Essensgelderhöhungen bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats

Verpflegungskosten und KiBiz-Umsetzung

Kürzlich erhielt der Landeselternrat NRW eine Anfrage zum Thema Verpflegungskosten mit der Bitte um eine Stellungnahme. In diesem speziellen Fall wurde gefragt, ob der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung von Verpflegungskosten auch ohne die Zustimmung der Eltern/Elternvertretung beschließen kann.

Einleitend möchten wir erwähnen, dass wir als Landeselternbeirat natürlich keine Rechtsberatung geben können. Wir möchten  jedoch gerne in Form einer allgemeinen Information Stellung beziehen. Für die Prüfung konkreter Einzelfälle empfehlen wir, einen Anwalt zu beauftragen.

Wie regelt das KiBiz die Verpflegungskosten?

In § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 KiBiz heißt es: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“ Wenn politische Gremien eine Erhöhung von Verpflegungskosten beschließen und ein Kita-Träger diesen Beschluss umsetzen würde, ohne die Zustimmung des Elternbeirats der betroffenen Einrichtung einzuholen, läge nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den klaren Wortlaut des § 9 Abs. 4 KiBiz vor.

Rechtsfolgen sind aktuell noch nicht definiert

Es würde sich die Frage nach den Rechtsfolgen dieses Verstoßes stellen. Leider sieht das KiBiz nicht vor, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der elterlichen Mitbestimmungsrechte hat. Bei der anstehenden Gesetzesreform sollte die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit für Eltern UND Träger unbedingt durch klarstellende Regelungen beseitigt werden. Hierfür setzen wir uns ein!

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