Wahl des LEB 2023/2024
Zwischen dem 11. Oktober und 10. November wählen die Elternbeiräte der Kitas und die Elternvertretungen der Kindertagespflege der einzelnen Städte und Kommunen ihren Jugendamtselternbeirat (JAEB) oder auch Stadtelternbeirat (SER). Es ist auch möglich, per Geschäftsordnung eine Wahl auf zwei Jahre zu beschließen.
Die Wahl zum LEB bis 30. November wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dieses wird die Wahlunterlagen nach Abschluss der JAEB-Wahlen per Post an jede*n Wahlberechtige*n versenden.
Hierzu ist eine rechtzeitige Meldung des*der Delegierten plus Stellvertretung durch das örtliche Jugendamt notwendig – inklusive Name, Anschrift und E-Mail. Bei einer Wahl auf zwei Jahre sind die Daten ebenfalls erneut anzugeben. Macht euer Jugendamt gerne noch einmal darauf aufmerksam, damit sich auch alle wahlberechtigten JAEB-Mitglieder beteiligen können.
Wahlberechtigt und wählbar für den LEB sind diejenigen Mitglieder des jeweiligen Jugendamtselternbeirates, die in ihrem Jugendamtsbezirk als Landesdelegierte gewählt wurden. Wurde kein*e Landesdelegierte*r gewählt, tritt an seine*ihre Stelle der*die Vorsitzende des jeweiligen JAEB.
Die Unterlagen für die Kandidatur findet ihr hier auch als Link:
Die eingehenden Kandidaturen werden wir ab Mitte November 2023 auf unserer Homepage veröffentlichen und fortlaufend ergänzen.
Die Stimmauszählung erfolgt am 14. Dezember 2023 im MKJFGFI. Über das Ergebnis informieren wir euch auf unserer Homepage.
Eure Wahlkommission des LEB