Month: Dezember 2018

Pressemitteilung des LEB NRW zum „Guten Kita-Gesetz“ und zur Abstimmung Elternbeitragsfreiheit im Landtag NRW

Gute Kitas gehen noch besser

Nach Ansicht des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen (LEB
NRW) geht das am Freitag vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gute-Kita-
Gesetz in die richtige Richtung, aber leider nicht weit genug.

Aus Sicht der Eltern sei es zu begrüßen, dass sich der Bund mit dem neuen Gesetz an der
Finanzierung frühkindlicher Bildung beteiligt. Indem aber zunächst nur für wenige Jahre
Mittel zugesichert sind, könne die erhoffte Wirkung zur stetigen Verbesserung der
Kindertagesstätten nicht im notwendigen Maße erreicht werden. Auch reichten die
vereinbarten Mittel nicht aus, um die richtig benannten Handlungsfelder allesamt
anzugehen. Die Landesregierung sei, aufgefordert weitere vorhandene Landesmittel in die
Hand zu nehmen, um in einer Reform des KiBiz Qualität und Beitragsfreiheit
voranzubringen.

Der LEB NRW hätte es befürwortet, wenn der Landtag Nordrhein-Westfalens in seiner
Entscheidung am Donnerstag die Bedeutung der Kindertagesstätten als erste Station des
Bildungswesens unterstrichen und den Zugang wie zu den Schulen beitragsfrei gestellt
hätte. Kitagebühren belasten alle Eltern – und trotz Staffelung in der Regel besonders jene
Haushalte der unteren Einkommen, die gerade über der Grenze liegen, davon freigestellt
zu werden.

Positiv bewertet der Landeselternbeirat beim Gute-Kita-Gesetz die Klarstellung, dass
Empfängern von SGB-II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. der Beitrag zu
erlassen ist, und dass die Jugendämter verpflichtet sind, bei der Antragsstellung zu
beraten. Aus Sicht des Landeselternbeirats NRW sollten die Kommunen in ihren
Satzungen besser erst gar keine Beiträge von diesen Personengruppen erheben und
generell eine Anhebung der Einstiegseinkommenshöhen vornehmen, um unnötigen
Bürokratieaufwand und fragwürdige Beitragserhebungen zu vermeiden.

Die grundsätzliche Forderung einer generellen landesweiten Beitragsfreiheit wäre ein
Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Familien, die den Namen verdient.

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW

Anhörung im Landtag

Der LEB NRW hat folgende Stellungnahme zur Anhörung

Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz (Antr Drs 17/3773) – Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 06.12.2018

abgegeben.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-986.pdf

Das Ausschussprotokoll ist hier abrufbar:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-476.pdf

Der neue Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW 2018/2019 ist gewählt

Am Mittwoch, dem 5. Dezember wurden im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Stimmen zur Wahl des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten in NRW öffentlich ausgezählt.

Dem Ministerium und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für die Unterstützung bei der Wahl.

Die Ergebnisse der Wahl finden sich HIER.

Viele Grüße,
Euer LEB NRW

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