Kandidaturen für den LEB 2023/2024
Hier findet ihr die Vorstellung der Kandidat*innen, die bereits ihre Unterlagen zur Wahl des LEB 2023/2024 eingereicht haben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kandidatur ist, dass das jeweilige Jugendamt den*die Delegierte*n als passiv stimmberechtigt gemeldet hat. Erst nach erfolgreicher Prüfung lädt die Wahlkommission die Kandidaturen hoch.
Die Wahlunterlagen werden in den nächsten Tagen vom Ministerium (MKJFGFI) per Post an die aktiv wahlberechtigt gemeldeten Delegierten geschickt. Bitte wartet mit der Absendung Eurer Wahlzettel noch bis kurz vor dem Stichtag 30.11., da fortlaufend weitere Kandidaturen eingereicht und veröffentlicht werden.
Wahlberechtigt und wählbar sind diejenigen Mitglieder des jeweiligen JAEB, die in ihrem Jugendamtsbezirk als Landesdelegierte gewählt wurden. Wurde kein*e Landesdelegierte*r gewählt, tritt an dessen Stelle der*die Vorsitzende des jeweiligen JAEB.