Über uns

Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 18

Der Landeselternbeirat NRW (LEB) ist die gesetzlich geregelte Vertretung aller Kita-Eltern in Nordrhein-Westfalen. Er ist überparteilich und unabhängig, seine Mitglieder sind ausnahmslos ehrenamtlich tätig.

Der LEB hat normalerweise 15 Mitglieder (bei Stimmengleichheit kann sich die Zahl erhöhen), die durch die Delegierten der Jugendamtselternbeiräte jährlich im Herbst gewählt werden. Im Wesentlichen geht es in der Arbeit des LEBs darum, die Situation für die Kinder in den KiTas aller Träger immer weiter zu verbessern und  hierbei die Interessen der Kinder und Eltern zu vertreten.

So setzt sich der LEB beispielsweise für Themen wie Inklusion, Beitragsfreiheit, Bildungs- und Betreuungsqualität, Bewegung, Ernährung, Kibiz-Reform und vieles mehr in unterschiedlichsten Gremien, Ausschüssen und durch eigene Aktionen ein. Auch bearbeitet der LEB konkrete Anfragen von Eltern oder unterstützt bei Konfliktsituationen wie z.B. Streik oder Differenzen zwischen Eltern und Kita.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 11 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW.

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