Kinder

Stellungnahme des Landeselternbeirates NRW zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nimmt der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf wahr. Als gesetzlich legitimierte Vertretung der Eltern1 von ca. 750.000 Kindern in Nordrhein-Westfalen begrüßt der LEB die Fortführung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Die Verstetigung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist weiterhin unerlässlich, um im Bundesgebiet Chancengerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern.

Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung an ihr Versprechen gehalten hat, die Weiterentwicklung des KiQuTG zeitnah anzugehen. Der LEB erkennt deutlich, dass das Ziel verfolgt wird, mit diesem Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterhin zu steigern und die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.

Im Wesentlichen hat der LEB im Zusammenhang mit dem vorliegenden Referentenentwurf vor dem Hintergrund der darin enthaltenen Regelungsziele fünf zentrale Anliegen:

  • Höhe der Haushaltsausgaben für die Jahre 2022, 2023 und folgende Jahre
  • Verbesserungen der Teilhabe aller Kinder durch finanzielle Entlastungen der Eltern
    (auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung)
  • die Priorisierung des Handlungsfeldes 7 „Sprachliche Bildung“ darf nicht das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ersetzen
  • Beteiligung der Elternvertretungsgremien am Evaluationsprozess
  • Berücksichtigung der durch die Pandemie entstandenen Folgen und Benachteiligungen für Kinder
  • Verankerung eines bundesweit einheitlichen Einkommensbegriffs in §90 SGB VIII und Deckelung der Kostenbeteiligung in §94.

Vorbemerkung zu den Haushaltsausgaben

Die veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 1993 Millionen Euro pro Jahr sind aus Sicht des LEB zu gering angesetzt, da mit diesen maximal der Status Quo erhalten werden kann und keine zusätzlichen Verbesserungen hinsichtlich der Qualität und der Teilhabe realisierbar sind. Allein die aktuelle Inflationsrate von ca. 7% sowie kürzliche Tarifabschlüsse führen dazu, dass die Kosten für das „System KiTa“ ab 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich steigen. Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen Lage mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten zu rechnen. Insgesamt bedeutet dies eine Verschlechterung, da die Höhe der finanziellen Förderung insgesamt gleichbleibt, während die Kosten deutlich steigen.

In Zeiten von Rettungsschirmen und Sondervermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade bei der frühkindlichen Bildung gespart wird, zumal Familien – insbesondere in den letzten beiden Jahren – unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt waren. Es waren die Familien, welche die Wirtschaft am Laufen gehalten, die Kinder neben ihrer Erwerbstätigkeit selbst betreut haben und die heute mit einem kollabierenden System konfrontiert werden. Betreuungsausfall und gekürzte Öffnungszeiten sind mehr Regel als Ausnahme, auch die Qualität ist gesunken. Als Interessensvertretung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erwartet der LEB von der Bundesebene, als größte Profiteurin von qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung2, dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die Mittel für das KiQuTG auf mindestens 3 Milliarden pro Jahr zu erhöhen und diese zu dynamisieren.

Hier ist die vollständige Stellungnahme nachzulesen.

Herzlichen Dank

Liebe Eltern,

heute Nacht endete das zweite Geschäftsjahr des LEB. Zurückblicken können wir auf ein gutes Jahr mit einer immer breiteren und sich weiter emanzipierenden Elternschaft in NRW. Viele Probleme, die von euch an uns in diesem Jahr heran getragen wurden, waren manchmal nicht einfach zu lösen. Trotzdem sind wir als LEB sehr dankbar für jeden einzelnen Fall. Denn insbesondere durch die Verknüpfung einzelner Probleme auf JAEB- oder Kitaebene ergaben sich viele Fragestellungen die oftmals die Grundsätze unserer Arbeit tangierten.

Dabei sind wir besonders stolz auf die von uns aufgezeigte Schieflage bei Wahlen an der Basis in der Kita.

„Eine Stimme für die Erziehungsberechtigten pro Kind“ wird mit dem neuen Gesetz zum demokratischen Grundverständnis moderner Elternvertretung in unserem Land. Dies ist ein klein erscheinender, aber hinreichend und weitreichend strahlender Erfolg, auf den wir sehr stolz sind.

Ebenso finden wir weitere Aspekte unserer Vorschläge, die insbesondere die Planungssicherheit von Eltern weiter ausbauen sollen, im neuen Gesetzentwurf.

Ein spannendes Kita-Jahr mit großen Herausforderungen liegt vor uns, Aufgaben die mit einem guten Team sicher zu weiteren Erfolgen des LEB in 2014 führen werden.

