurer Kita noch keine Geschäftsordnung vorliegen oder die vorhandene Ordnung Defizite aufweisen, ist die kommende Elternversammlung der richtige Termin, Änderungen zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund stellt der LEB eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Hier findet ihr Muster-Geschäftsordnung und ein Begleitschreiben mit Erläuterungen.

 

Die Muster-Geschäftsordnung darf von den Elternbeiräten in NRW genutzt und ggf. angepasst/ergänzt werden, um diese einrichtungsspezifisch in der Elternversammlung zu besprechen und zu beschließen.

Bitte beachtet dabei unbedingt, dass ein Beschluss durch die Elternversammlung erfolgen muss. (Ein Beschluss durch den Elternbeirat allein ist nicht rechtmäßig.)

Mustergeschäftsordnung_Elternversammlung

Begleitschreiben_Muster-Geschäftsordnung-Elternversammlung

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