KibiZ

Wahlen der Elternbeiräte

Die Wahlen der Elternbeiräte und Jugendamtselternbeiräte in NRW finden in diesem Jahr unter den besonderen Anforderungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung statt. Für die Durchführung der Wahlen wurden daher Informationen vom NRW-Familienministerium und den Landesjugendämtern veröffentlicht, welche hier nachgelesen werden können:

Zudem findet in diesem Kindergartenjahr erstmalig die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes Anwendung auf die Wahlen der Interessenvertretungen der Eltern.

Große Enttäuschung über die KiBiz-Reform bei den Eltern in NRW

Das Fazit des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen NRW zur zweiten Lesung des Kinderbildungsgesetzes ist ernüchternd: Für die Kinder und ihre Familien in NRW wird sich wenig verbessern – vielleicht sogar verschlechtern. Kaum spürbare Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung, erhöhte Elternbeiträge in finanzschwachen Kommunen und wenig Aussicht auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, prognostiziert der LEB. Für verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig, schätzt der LEB die Tatsache ein, dass weiterhin kein elterliches Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist.

Von einem „Gesetz für Eltern“ könne man in keinem Falle sprechen, denn die Landesregierung habe es leider versäumt, die Weichen für tatsächliche Verbesserungen zu stellen. Das zweite beitragsfreie Jahr bedeute natürlich eine Entlastung die Eltern. Wenn diese allerdings, wie in mehreren Kommunen bereits angekündigt, im Gegenzug zwei oder drei Jahre lang höhere Beiträge zahlen müssen, werde damit die von der Landesregierung versprochene „elterlicher Entlastung“ konterkatiert. Insbesondere durch die Beibehaltung der Finanzierung über Kindpauschalen, bliebe es bei dem bestehenden Problem, dass ein bedarfsgerechtes Angebot häufig nicht angeboten werden kann.

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Bildung beginnt nicht in der Schule – Kita muss beitragsfrei sein

Bildung

Auf dem Weg zur vollständigen Beitragsfreiheit unterstützt der Landeselternbeirat (LEB) nachdrücklich, dass in Nordrhein-Westfalen auch das vorletzte Jahr in der Kita beitragsfrei werden soll. Die offizielle Vertretung der Eltern von über 600.000 Kindern in Kitas und Tagesbetreuung im Land sieht darin einen unverzichtbaren Schritt in die richtige Richtung. Der LEB vertritt die Auffassung, dass Bildung – gerade auch die frühkindliche – grundsätzlich kostenlos sein muss. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss von der gesamten Gesellschaft – also über Steuern – finanziert werden. Sie den Familien aufzubürden, die ohnehin die größte Last für die gesellschaftliche Zukunft tragen, ist nicht mehr zeitgemäß.

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Stellungnahme des Landeselternbeirats zur KiBiz-Reform 2019

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

(Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 8)

Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB), die gesetzliche landesweite Elternvertretung nach § 9b KiBiz, begrüßt die Vorlage eines Reformentwurfs für das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Insgesamt stellen wir fest, dass der Gesetzentwurf zahlreiche Ansätze enthält, die aus Sicht des LEB zu Verbesserungen führen könnten. Oft finden sich gute Regelungen, die jedoch leider nur dem Grundsatz nach gelten sollen und eine Öffnung bis hin zum genauen Gegenteil ermöglichen. Somit bleibt der Entwurf insgesamt weit hinter den Erwartungen zurück, die wir Eltern als größte beteiligte Gruppe und verfassungsmäßige Vertretung der Kinder haben. Wir erkennen kaum Verbesserungen hinsichtlich der Elternmitbestimmung, der finanziellen Entlastung der Familien und einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung.

Für eine verfassungsgemäße Elternmitbestimmung

Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes erklären die unterzeichnenden Staaten: „Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.“ Um die Eltern bei dieser Aufgabe zu unterstützen, sorgen die Vertragsstaaten für Institutionen, Einrichtungen und Dienste und stellen sicher, dass Kinder berufstätiger Eltern diese nutzen können. (UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 18)

Der Zustand, dass Eltern zwar in erster Linie für alle Fragen der Erziehung zuständig sind, jedoch fast keine gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte an den Kindertagesstätten haben, ist nach Auffassung des LEB nicht mit Artikel 8 (1) der Landesverfassung („Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“) und Artikel 6 (2) des Grundgesetzes („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“) vereinbar. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht (in § 1626) Pflicht und Recht zur Sorge für minderjährige Kinder bei den Eltern. „Stellungnahme des Landeselternbeirats zur KiBiz-Reform 2019“ weiterlesen

Herzlichen Dank

Liebe Eltern,

heute Nacht endete das zweite Geschäftsjahr des LEB. Zurückblicken können wir auf ein gutes Jahr mit einer immer breiteren und sich weiter emanzipierenden Elternschaft in NRW. Viele Probleme, die von euch an uns in diesem Jahr heran getragen wurden, waren manchmal nicht einfach zu lösen. Trotzdem sind wir als LEB sehr dankbar für jeden einzelnen Fall. Denn insbesondere durch die Verknüpfung einzelner Probleme auf JAEB- oder Kitaebene ergaben sich viele Fragestellungen die oftmals die Grundsätze unserer Arbeit tangierten.

