U3

Presseinformation zum 3. Krippengipfel NRW am 11.04.2013

Düsseldorf, 12.04.2013

Mehr Kita-Plätze und mehr Planungssicherheit für Eltern, Jugendämter und Träger: über diese zentralen Themen des gestrigen Krippengipfels herrschte  zwischen allen Beteiligten Einigkeit. Auf Einladung von Frau Ministerin Ute Schäfer vertraten die Vorsitzenden Markus Quetting und Gloria Kaminski den Landeselternbeirat Kita NRW und damit die Interessen von über 500.000 Kita-Kindern und ihren Eltern in NRW.

„Die gemeinsamen Bemühungen aller am U3-Ausbau Beteiligten verdienen Anerkennung und sind für uns Eltern ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärt Gloria Kaminski. „Wir begrüßen den Konsens, daß über das Erreichen dieses Etappenziels hinaus der Kita-Ausbau weitergehen muß. Denn es ist zu erwarten, daß die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Zukunft weiter steigen wird.“

Die Vertreter des Landeselternbeirates betonen, daß der Ausbau nicht zu Lasten der Qualität in den Einrichtungen erfolgen darf. „Eltern nehmen die Kita zunehmend als erste Bildungseinrichtung wahr. Um den Bildungsauftrag umsetzen zu können, ist neben der nötigen finanziellen Ausstattung insbesondere die personelle Situation vor Ort entscheidend.“, so Markus Quetting. „Wir Eltern wünschen uns einheitliche und verbindliche Bildungs- und Qualitätsstandards.“

Eine klar geregelte Anmeldefrist und ein transparentes, elternfreundliches Anmeldeverfahren sollen künftig für mehr Planungssicherheit sorgen. Die konkrete Umsetzung wird, so der übereinstimmende Wille aller Beteiligten, nun in einer Arbeitsgruppe erarbeitet.

Die Vertreter des Landeselternbeirates weisen darauf hin, neben allem notwendigen Fokus auf den U3-Ausbau ebenso den Rechtsanspruch der Ü3-Kinder zu erfüllen. „Uns erreichen vermehrt Beschwerden von Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr dreijähriges Kind bekommen“, so Markus Quetting. „Auch die Betreuung von über dreijährigen Geschwisterkindern in derselben Einrichtung ist mitunter nicht mehr sichergestellt.“

Aus Sicht des Landeselternbeirates ist es daher wünschenswert, den U3-Ausbau über zusätzliche Plätze zu erreichen, so dass schließlich mehr Kinder eine Kita besuchen können. „Ziel muß sein, dass ein bedarfsgerechtes, sozialraumgerechtes Platzangebot durch die Kommunen bereitgestellt wird ohne Bevorzugung der einen oder der anderen Altersgruppe“, so Gloria Kaminski. „Die Versorgung kann nicht alleine durch ein Angebot zentraler Plätze bzw. Plätze in anderen Stadtteilen abgedeckt werden.“

Stellungnahme des LEB NRW zum Platzangebot für U3- und Ü3- Kinder

Wir hoffen im Interesse der Kinder und Eltern, dass in NRW zum August 2013 ein bedarfdeckendes Angebot von Kitaplätzen zur Verfügung steht.

Auf dem letzten Krippengipfel wurden konkrete Probleme beim Ausbau von U3-Plätzen benannt, diese hängen auch mit unterschiedlichen Bedingungen vor Ort zusammen. Manche Kommunen beklagen bürokratische Hürden, fehlende Grundstücke und zu geringe Investitionsmittel, andere befürchten, dass ErzieherInnen fehlen, um die steigende Zahl von Kleinkindern zu betreuen.

Darüber hinaus ergibt sich nun in einigen Kommunen die Situation,   dass der U3 Ausbau offenbar zu Lasten des Ü3 Ausbaus geht und  Eltern hier nun oftmals keinen Betreuungsplatz für ihr 3jähriges Kind bekommen. Auch die Betreuung von über dreijährigen Geschwisterkindern in derselben Einrichtung ist mitunter nicht mehr sichergestellt.

Bei der reinen Umwandlung von Ü3 Plätzen in U3 Plätze kommt es insgesamt zu einem Rückgang der absoluten Platzzahlen, da bei Plätzen für unter 3jährige Kinder ein erhöhter Personal- bzw. Raumschlüssel angesetzt wird. Schon alleine aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht wünschenswert, den U3 Ausbau über zusätzliche Plätze zu erreichen, so dass schließlich auch mehr Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen können. Es muss daher unseres Erachtens Ziel sein, dass ein bedarfsgerechtes Platzangebot durch die Kommunen bereitgestellt wird, ohne Bevorzugung der einen oder der anderen Altersgruppe. Das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen sollte entsprechend dem tatsächlich bestehenden Bedarf genutzt werden können, eine übergangsweise Belegung von aus Landesmitteln geförderten U3-Plätzen mit Ü3-Kindern sollte möglich sein. Für jede Betreuungsform – ob für U3 oder Ü3 – müssen genügend Plätze mit einem bedarfsgerechten Stundenkontingent in Wohnortnähe bzw. stadtteilbezogen zur Verfügung stehen.