Der Vorstand führt nun ab heute kommissarisch die Geschäfte des LEB weiter bis zur konstituierenden Sitzung in 14 Tagen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die großartige Arbeit von euch Eltern vor Ort, die konstruktive Unterstützung der JAEB’s und bei einem wundervollen LEB-Team.

Euch und euren Familien eine warmelige und schöne Weihnachtszeit.

Euer Vorstand und LEB-Team 2013

 

PM: U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Pressemitteilung:  U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Ein erfolgreicher Krippengipfel liegt hinter dem Landeselternbeirat der Kitas in NRW. Auf Einladung von Frau Ministerin Schäfer vertraten die Vorsitzenden Anke Bohlander und Ihr Stellvertreter Hilmar Rauhe gemeinsam die Kitaeltern aus NRW. Viele wichtige  Forderungen und Vorschläge des LEB wurden beim Gipfel mit aufgenommen. „ Bei allen Überlegungen steht uns Eltern das Kindeswohl im Vordergrund und daher sprechen wir uns  gegen eine Absenkung von Qualitätsstandards aus.“, so Bohlander.  Wir lehnen es ab, die Gruppengrößen unter Beibehaltung des Personalschlüssels zu erhöhen, denn: Kitas sind keine “Verwahranstalten”, sondern Einrichtungen, in denen qualifizierte frühkindliche Bildung stattfindet. Eine Verschlechterung des Personalschlüssels und der Qualitätsstandarts würde eine Verschlechterung des Bildungsangebotes bedeuten. „ Wir sind erfreut zu hören, dass diese Forderung von allen Teilnehmern mitgetragen werden“, so Bohlander weiter. Ein Vorschlag aus der Elternschaft, nämlich das „ Platz-Sharing“ fand im Ministerium eine große Zustimmung. Gerade im Alter von 1 und 2 Jahren  wünschen sich Eltern ein flexibles und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Möglichkeit, einen U3-Platz zu teilen, ist ein Schritt in diese Richtung. Denn viele Eltern benötigen nur für ein, zwei oder drei Tage einen Betreuungsplatz, die restliche Zeit möchten Sie sich gerne selber um Ihre Kinder kümmern. Ohne die Möglichkeit eines „Platz-Sharings“ werden sie gezwungen, eine komplette Woche zu buchen und auch zu bezahlen. Durch das Teilen von Plätzen könnten mehr Eltern ihren Betreuungsbedarf decken. Ein weiterer Punkt wäre der Ausbau des Betreuungspotentials in vielen mittelständischen Betrieben.

 

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel

Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.

Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“

Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.

Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.

Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).

Der vollständige Artikel findet sich  hier.

 

Nein zum Betreuungsgeld – Stellungnahme des LEB

Der Vorstand des LEB unterstützt die Aktion :

http://neinzumbetreuungsgeld.de/

unsere Stellungnahme dazu wurde am 12.06.12 an alle Bundestagsfraktionen versendet:

Nein zum Betreuungsgeld – Wir wollen echte Wahlfreiheit!

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW ist die gewählte Interessensvertretung von ca. 482.000 Kita Kindern und deren Eltern. Parteiübergreifend setzen wir uns für ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungssystem ein. Genau daran hapert es aber in NRW an allen Ecken und Enden. Es fehlen Kitaplätze für die Ü3 Kinder und es fehlen 10.000 e Kitaplätze für die U3 Kinder mit deren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1.8.2013. Es fehlen Erzieher/innen und damit gut ausgebildetes Personal für unsere Kinder und es fehlt an vielen Stellen auch die materielle und räumliche Qualität in den Einrichtungen.
Auch entspricht das Betreuungsgeld nicht für das Ziel einer besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus Bildungsfernen Bevölkerungsschichten.
Bevor all diese Mängel nicht beseitigt sind und wir Eltern keine „echte“ Wahlfreiheit haben, um zwischen Kita und Betreuung zu Hause zu wählen, lehnen wir dieses Betreuungsgeld ab.
Wir fordern die Bundesregierung auf das Betreuungsgeld abzulehnen und dafür in den qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen mit dem entsprechenden Personal zu investieren.

Vorstand des LEB
im Juni 2012

Landtagswahl 2012: Antwort auf Wahlprüfsteine

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Der Landeselternbeirat und der Verband berufstätiger Mütter haben gemeinsame Wahlprüfsteine an die Spitzenkandidaten der politischen Parteien formuliert.