Dabei sind wir besonders stolz auf die von uns aufgezeigte Schieflage bei Wahlen an der Basis in der Kita.

„Eine Stimme für die Erziehungsberechtigten pro Kind“ wird mit dem neuen Gesetz zum demokratischen Grundverständnis moderner Elternvertretung in unserem Land. Dies ist ein klein erscheinender, aber hinreichend und weitreichend strahlender Erfolg, auf den wir sehr stolz sind.

Ebenso finden wir weitere Aspekte unserer Vorschläge, die insbesondere die Planungssicherheit von Eltern weiter ausbauen sollen, im neuen Gesetzentwurf.

Ein spannendes Kita-Jahr mit großen Herausforderungen liegt vor uns, Aufgaben die mit einem guten Team sicher zu weiteren Erfolgen des LEB in 2014 führen werden.

Der Vorstand führt nun ab heute kommissarisch die Geschäfte des LEB weiter bis zur konstituierenden Sitzung in 14 Tagen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die großartige Arbeit von euch Eltern vor Ort, die konstruktive Unterstützung der JAEB’s und bei einem wundervollen LEB-Team.

Euch und euren Familien eine warmelige und schöne Weihnachtszeit.

Euer Vorstand und LEB-Team 2013

 

Essensgelderhöhungen bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats

Verpflegungskosten und KiBiz-Umsetzung

Kürzlich erhielt der Landeselternrat NRW eine Anfrage zum Thema Verpflegungskosten mit der Bitte um eine Stellungnahme. In diesem speziellen Fall wurde gefragt, ob der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung von Verpflegungskosten auch ohne die Zustimmung der Eltern/Elternvertretung beschließen kann.

Einleitend möchten wir erwähnen, dass wir als Landeselternbeirat natürlich keine Rechtsberatung geben können. Wir möchten  jedoch gerne in Form einer allgemeinen Information Stellung beziehen. Für die Prüfung konkreter Einzelfälle empfehlen wir, einen Anwalt zu beauftragen.

Wie regelt das KiBiz die Verpflegungskosten?

In § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 KiBiz heißt es: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“ Wenn politische Gremien eine Erhöhung von Verpflegungskosten beschließen und ein Kita-Träger diesen Beschluss umsetzen würde, ohne die Zustimmung des Elternbeirats der betroffenen Einrichtung einzuholen, läge nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den klaren Wortlaut des § 9 Abs. 4 KiBiz vor.

Rechtsfolgen sind aktuell noch nicht definiert

Es würde sich die Frage nach den Rechtsfolgen dieses Verstoßes stellen. Leider sieht das KiBiz nicht vor, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der elterlichen Mitbestimmungsrechte hat. Bei der anstehenden Gesetzesreform sollte die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit für Eltern UND Träger unbedingt durch klarstellende Regelungen beseitigt werden. Hierfür setzen wir uns ein!

Nein zum Betreuungsgeld – Stellungnahme des LEB

Der Vorstand des LEB unterstützt die Aktion :

http://neinzumbetreuungsgeld.de/

unsere Stellungnahme dazu wurde am 12.06.12 an alle Bundestagsfraktionen versendet:

Nein zum Betreuungsgeld – Wir wollen echte Wahlfreiheit!

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW ist die gewählte Interessensvertretung von ca. 482.000 Kita Kindern und deren Eltern. Parteiübergreifend setzen wir uns für ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungssystem ein. Genau daran hapert es aber in NRW an allen Ecken und Enden. Es fehlen Kitaplätze für die Ü3 Kinder und es fehlen 10.000 e Kitaplätze für die U3 Kinder mit deren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1.8.2013. Es fehlen Erzieher/innen und damit gut ausgebildetes Personal für unsere Kinder und es fehlt an vielen Stellen auch die materielle und räumliche Qualität in den Einrichtungen.
Auch entspricht das Betreuungsgeld nicht für das Ziel einer besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus Bildungsfernen Bevölkerungsschichten.
Bevor all diese Mängel nicht beseitigt sind und wir Eltern keine „echte“ Wahlfreiheit haben, um zwischen Kita und Betreuung zu Hause zu wählen, lehnen wir dieses Betreuungsgeld ab.
Wir fordern die Bundesregierung auf das Betreuungsgeld abzulehnen und dafür in den qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen mit dem entsprechenden Personal zu investieren.

Vorstand des LEB
im Juni 2012

Fachveranstaltung “ Mit Eltern“ – Kein Kind zurücklassen!

Am 30.5.2012 findet zu o.g. Thema eine Fachveranstaltung der Bertelsmann Stiftung in Düsseldorf statt.

Anke Bohlander, die Vorsitzende des LEB, wird hier zum Thema “ Eltern in Kita“ aus der Praxis berichten

und zum Abschluss mit der Familienministerin Ute Schäfer u.A. im Podium die Veranstaltung zusammenfassen.

 

http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-B4720DD8-1CF36845/bst/hs.xsl/110248_112261.htm

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