Day: Donnerstag, 21. Februar 2013

Stellungnahme des LEB NRW zum Platzangebot für U3- und Ü3- Kinder

Wir hoffen im Interesse der Kinder und Eltern, dass in NRW zum August 2013 ein bedarfdeckendes Angebot von Kitaplätzen zur Verfügung steht.

Auf dem letzten Krippengipfel wurden konkrete Probleme beim Ausbau von U3-Plätzen benannt, diese hängen auch mit unterschiedlichen Bedingungen vor Ort zusammen. Manche Kommunen beklagen bürokratische Hürden, fehlende Grundstücke und zu geringe Investitionsmittel, andere befürchten, dass ErzieherInnen fehlen, um die steigende Zahl von Kleinkindern zu betreuen.

Darüber hinaus ergibt sich nun in einigen Kommunen die Situation,   dass der U3 Ausbau offenbar zu Lasten des Ü3 Ausbaus geht und  Eltern hier nun oftmals keinen Betreuungsplatz für ihr 3jähriges Kind bekommen. Auch die Betreuung von über dreijährigen Geschwisterkindern in derselben Einrichtung ist mitunter nicht mehr sichergestellt.

Bei der reinen Umwandlung von Ü3 Plätzen in U3 Plätze kommt es insgesamt zu einem Rückgang der absoluten Platzzahlen, da bei Plätzen für unter 3jährige Kinder ein erhöhter Personal- bzw. Raumschlüssel angesetzt wird. Schon alleine aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht wünschenswert, den U3 Ausbau über zusätzliche Plätze zu erreichen, so dass schließlich auch mehr Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen können. Es muss daher unseres Erachtens Ziel sein, dass ein bedarfsgerechtes Platzangebot durch die Kommunen bereitgestellt wird, ohne Bevorzugung der einen oder der anderen Altersgruppe. Das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen sollte entsprechend dem tatsächlich bestehenden Bedarf genutzt werden können, eine übergangsweise Belegung von aus Landesmitteln geförderten U3-Plätzen mit Ü3-Kindern sollte möglich sein. Für jede Betreuungsform – ob für U3 oder Ü3 – müssen genügend Plätze mit einem bedarfsgerechten Stundenkontingent in Wohnortnähe bzw. stadtteilbezogen zur Verfügung stehen.

Für uns Eltern steht das Wohl unserer Kinder stets an erster Stelle! Ohne ausreichende und gleichzeitig qualitativ hochwertige Betreuungsangebote können wir unseren beruflichen und familiären Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch der Stellenwert eines nachbarschaftlichen Netzwerkes für erwerbstätige Eltern, beispielsweise bei Schließzeiten der Kindertageseinrichtung, darf nicht unterschätzt werden. Daher kann die Versorgung nicht alleine durch ein Angebot zentraler Plätze bzw. Plätze in anderen Stadtteilen abgedeckt werden; entscheidend ist eben, dass genügend  bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Wohnortnähe zur Verfügung stehen.

Für unsere Kinder bedeutet das fehlende Angebot fehlende Bildungsteilhabe, auch ist der Sozialraumaspekt ein sehr wichtiger Faktor. Kinder müssen Kontakte in ihrem sozialen Umfeld knüpfen, erhalten und pflegen können. Z.B. Vorschulkinder sollten später einen gemeinsamen Schulstart erleben können.

 

Auch die Kommune hat gem. § 80 SGB VIII eine Planungsverantwortung.

Nur wenn eine Kommune nachweislich anhand von frühzeitig erhobenen Bedarfszahlen (z.B. mittels Online-Abfrage oder Fragebögen)  Angebote – vielfältig und aufeinander abgestimmt – vorhält, wird sie unser Erachtens ihrer Planungsverantwortung gerecht. Oftmals führen nicht nur fehlende Geldmittel zu einer Minderversorgung an Plätzen, sondern auch der Ausbau in Regionen, in denen eine geringe Nachfrage nach U3 Plätzen vorliegt; diese Plätze fehlen mitunter in Bezirken, die eine andere Elternstruktur haben.

Eine Sorge der Eltern im Zusammenhang mit einer Betreuung in Tagespflege ist mitunter die Zuverlässigkeit (z.B. bei Krankheitsausfall). Interessant wäre in diesem Zusammenhang neben Tagesmüttern auch an Großtagespflegestellen zu denken, die gerade bei geringeren Buchungswünschen eine gute Alternative darstellen können. Gerade für sehr kleine Kinder eignet sich diese Betreuungsform. Jedoch sind Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege haben, leider oftmals finanziell schlechter gestellt, da bei Tagesmüttern Zuzahlungen üblich sind. Weiterhin muss die Qualität der Leistung an den Bildungsaspekt der Kita anknüpfen.

Ein erfolgreiches Modell der Betreuung der U3 Kinder in der Tagespflege funktioniert allerdings nur, wenn im jeweiligen Sozialraum auch ein ausreichendes Angebot für Ü3 Kinder vorgehalten wird, denn Kinder aus der Tagespflege benötigen ab drei ebenso einen Kitaplatz.

Unsere Idee ist hier, eine Art Clearingstelle in den Kommunen oder Landesjugendämtern einzurichten, an die sich Eltern wenden können, wenn der Rechtsanspruch nicht in Wohnortnähe oder nicht in der gewünschten Betreuungsform angeboten wird.

Frühkindliche Bildung ist eine wichtige Investition in die Zukunft, für die Geldmittel im ausreichendem Umfang von Bund, Ländern und Kommunen bereit gestellt werden müssen.

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