Hier die Antworten dazu (in Reihenfolge des Eingangs):

Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die Grünen

Ralph Sterck, FDP

Katharina Schwabedissen, Die Linke

Klaus Hammer, Piratenpartei

Katja Kleegräfe/Hannelore Kraft, SPD

Roger Pautz, CDU

Hinweisen möchten wir außerdem auf die Antworten zu den Wahlprüfsteinen des JAEB Aachen:

Wahlprüfsteine JAEB Aachen

Tag der Kinderbetreuung am Montag, den 14.5.2012

Der LEB unterstützt den Tag der Kinderbetreuung immer am Montag nach Muttertag, dieses Jahr also am 14.5.

http://tag-der-kinderbetreuung.de/

Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, kompetente Berater und authentische Vorbilder. Sie haben eine Unmenge an Fragen, suchen ständig neue Herausforderungen und lassen ihren Gefühlen freien Lauf. Eltern sind die Experten für Ihre eigenen Kinder, Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen in den Kindertageseinrichtungen sind die Fachleute für Bildung, Erziehung und Betreuung. Beide sind ganz nah am Kind. Sie begleiten die Kinder mit auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dazu brauchen sie fundiertes Wissen über Pädagogik und Psychologie und müssen sich immer auf dem Laufenden halten.

Im Alltag gibt es keine Routine, ständig stellen sich neue Anforderungen. Jedes Kind braucht individuelle Zuwendung, Aufmerksamkeit und Hilfen. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Besonders Kinder aus benachteiligten Familien brauchen Unterstützung beim Lernen und Förderung bei der Entwicklung ihrer Sprache. Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen sind auch für Mütter und Väter wichtige Partner. Gute Erziehung gelingt, wenn es eine Erziehungspartnerschaft gibt. Deshalb ist der ständige Austausch zwischen Eltern und Erzieher/innen ganz besonders wichtig – ein Austausch in Respekt vor dem Kind.

Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen sind kein Ersatz für Vater oder Mutter, aber sie können Vertraute sein, Ruhepole und geduldig Zuhörende. Sie können Vorbilder sein für eine andere Möglichkeit der Begegnung von Kind und Erwachsenem. Erzieher/innen tragen auch Verantwortung für das körperliche und gesundheitliche Wohl der Kinder. Dazu gehören viel Bewegung und eine gesunde Ernährung. Kinder, die in sehr jungen Jahren in die Einrichtung kommen, brauchen besonders intensive Fürsorge und Betreuung. Hier spielen auch Pflege und Hygiene eine große Rolle.

Für all das möchten wir uns beim Personal in den Einrichtungen bedanken und am 14. Mai den Tag der Kinderbetreuung feiern. Vielen Dank!

Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB Kita NRW), vertreten durch die Vorsitzenden Anke Bohlander und Vera Püttmann

Landtagswahl NRW: Gemeinsame Wahlprüfsteine von Landeselternbeirat und Verband berufstätiger Mütter

Update: Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien finden sich hier.

 

Der Landeselternbeirat und der Verband berufstätiger Mütter haben gemeinsame Wahlprüfsteine an die Spitzenkandidaten der politischen Parteien formuliert. Hier die Wahlprüfsteine im Wortlaut (oder als *.pdf zum Herunterladen) :

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl NRW am 13.5.2012

Gemeinsame Wahlprüfsteine des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten (LEB) und des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) – Themen 1 bis 3

und zusätzliche Wahlprüfsteine betreffend den LEB – Thema 4

 

1.       Frühkindliche Bildung/KiBiz/OGS

1.1          Halten Sie die derzeitigen Personalschlüssel in den Kindertagesstätten für ausreichend? Falls nicht, welchen Personalschlüssel streben Sie an?

1.2          Wieviele U3-Plätze wollen Sie in den nächsten Jahren schaffen? Wie wollen Sie das erreichen?

1.3          Halten Sie die bisherigen Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund für ausreichend? Falls nicht, was möchten Sie tun, um die Integration dieser Kinder zu verbessern?

1.4          Halten Sie die bisherigen Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Behinderungen für ausreichend? Falls nicht, was möchten Sie tun, um die Integration dieser Kinder zu verbessern?

1.5           Was ist mit der Freistellung von Geschwisterbeiträgen, wenn ein Kind im letzten Kita Jahr ist? Was ist mit der Gleichstellung der „KANN-Kinder“ im letzten Kindergartenjahr?

1.6          Halten Sie das gegenwärtige KiBiz für ausreichend? Falls nicht, was gedenken Sie bezüglich KiBiz zu tun?

1.7          Wie gedenken Sie den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsschulplätzen im Primar- und Sekundarbereich zu gestalten?