Für uns Eltern steht das Wohl unserer Kinder stets an erster Stelle! Ohne ausreichende und gleichzeitig qualitativ hochwertige Betreuungsangebote können wir unseren beruflichen und familiären Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch der Stellenwert eines nachbarschaftlichen Netzwerkes für erwerbstätige Eltern, beispielsweise bei Schließzeiten der Kindertageseinrichtung, darf nicht unterschätzt werden. Daher kann die Versorgung nicht alleine durch ein Angebot zentraler Plätze bzw. Plätze in anderen Stadtteilen abgedeckt werden; entscheidend ist eben, dass genügend  bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Wohnortnähe zur Verfügung stehen.

Für unsere Kinder bedeutet das fehlende Angebot fehlende Bildungsteilhabe, auch ist der Sozialraumaspekt ein sehr wichtiger Faktor. Kinder müssen Kontakte in ihrem sozialen Umfeld knüpfen, erhalten und pflegen können. Z.B. Vorschulkinder sollten später einen gemeinsamen Schulstart erleben können.

 

Auch die Kommune hat gem. § 80 SGB VIII eine Planungsverantwortung.

Nur wenn eine Kommune nachweislich anhand von frühzeitig erhobenen Bedarfszahlen (z.B. mittels Online-Abfrage oder Fragebögen)  Angebote – vielfältig und aufeinander abgestimmt – vorhält, wird sie unser Erachtens ihrer Planungsverantwortung gerecht. Oftmals führen nicht nur fehlende Geldmittel zu einer Minderversorgung an Plätzen, sondern auch der Ausbau in Regionen, in denen eine geringe Nachfrage nach U3 Plätzen vorliegt; diese Plätze fehlen mitunter in Bezirken, die eine andere Elternstruktur haben.

Eine Sorge der Eltern im Zusammenhang mit einer Betreuung in Tagespflege ist mitunter die Zuverlässigkeit (z.B. bei Krankheitsausfall). Interessant wäre in diesem Zusammenhang neben Tagesmüttern auch an Großtagespflegestellen zu denken, die gerade bei geringeren Buchungswünschen eine gute Alternative darstellen können. Gerade für sehr kleine Kinder eignet sich diese Betreuungsform. Jedoch sind Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege haben, leider oftmals finanziell schlechter gestellt, da bei Tagesmüttern Zuzahlungen üblich sind. Weiterhin muss die Qualität der Leistung an den Bildungsaspekt der Kita anknüpfen.

Ein erfolgreiches Modell der Betreuung der U3 Kinder in der Tagespflege funktioniert allerdings nur, wenn im jeweiligen Sozialraum auch ein ausreichendes Angebot für Ü3 Kinder vorgehalten wird, denn Kinder aus der Tagespflege benötigen ab drei ebenso einen Kitaplatz.

Unsere Idee ist hier, eine Art Clearingstelle in den Kommunen oder Landesjugendämtern einzurichten, an die sich Eltern wenden können, wenn der Rechtsanspruch nicht in Wohnortnähe oder nicht in der gewünschten Betreuungsform angeboten wird.

Frühkindliche Bildung ist eine wichtige Investition in die Zukunft, für die Geldmittel im ausreichendem Umfang von Bund, Ländern und Kommunen bereit gestellt werden müssen.

PM: U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Pressemitteilung:  U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Ein erfolgreicher Krippengipfel liegt hinter dem Landeselternbeirat der Kitas in NRW. Auf Einladung von Frau Ministerin Schäfer vertraten die Vorsitzenden Anke Bohlander und Ihr Stellvertreter Hilmar Rauhe gemeinsam die Kitaeltern aus NRW. Viele wichtige  Forderungen und Vorschläge des LEB wurden beim Gipfel mit aufgenommen. „ Bei allen Überlegungen steht uns Eltern das Kindeswohl im Vordergrund und daher sprechen wir uns  gegen eine Absenkung von Qualitätsstandards aus.“, so Bohlander.  Wir lehnen es ab, die Gruppengrößen unter Beibehaltung des Personalschlüssels zu erhöhen, denn: Kitas sind keine “Verwahranstalten”, sondern Einrichtungen, in denen qualifizierte frühkindliche Bildung stattfindet. Eine Verschlechterung des Personalschlüssels und der Qualitätsstandarts würde eine Verschlechterung des Bildungsangebotes bedeuten. „ Wir sind erfreut zu hören, dass diese Forderung von allen Teilnehmern mitgetragen werden“, so Bohlander weiter. Ein Vorschlag aus der Elternschaft, nämlich das „ Platz-Sharing“ fand im Ministerium eine große Zustimmung. Gerade im Alter von 1 und 2 Jahren  wünschen sich Eltern ein flexibles und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Möglichkeit, einen U3-Platz zu teilen, ist ein Schritt in diese Richtung. Denn viele Eltern benötigen nur für ein, zwei oder drei Tage einen Betreuungsplatz, die restliche Zeit möchten Sie sich gerne selber um Ihre Kinder kümmern. Ohne die Möglichkeit eines „Platz-Sharings“ werden sie gezwungen, eine komplette Woche zu buchen und auch zu bezahlen. Durch das Teilen von Plätzen könnten mehr Eltern ihren Betreuungsbedarf decken. Ein weiterer Punkt wäre der Ausbau des Betreuungspotentials in vielen mittelständischen Betrieben.

 

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel

Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.

Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“

Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.

Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.

Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).

Der vollständige Artikel findet sich  hier.

 

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