 

2.       Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2.1          Die derzeitigen täglichen Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind für viele Eltern nicht ausreichend. Auch haben Eltern temporär oder berufsbedingt Betreuungslücken vor Schulbeginn und/oder nach Tagesschluss des offenen Ganztags. Mit welchen Maßnahmen und Hilfen gedenken Sie die Öffnungszeiten außerhalb der Kernzeiten zu erweitern und zu flexibilisieren und dies landesweit umzusetzen?

2.2          Wir Eltern fordern, dass Kindertageseinrichtungen insgesamt pro Jahr nicht mehr als die regulären 30 Tage Urlaub eines Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis geschlossen sind. Unterstützen Sie diese Forderung? Wenn ja, wie wollen Sie dies landesweit erreichen?

2.3          Wir Eltern fordern seit langem, dass die schulpflichtigen Kinder bis zum Tag vor der Einschulung in der Kindertagesstätte bleiben dürfen. In der Praxis kommt es beim Übergang von Kita zur Schule jedoch zur sog.„Ferienbetreuungslücke“, bei der tausende schulpflichtiger Kinder nicht mehr im Kindergarten und auch nicht in der Schule/OGS betreut werden. Wie kann diese „Ferienbetreuunglücke“ Ihres Erachtens landesweit geschlossen werden? Unterstützen Sie unsere Forderung KiBiz §5 ersatzlos zu streichen?

2.4          Wir Eltern fordern die Aufhebung der Deckelung der 45-Stunden-Plätze in den Kindertageseinrichtungen. Unterstützen Sie unsere Forderung?

2.5          Der Betreuungsbedarf der Eltern kann sich während des Kindergartenjahres ändern. Bisher können sich die Eltern aber nur 1x im Jahr für ein bestimmtes Kontingent entscheiden. Was kann Ihrer Ansicht nach getan werden, um hier mehr Flexibilität für die Eltern zu schaffen?

 

3.       Finanzierung

3.1          Welchen Betrag aus dem Landeshaushalt sieht Ihre Partei zukünftig jährlich für die Finanzierung der Kinder im Kindergartenalter vor ?

3.2          Möchten Sie die Eltern von Elternbeiträgen entlasten oder sind Sie für die vollständige Beitragsfreiheit im Elementarbereich? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum wollen Sie die Entlastung/Beitragsfreiheit umsetzen?

3.3          Was hat für Ihre Partei Priorität: Der Ausbau des Betreuungsangebots, die Verbesserung der Personalschlüssel oder die Beitragsfreiheit der Eltern ?

3.4          Falls Sie eine Erhöhung der Ausgaben für frühkindliche Bildung/Kindesbetreuung vorsehen: Wie verteilen Sie den Mehrbetrag auf a) Ausbau des Betreuungsangebots, b) Verbesserung des Personalschlüssels c) Verringerung der Elternbeiträge ?

3.5          Welchen Betrag aus dem Landeshaushalt sieht Ihre Partei zukünftig jährlich für die Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Schulkinder vor?

3.6          Falls Sie eine Erhöhung der Ausgaben für die Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Schulkinder vorsehen: Wie verteilen Sie den Mehrbetrag auf a) Ausbau des Betreuungsangebots, b) Verbesserung des Personalschlüssels c) Verringerung der Elternbeiträge?

3.7          Wie soll die Finanzierung dieser Beträge erfolgen ?

 

4.       Landeselternbeirat der Kindertagesstätten

4.1          Wie sehen Sie die zukünftige Rolle des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten (LEB)? Wie wollen Sie den LEB künftig unterstützen? Welche Erwartungen haben Sie an den LEB?

4.2          Wie stehen Sie zum derzeitigen Quorum von 15% Wahlbeteiligung, das im KiBiz vorgeschrieben ist?

4.3          In §9 des KiBiz ist für das Gremium Jugendamtselternbeirat (JAEB) und den Gremium Landeselternbeirat keine juristische Form vorgesehen. Dies verursacht in der Praxis erhebliche Probleme in Haftungsfragen, Kontoführung usw.. Aufgrund der gesetzlich geregelten Wahl-Grundlage, der hohen Legitimationshürden (Quorum) und der Bedeutung des Auftrags (der LEB vertritt ca. 500.000 Kinder und ihre Eltern) muss hier unbedingt eine Lösung geschaffen werden. Denkbar wäre z.B. den LEB als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich zu verankern. Wie kann nach Ansicht Ihrer Partei hier praktische Abhilfe geleistet werden und wie wollen Sie die Eltern dabei unterstützen?

4.4          Ist Ihre Partei dafür, dass Landeselternbeirat und die kommunalen Jugendamtselternbeiräte einen Sitz in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen bekommen? Soll dieser Sitz beratend oder mit Stimmrecht sein? Sollte das Recht auf einen Sitz in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen im KiBiz geregelt sein?

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